Discussion:
Defekte bei eBay nicht mehr reklamierbar
(zu alt für eine Antwort)
Horea Georgian
2022-07-03 09:03:19 UTC
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Hallo an die Gruppe!

Auf eBay einen "iMac 2017 defekt für Ersatzteile" ersteigert. Kam an, ist auch defekt nur ist es das 2015-er Modell. Verkäufer redet sich heraus mit "was willst du, ich habe einen defekten iMac ohne Garantie verkauft". (Natürlich paßt vom 2015-er Modell nichts von dem was ich hätte an Teilen gebrauchen können.)

Früher konnte man sowas an eBay melden, jetzt finde ich nur die Möglichkeit zu melden, daß das Paket nicht angekommen ist. Haben sie die Meldungen von Defekten und Falschlieferungen irgendwohin versteckt oder ganz gelöscht?

Was ist in so einem Fall aktuell zu tun?
Andreas Neumann
2022-07-03 09:41:32 UTC
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Post by Horea Georgian
Auf eBay einen "iMac 2017 defekt für Ersatzteile" ersteigert. Kam an, ist
auch defekt nur ist es das 2015-er Modell. Verkäufer redet sich heraus mit
"was willst du, ich habe einen defekten iMac ohne Garantie verkauft".
(Natürlich paßt vom 2015-er Modell nichts von dem was ich hätte an Teilen
gebrauchen können.)
Früher konnte man sowas an eBay melden, jetzt finde ich nur die
Möglichkeit zu melden, daß das Paket nicht angekommen ist.
Ist denn das Paket mit dem 2017-er Modell angekommen?
Horea Georgian
2022-07-03 11:28:32 UTC
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Post by Andreas Neumann
Post by Horea Georgian
Auf eBay einen "iMac 2017 defekt für Ersatzteile" ersteigert. Kam an, ist
auch defekt nur ist es das 2015-er Modell. Verkäufer redet sich heraus mit
"was willst du, ich habe einen defekten iMac ohne Garantie verkauft".
(Natürlich paßt vom 2015-er Modell nichts von dem was ich hätte an Teilen
gebrauchen können.)
Früher konnte man sowas an eBay melden, jetzt finde ich nur die
Möglichkeit zu melden, daß das Paket nicht angekommen ist.
Ist denn das Paket mit dem 2017-er Modell angekommen?
Nein. Angekommen ist das Paket mit einem 2015-er Modell drin.

