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Ebay: Frage zu Rueckabwicklung
(zu alt für eine Antwort)
Martin Klaiber
2022-03-08 08:03:59 UTC
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Hallo,

ich habe bei einem privaten Verkäufer einen Artikel gekauft, der einen
Mangel hatte, der nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt war. Nach
zähen Verhandlungen hat sich der Verkäufer bereit erklärt, den Artikel
zurückzunehmen (er hätte mir lieber einen Preisnachlass gewährt).

Er meint nun, ich solle ihm den Artikel zurückschicken, er überweist
mir dann das Geld zurück. Bezahlt hatte ich mit Paypal.

In Ebay gibt es ja eine spezielle Funktion dafür. Nennt sich "Diesen
Artikel zurück geben" oder so.

Ist es sinnvoll, diese Funktion zu nutzen, obwohl wir uns über die
Rückgabe schon einig geworden sind?

Danke
Martin
Werner Tann
2022-03-08 12:41:01 UTC
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Post by Martin Klaiber
Er meint nun, ich solle ihm den Artikel zurückschicken, er überweist
mir dann das Geld zurück. Bezahlt hatte ich mit Paypal.
Ist das derselbe Typ, von dem du neulich berichtet hast?

Verstehe ich jetzt nicht. Warum hast du nicht den Ebay-Käuferschutz
verwendet? Da gibt es keinerlei Verhandlungen mit dem Verkäufer, und
du bekommst von Paypal/Ebay dein Geld zurück! Wenn nicht Fristen
abgelaufen sind, ist das wohl immer noch möglich.

https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

Da Ebay sozusagen die Rückabwicklung übernimmt, kann dich der VK nicht
linken (erhält Ware zurück, schickt aber kein Geld).
Post by Martin Klaiber
In Ebay gibt es ja eine spezielle Funktion dafür. Nennt sich "Diesen
Artikel zurück geben" oder so.
Weiß nicht, ob das den Käuferschutz meint. Probier's aus. Wickle das
Ganze jedenfalls über den Käuferschutz ab und nicht durch private
Konversation.
Martin Klaiber
2022-03-08 17:37:28 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Martin Klaiber
Er meint nun, ich solle ihm den Artikel zurückschicken, er überweist
mir dann das Geld zurück. Bezahlt hatte ich mit Paypal.
Ist das derselbe Typ, von dem du neulich berichtet hast?
Ja.
Post by Werner Tann
Verstehe ich jetzt nicht. Warum hast du nicht den Ebay-Käuferschutz
verwendet?
Es gab zwischenzeitlich ein Update, hatte ich nicht mehr berichtet,
sorry, mir wuchs alles etwas über den Kopf. Das verschollene Paket
tauchte plötzlich wieder auf, es soll beim Nachbarn gewesen sein. Es
kam dann auch innerhalb der Frist bei mir an. Die Adresse stimmte
zwar wieder nicht, aber ich konnte das Paket umleiten. Dafür stimmte
diesmal der Preis des Paketscheins. Soweit also alles fein.

Die Sendung bestand aus zwei Teilen, der eine Teil war in Ordnung,
beim anderen hatte das Gehäuse Schäden, die in der Artikelbeschreibung
nicht dokumentiert waren. Darauf hatte ich den VK hingewiesen und ihn
gebeten, diesen Teil der Sendung zurückzunehmen. Er schrieb zurück,
dass beim Verpacken alles in Ordnung gewesen sei, das müsse beim
Transport passiert sein. Ich schrieb zurück, dass die Verpackung in
Ordnung sei. Er wollte mir dann einen Preisnachlass gewähren, ich
wollte eine Rücknahme, weil mir klar war, dass ich mich an den Anblick
des kaputten Teils nicht würde gewöhnen können. Nach langwierigen und
zähen Verhandlungen und vielen Fotos akzeptierte er dann die Rücknahme.
Post by Werner Tann
Da gibt es keinerlei Verhandlungen mit dem Verkäufer, und du bekommst
von Paypal/Ebay dein Geld zurück! Wenn nicht Fristen abgelaufen sind,
ist das wohl immer noch möglich.
Ich war etwas verwirrt, weil man zuerst "Diesen Artikel zurückgeben"
aufrufen muss, und dabei den Verkäufer fragen oder bitten muss, den
Artikel zurückzunehmen. Das hatte ich ja aber schon mit ihm geklärt.

