Post by Werner TannPost by Martin KlaiberEr meint nun, ich solle ihm den Artikel zurückschicken, er überweist
mir dann das Geld zurück. Bezahlt hatte ich mit Paypal.
Ist das derselbe Typ, von dem du neulich berichtet hast?
Ja.
Post by Werner TannVerstehe ich jetzt nicht. Warum hast du nicht den Ebay-Käuferschutz
verwendet?
Es gab zwischenzeitlich ein Update, hatte ich nicht mehr berichtet,
sorry, mir wuchs alles etwas über den Kopf. Das verschollene Paket
tauchte plötzlich wieder auf, es soll beim Nachbarn gewesen sein. Es
kam dann auch innerhalb der Frist bei mir an. Die Adresse stimmte
zwar wieder nicht, aber ich konnte das Paket umleiten. Dafür stimmte
diesmal der Preis des Paketscheins. Soweit also alles fein.
Die Sendung bestand aus zwei Teilen, der eine Teil war in Ordnung,
beim anderen hatte das Gehäuse Schäden, die in der Artikelbeschreibung
nicht dokumentiert waren. Darauf hatte ich den VK hingewiesen und ihn
gebeten, diesen Teil der Sendung zurückzunehmen. Er schrieb zurück,
dass beim Verpacken alles in Ordnung gewesen sei, das müsse beim
Transport passiert sein. Ich schrieb zurück, dass die Verpackung in
Ordnung sei. Er wollte mir dann einen Preisnachlass gewähren, ich
wollte eine Rücknahme, weil mir klar war, dass ich mich an den Anblick
des kaputten Teils nicht würde gewöhnen können. Nach langwierigen und
zähen Verhandlungen und vielen Fotos akzeptierte er dann die Rücknahme.
Post by Werner TannDa gibt es keinerlei Verhandlungen mit dem Verkäufer, und du bekommst
von Paypal/Ebay dein Geld zurück! Wenn nicht Fristen abgelaufen sind,
ist das wohl immer noch möglich.
Ich war etwas verwirrt, weil man zuerst "Diesen Artikel zurückgeben"
aufrufen muss, und dabei den Verkäufer fragen oder bitten muss, den
Artikel zurückzunehmen. Das hatte ich ja aber schon mit ihm geklärt.
Mir war in dem Moment nicht klar, dass dieser formelle Ablauf die
Voraussetzung dafür ist, später den Käuferschutz in Anspruch nehmen
zu können.
Inzwischen habe ich das Rücksendeetikett erhalten, morgen bringe ich
das Paket zum Paketshop und hoffe, dass das Kapitel damit beendet ist.
Post by Werner Tannhttps://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
Da Ebay sozusagen die Rückabwicklung übernimmt, kann dich der VK nicht
linken (erhält Ware zurück, schickt aber kein Geld).
Ja, aber Käuferschutz kann man, so wie ich es verstanden habe, erst
in Anspruch nehmen, nachdem man den Verkäufer formell um Rücknahme
des Artikels gebeten hat und er nicht innerhalb einer Frist von drei
Tagen reagiert hat. Und dazu muss man eben über diesen Button "Diesen
Artikel zurückgeben" (oder so ähnlich) verwenden. Ich musste also
diese Schritte nochmal durchlaufen, das wusste ich auch nicht, und
das war meine Frage, ob das sein muss. Aber nun ist es ja geklärt.
Post by Werner TannPost by Martin KlaiberIn Ebay gibt es ja eine spezielle Funktion dafür. Nennt sich "Diesen
Artikel zurück geben" oder so.
Weiß nicht, ob das den Käuferschutz meint.
Käuferschutz ist der Schritt, der danach kommt, wenn der Verkäufer
nicht reagiert.
Post by Werner TannProbier's aus. Wickle das Ganze jedenfalls über den Käuferschutz ab
und nicht durch private Konversation.
Yep, habe ich jetzt so gemacht. Wirklich privat war die Konversation
sowieso nie, lief immer über die Ebay-Mails.
So wie ich es verstanden habe, bin ich aber noch nicht im Käuferschutz,
sondern noch davor. Der Käuferschutz wird erst aktiv, wenn er mir das
Geld nicht zurückzahlen sollte, nachdem er das Paket zurückerhalten
hat. Dann müsste ich den Käuferschutz aktivieren.
Danke für Deine vielen Tipps, sie haben mir echt weitergeholfen!
Martin