Jetzt behauptet der Verkäufer, er habe es 2017 gekauft. Das mag sein, in der Auktion stand aber es sei ein iMac von 2017.
Außerdem wundert er sich, was ich denn überhaupt will, er hätte es ja als defekt und zum Ausschlachten verkauft. Nun ja, wenn man was für Teile kauft, dann kauft man ja auch die Teile, die man benutzen kann. Die aus einem 2017-er Modell hätte ich benutzen können, aus dem 2015-er nicht.
Mir selbst ist der Unterschied auch erst aufgefallen, als ich die Speichersteine in meinen funktionierenden iMac einbauen wollte und diese nicht, wie erwartet DDR4, sondern DDR3 waren.
Könnte also auch ein Versehen und ein ehrlicher Verkäufer sein. Nur... bei näherem Nachsehen: 1. Die Schachtel hat er nicht fotogafiert, daran hätte man den iMac schon erkennen können. Jede Generation hat eine andere Verpackung. 2. Er hat sehr "kreativ" fotografiert, so daß man den Riß im Bildschirm nur teilweise sieht (ganz klein, dabei zieht es sich über den ganzen Schirm).
Na ja, schwer zu sagen. Tatsache ist allerdings, daß es nicht mein Fehler ist, etwas gekauft und was anderes bekommen zu haben. Nur wie kann das über eBay geklärt werden?
Gerald E¡scher
2022-07-03 18:40:20 UTC
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Post by Horea Georgian
Post by Andreas Neumann
Post by Horea Georgian
Auf eBay einen "iMac 2017 defekt für Ersatzteile" ersteigert. Kam an, ist
auch defekt nur ist es das 2015-er Modell. Verkäufer redet sich heraus mit
"was willst du, ich habe einen defekten iMac ohne Garantie verkauft".
(Natürlich paßt vom 2015-er Modell nichts von dem was ich hätte an Teilen
gebrauchen können.)
Früher konnte man sowas an eBay melden, jetzt finde ich nur die
Möglichkeit zu melden, daß das Paket nicht angekommen ist.
Ist denn das Paket mit dem 2017-er Modell angekommen?
Nein. Angekommen ist das Paket mit einem 2015-er Modell drin.
Jetzt behauptet der Verkäufer, er habe es 2017 gekauft.
Wenn er Anfang 2017 gekauft hat, dann hat er das Modell von Oktober 2015
bekommen. Der Nachfolger erschien Juni 2017. Siehe Mactracker.app.
Post by Horea Georgian
Das mag sein, in der Auktion stand aber es sei ein iMac von 2017.
Das ist Blödsinn, weil sein iMac 2015 erschienen ist, das Kaufdatum ist
uninteressant.
Post by Horea Georgian
Außerdem wundert er sich, was ich denn überhaupt will, er hätte es ja
als defekt und zum Ausschlachten verkauft
[...]
Post by Horea Georgian
Könnte also auch ein Versehen und ein ehrlicher Verkäufer sein.
Versehen ja, ehrlich nein, sonst würde er seinen Fehler zugeben und den
iMac auf *seine* Kosten zurückholen.
Post by Horea Georgian
Nur... bei näherem Nachsehen: 1. Die Schachtel hat er nicht
fotogafiert, daran hätte man den iMac schon erkennen können. Jede
Generation hat eine andere Verpackung.
Wer kennt denn die Verpackung jeder Modellgeneration? Wichtig sind
Modellnummer und/oder Erscheinungsdatum.
--
Gerald
Horea Georgian
2022-07-05 05:57:33 UTC
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Post by Gerald E¡scher
Post by Horea Georgian
Nur... bei näherem Nachsehen: 1. Die Schachtel hat er nicht
fotogafiert, daran hätte man den iMac schon erkennen können. Jede
Generation hat eine andere Verpackung.
Wer kennt denn die Verpackung jeder Modellgeneration?
Ich. Und jeder informierte Käufer. Also der großteil derer die bei diesem Kauf in Frage kamen,
es kauft keiner einen iMac für Teile, der keine Ahnung hat.
Die iMacs (vermutlich auch andere Apple Produkte) haben auf der Schachtel
das Standarddesktsopbild der MacOS Version mit der sie ausgeliefert wurden aufgedruckt.
Die Geräte selbst sehen identisch aus, aber das Bild auf der Schachtel hätte für mich gereicht, daß
ich nachfrage "Sind Sie sicher?".
Vielleicht wußte das der Verkäufer auch. Könnte man als Betrugsversuch werten. Glaube aber nicht
dran, vermutlich doch eher ein Versehen und danach Sturheit.
Er schrieb nu, er habe den Kaufbeleg, womit er beweisen kann, daß er 2017 gekauft hat. Und gleichzeitig,
daß es nie darum ging, wann der Rechner hergestellt wurde. Vermutlich hat er gemerkt, daß im KV das
Modell drin steht. In der Auktion war nämlich überhaupt keine Rede von Kaufdatum.
Gerald E¡scher
2022-07-05 17:04:11 UTC
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Post by Horea Georgian
Post by Gerald E¡scher
Post by Horea Georgian
Nur... bei näherem Nachsehen: 1. Die Schachtel hat er nicht
fotogafiert, daran hätte man den iMac schon erkennen können. Jede
Generation hat eine andere Verpackung.
Wer kennt denn die Verpackung jeder Modellgeneration?
Ich.
Ich nicht. Wo sind denn die Verpackungen dokumentiert?
Post by Horea Georgian
Und jeder informierte Käufer.
Am einfachsten informiert man sich über Geräte von Apple mit
Mactracker.app,
https://mactracker.ca/
die Verpackungen sind darin aber nicht abgebildet.
Post by Horea Georgian
Die iMacs (vermutlich auch andere Apple Produkte) haben auf der Schachtel
das Standarddesktsopbild der MacOS Version mit der sie ausgeliefert wurden aufgedruckt.
Bei iMacs mag das so sein und wenn man das Betrübssystem erkennt, weiß
man das Modelljahr. Aber auf der Schachtel vom MacBook Air ist das Air
von der Seite abgebildet, Mac mini 2011 von schräg oben, Mac mini 2020
von oben. Also nicht mehr als ein abgerundetes Quadrat mit abgebissenem
Apfel.
Post by Horea Georgian
Die Geräte selbst sehen identisch aus, aber das Bild auf der Schachtel hätte für mich gereicht, daß
ich nachfrage "Sind Sie sicher?".
Sinnvollerweise, und so tun es alle seriösen Ersatzteilverkäufer, gibt
man die Modellnummer und/oder das Erscheinungsdatum an.
Post by Horea Georgian
Vielleicht wußte das der Verkäufer auch. Könnte man als Betrugsversuch werten. Glaube aber nicht
dran, vermutlich doch eher ein Versehen und danach Sturheit.
Er schrieb nu, er habe den Kaufbeleg, womit er beweisen kann, daß er 2017 gekauft hat.
Wie schon gesagt, ist das Kaufdatum nicht eindeutig. Anfang 2017 wurde
noch das Modell 2015 verkauft und ab Mitte 2017 kann es dennoch ein
2015er Auslaufmodell gewesen sein.
Post by Horea Georgian
Und gleichzeitig,
daß es nie darum ging, wann der Rechner hergestellt wurde.
Der ist vielleicht lustig...
Post by Horea Georgian
Vermutlich hat er gemerkt, daß im KV das Modell drin steht.
Selbstverständlich steht das Modell am Kaufbeleg. Wie ich eben sehe, bei
Rechnungen von Apple allerdings nicht die "Modell Number" sondern die
weniger gebräuchliche "Order Number".
Post by Horea Georgian
In der Auktion war nämlich überhaupt keine Rede von Kaufdatum.
Ich meine, mit jemand Unbelehrbarem zu streiten, bringt nichts, d.h.
Käuferschutz wegen Falschlieferung. Darüber wissen andere besser
Bescheid als ich.
--
Gerald
Werner Tann
2022-07-03 10:54:04 UTC
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Post by Horea Georgian
Auf eBay einen "iMac 2017 defekt für Ersatzteile" ersteigert. Kam an, ist auch defekt nur ist es das 2015-er Modell.
[...]
Post by Horea Georgian
Was ist in so einem Fall aktuell zu tun?
Gilt bei dem Angebot der Käuferschutz? Wie hast du bezahlt?
https://www.ebay.de/help/policies/ebay-money-back-guarantee-policy/grundsatz-zum-ebaykuferschutz?id=4210