Mir war in dem Moment nicht klar, dass dieser formelle Ablauf die
Voraussetzung dafür ist, später den Käuferschutz in Anspruch nehmen
zu können.

Inzwischen habe ich das Rücksendeetikett erhalten, morgen bringe ich
das Paket zum Paketshop und hoffe, dass das Kapitel damit beendet ist.
Post by Werner Tann
https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
Da Ebay sozusagen die Rückabwicklung übernimmt, kann dich der VK nicht
linken (erhält Ware zurück, schickt aber kein Geld).
Ja, aber Käuferschutz kann man, so wie ich es verstanden habe, erst
in Anspruch nehmen, nachdem man den Verkäufer formell um Rücknahme
des Artikels gebeten hat und er nicht innerhalb einer Frist von drei
Tagen reagiert hat. Und dazu muss man eben über diesen Button "Diesen
Artikel zurückgeben" (oder so ähnlich) verwenden. Ich musste also
diese Schritte nochmal durchlaufen, das wusste ich auch nicht, und
das war meine Frage, ob das sein muss. Aber nun ist es ja geklärt.
Post by Werner Tann
Post by Martin Klaiber
In Ebay gibt es ja eine spezielle Funktion dafür. Nennt sich "Diesen
Artikel zurück geben" oder so.
Weiß nicht, ob das den Käuferschutz meint.
Käuferschutz ist der Schritt, der danach kommt, wenn der Verkäufer
nicht reagiert.
Post by Werner Tann
Probier's aus. Wickle das Ganze jedenfalls über den Käuferschutz ab
und nicht durch private Konversation.
Yep, habe ich jetzt so gemacht. Wirklich privat war die Konversation
sowieso nie, lief immer über die Ebay-Mails.

So wie ich es verstanden habe, bin ich aber noch nicht im Käuferschutz,
sondern noch davor. Der Käuferschutz wird erst aktiv, wenn er mir das
Geld nicht zurückzahlen sollte, nachdem er das Paket zurückerhalten
hat. Dann müsste ich den Käuferschutz aktivieren.

Danke für Deine vielen Tipps, sie haben mir echt weitergeholfen!
Martin
Werner Tann
2022-03-09 07:56:39 UTC
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Post by Martin Klaiber
Ich war etwas verwirrt, weil man zuerst "Diesen Artikel zurückgeben"
aufrufen muss, und dabei den Verkäufer fragen oder bitten muss, den
Artikel zurückzunehmen. Das hatte ich ja aber schon mit ihm geklärt.
Ich mache es immer so, dass ich das zuerst das Gespräch suche. Kommt
ja auch darauf an, was genau das Problem ist und was man nun als
Käufer möchte (Lieferung, Rückabwicklung, Preisnachlass ...). Da gibt
es von mir keine Verhandlungen. Ich sage, was mir nicht passt bzw. was
ich erwarte oder bitte um Vorschläge des VKs. Je nach der Reaktion
eröffne ich einen Fall (der in Folge zum Käuferschutz führen kann).
Man merkt in der Regel rasch, ob es ein VK ist, mit dem man normal
reden kann, oder ein Problembär. Im ersten Fall ist das
zufriedenstellend beendet, ehe es begonnen hat. Im zweiten gäbe es
eine endlose Korrespondenz - wenn man darauf einsteigt. Merke ich, das
wird nichts mit dem, wird der Fall eröffnet. Aber das weiß ich nach
seiner ersten Mail.
Post by Martin Klaiber
Ja, aber Käuferschutz kann man, so wie ich es verstanden habe, erst
in Anspruch nehmen, nachdem man den Verkäufer formell um Rücknahme
des Artikels gebeten hat und er nicht innerhalb einer Frist von drei
Tagen reagiert hat.
... oder nicht für dich zufriedenstellend reagiert hat.
Post by Martin Klaiber
So wie ich es verstanden habe, bin ich aber noch nicht im Käuferschutz,
sondern noch davor. Der Käuferschutz wird erst aktiv, wenn er mir das
Geld nicht zurückzahlen sollte, nachdem er das Paket zurückerhalten
hat. Dann müsste ich den Käuferschutz aktivieren.
Ja. Bei mir gab es 2 Fälle, wo ich im Ausland Gekauftes nicht erhalten
habe. Nach Falleröffnung musste ich nur aufs Verstreichen der Frist
warten und das Geld kam von Ebay/Paypal zurück auf die Kreditkarte.
Post by Martin Klaiber
Danke für Deine vielen Tipps, sie haben mir echt weitergeholfen!
Gerne.
Frank Möller
2022-07-03 13:58:31 UTC
Permalink
[ ... ]
Inzwischen habe ich das Rücksendeetikett erhalten...
Nun, ich hoffe mal, das Dir übermittelte Rücksendeetikett ist eines, mit
dem eine Sendungsverfolgung möglich und daher auch dokumentierbar ist.

