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Wie ersteigertes Objekt einfordern?
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Horea Georgian
2024-01-22 20:58:50 UTC
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Ich gewinne als einzig Bietender die Auktion zum Einstellungspreis. (Nein, kein 1 Euro, sondern recht hoch.) Nicht mal eine Minute vergeht und der Verkäufer bricht ab, die Option "Adresse des Käufers stimmt nicht".
Ich schreibe ihm, warum er abgebrochen hat, meine Adresse stimme durchaus.
Heute, einen Tag später antwortet er mir: "Der Preis ist zu gering. Keiner hat mitgeboten."

Seine Anschrift ist in Deutschland, ich biete aus dem Ausland mit.
Wie gehe ich vor? D.h. wie kriege ich von eBay seine Daten um überhaupt klagen zu können und wie klage ich aus dem Ausland. Ich vermute, ich muss vor einem deutschen Gericht das ersteigerte Objekt einklagen.

Und ja, ich habe mir gut überlegt, ob es den Aufwand Wert ist.

Vielen Dank.
Helge Adler
2024-11-11 18:12:07 UTC
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Post by Horea Georgian
Ich gewinne als einzig Bietender die Auktion zum Einstellungspreis. (Nein, kein 1 Euro, sondern recht hoch.) Nicht mal eine Minute vergeht und der Verkäufer bricht ab, die Option "Adresse des Käufers stimmt nicht".
Ich schreibe ihm, warum er abgebrochen hat, meine Adresse stimme durchaus.
Heute, einen Tag später antwortet er mir: "Der Preis ist zu gering. Keiner hat mitgeboten."
Seine Anschrift ist in Deutschland, ich biete aus dem Ausland mit.
Wie gehe ich vor? D.h. wie kriege ich von eBay seine Daten um überhaupt klagen zu können und wie klage ich aus dem Ausland. Ich vermute, ich muss vor einem deutschen Gericht das ersteigerte Objekt einklagen.
Und ja, ich habe mir gut überlegt, ob es den Aufwand Wert ist.
Vielen Dank.
Das macht alles der Rechtsanwalt, den du beauftragst. Bei dem Wert des
Objekts, das dir zum Schnäppchenpreis zusteht, lohnt sich der Aufwand!
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