https://www.ebay.de/help/policies/ebay-money-back-guarantee-policy/grundsatz-zum-ebaykuferschutz?id=4210

https://www.ebay.de/help/buying/returns-refunds/return-item-refund?id=4041

Dein Betreff ist falsch. Du reklamierst nicht wegen des Defekts, denn
der Defekt stand ja in der Artikelbeschreibung. Du reklamierst wegen
Falschlieferung. Klassischer Fall für Käuferschutz.
Horea Georgian
2022-07-03 11:33:43 UTC
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Post by Werner Tann
Post by Horea Georgian
Auf eBay einen "iMac 2017 defekt für Ersatzteile" ersteigert. Kam an, ist auch defekt nur ist es das 2015-er Modell.
[...]
Post by Horea Georgian
Was ist in so einem Fall aktuell zu tun?
Gilt bei dem Angebot der Käuferschutz? Wie hast du bezahlt?
Über PP.
Post by Werner Tann
https://www.ebay.de/help/policies/ebay-money-back-guarantee-policy/grundsatz-zum-ebaykuferschutz?id=4210
https://www.ebay.de/help/policies/ebay-money-back-guarantee-policy/grundsatz-zum-ebaykuferschutz?id=4210
https://www.ebay.de/help/buying/returns-refunds/return-item-refund?id=4041
Dein Betreff ist falsch. Du reklamierst nicht wegen des Defekts, denn
der Defekt stand ja in der Artikelbeschreibung. Du reklamierst wegen
Falschlieferung. Klassischer Fall für Käuferschutz.
Ich würde ja wegen Falschlieferung reklamieren. Nur wie? PP bietet mir nur die Auswahl zwischen geliefert und nicht geliefert. Gerade das ist meine Frage, wo finde ich die anderen Optionen? Früher konnte man die auswählen. (Ja, mein Betreff ist falsch.)
Horea Georgian
2022-07-03 11:35:21 UTC
Permalink
Post by Horea Georgian
PP bietet mir nur die Auswahl zwischen geliefert und nicht geliefert.
Korrektur. Ich wollte eBay schreiben, nicht PP.
Horea Georgian
2022-07-03 11:54:32 UTC
Permalink
Post by Horea Georgian
Post by Horea Georgian
PP bietet mir nur die Auswahl zwischen geliefert und nicht geliefert.
Korrektur. Ich wollte eBay schreiben, nicht PP.
Werner Tann
2022-07-03 11:49:59 UTC
Permalink
Post by Horea Georgian
Ich würde ja wegen Falschlieferung reklamieren. Nur wie?
Du müsstest die Auktion in dem letzten von mir genannten Link sehen!
https://www.ebay.de/help/buying/returns-refunds/return-item-refund?id=4041

Da sind deine Auktionen aufgelistet (zumindest die käufergeschützten).