Das ist das, was Ebay und ebenso Paypal verlangt, daß eine solche
Rücksendung eine Rücksendeverrfolgung bietet.

Nur äußerst Du Dich zu genau _*diesem essentiell wichtigen Punkt*_ ja
überhaupt nicht, willst aber dann Hilfe zu etwas, was Du ganz galant
verschweigst, obwohl Du seitenweise Zeux schreibst.

Ebenso hoffe ich, Du hast bei den Mails, die über das Ebay-Portal gelaufen
sind, eine dabei, in welcher der VK sagt, wieviel er Dir für den
zurückzuschickenden Teil der Lieferung denn letztlich zurückzuzahlen
gedenkt.

Auch dazu äußerst Du Dich in keinster Weise, ob das so ist und - wenn ja -
wieviel (Prozenz oder Öro) das denn wohl irgendwie wären.

Mir persönlich vergeht bei solchen _*gezielt zurückgehaltenen*_, aber
_*essentiell unverzichtbaren*_ Informationen die Lust, mich näher damit zu
beschäftigen. Es ist dann schlicht _*nicht möglich*_.

Möglicherweise ist das sogar Trollerei.

--

Tobias Schuster
2022-03-08 12:55:03 UTC
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Post by Martin Klaiber
In Ebay gibt es ja eine spezielle Funktion dafür. Nennt sich "Diesen
Artikel zurück geben" oder so.
Ist es sinnvoll, diese Funktion zu nutzen, obwohl wir uns über die
Rückgabe schon einig geworden sind?
Ich würde in jedem Fall Ebay oder besser gleich Paypal kontaktieren,
dass die Rückabwicklung auch 100prozentig klappt.

So wurden mir schon Aufkleber für die Rücksendung per Mail zugesandt und
das Geld direkt rücküberwiesen.

2
Frank Möller
2022-07-03 11:28:51 UTC
Permalink
Post by Tobias Schuster
Post by Martin Klaiber
In Ebay gibt es ja eine spezielle Funktion dafür. Nennt sich "Diesen
Artikel zurück geben" oder so.
Ist es sinnvoll, diese Funktion zu nutzen, obwohl wir uns über die
Rückgabe schon einig geworden sind?
Ich würde in jedem Fall Ebay oder besser gleich Paypal kontaktieren,
dass die Rückabwicklung auch 100prozentig klappt.
Paypal schickt einen dann zurück zu Ebay, wenn es wie hier eine
Ebay-Transaktion ist; erst recht dann, wenn die Ebay-Transaktion noch offen
ist, vor allem, wenn sie wie hier _*zur Hälfte*_ offen ist. Was und nacvh
welchen Kriterien sollten sie da auch entscheiden? Die machen sich da keine
zweite Baustelle auf.

--
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