Ich habe es gerade probiert. Auf den Artikel klicken, dann auf
"Grund". Da geht eine lange Liste mit Gründen auf ...
Horea Georgian
2022-07-03 11:54:25 UTC
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Post by Werner Tann
Falschlieferung. Klassischer Fall für Käuferschutz.
Ursprünglich wählte ich aus meiner Kaufliste bei dem Artikel den Punkt "Weitere Aktionen/Nicht erhalten". Ich sehe jetzt es gibt "Artikel zurückgeben" und "Verkäufer kontaktieren", was aber auch zum Zurückgeben führt.
Nun gut. Der Verkäufer will aber gar nicht zurücknehmen und ich würde selbst wenn, nicht auf den Rücktransportkosten sitzen bleiben. (27" iMac, internationaler Versand.) eBay besteht aber darauf, daß ich zurückschicke.
Werner Tann
2022-07-03 12:52:11 UTC
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Post by Horea Georgian
Ursprünglich wählte ich aus meiner Kaufliste bei dem Artikel den Punkt "Weitere Aktionen/Nicht erhalten". Ich sehe jetzt es gibt "Artikel zurückgeben" und "Verkäufer kontaktieren", was aber auch zum Zurückgeben führt.
Nun gut. Der Verkäufer will aber gar nicht zurücknehmen und ich würde selbst wenn, nicht auf den Rücktransportkosten sitzen bleiben. (27" iMac, internationaler Versand.) eBay besteht aber darauf, daß ich zurückschicke.
Stell mal deine Zeilenlänge richtig ein.

Du wolltest schreiben: "ich würde selbst wenn, nicht auf den
Rücktransportkosten sitzen bleiben WOLLEN". Ohne "wollen" sehe ich das
Problem nicht.

Das Rücksendeporto ist natürlich der Knackpunkt bei jedem
Käuferschutz, außer du reklamierst als "nicht erhalten", denn dann
kannst/musst du ja nichts zurückschicken.

Bei anderen Reklamationsgründen musst du abwägen, ob es dir das Porto
wert ist, dass der Verkäufer für seine Schlamperei, Gaunerei,
Unfähigkeit ... keinen Cent an dir verdient. Ich habe schon Sachen um
7 Euro Porto zurückgeschickt, die 6 Euro gekostet haben - weil ich mir
dachte "entweder der Heini kann sich das Zeug, das er verkauft, nicht
gescheit anschauen, oder er ist ein Schlitzohr, das darauf spekuliert,
bei den 6 Euro werd ich's nicht retourgehen lassen."

Freilich spielt immer die Einschätzung des VKs eine Rolle. Wenn du dem
VK glaubst, dass er mit "aus 2017" gemeint hat "gekauft 2017", dann
verbuche es als deinen Fehler, nicht nachgefragt zu haben. Wenn du
denkst, die fehlende Schachtelabbildung ist ein Indiz für Gaunerei,
dann mach den Käuferschutz geltend.
Gerald E¡scher
2022-07-03 18:27:47 UTC
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Post by Werner Tann
Freilich spielt immer die Einschätzung des VKs eine Rolle. Wenn du dem
VK glaubst, dass er mit "aus 2017" gemeint hat "gekauft 2017", dann
verbuche es als deinen Fehler, nicht nachgefragt zu haben.
Der iMac 27" von Ende 2015 wurde bis Mitte 2017 verkauft, und Mitte
2017 erschien der Nachfolger.
Post by Werner Tann
Wenn du
denkst, die fehlende Schachtelabbildung ist ein Indiz für Gaunerei,
dann mach den Käuferschutz geltend.
Bei Macs wird zur das Modell immer mit dem Erscheinungsdatum angegeben
(in diesem Fall Ende 2015) und noch besser zusätzlich die Modellnummer
(hier A1419).
"iMac 2017" bedeutet das 2017 erschienene Modell und ist eindeutig.
2015 gab es beim 27" allerdings zwei Modellwechsel, daher wäre die
alleinige Angabe "2015" nicht eindeutig.
Aus dem Datum des Kaufes lässt sich das genaue Modell häufig nicht
ableiten.
Die Schachtel ist unwichtig, an der ändert sich außer am Aufkleber nicht
viel. Die Modellnummer steht selbstverständlich auch am Gerät.
--
Gerald
Marco Moock
2022-07-06 20:19:31 UTC
Permalink
Post by Horea Georgian
Nun gut. Der Verkäufer will aber gar nicht zurücknehmen und ich würde
selbst wenn, nicht auf den Rücktransportkosten sitzen bleiben. (27"
iMac, internationaler Versand.) eBay besteht aber darauf, daß ich
zurückschicke.
Das ist eigentlich das Problem des Verkäufers, denn der hat den Fehler
gemacht. Es ist ja keine Rückgabe a la "Mir gefällt der Artikel nicht",
sondern der Verkäufer liefert nicht das bestellte Produkt.
Martin Τrautmann
2022-07-06 20:27:49 UTC
Permalink
Post by Marco Moock
Post by Horea Georgian
Nun gut. Der Verkäufer will aber gar nicht zurücknehmen und ich würde
selbst wenn, nicht auf den Rücktransportkosten sitzen bleiben. (27"
iMac, internationaler Versand.) eBay besteht aber darauf, daß ich
zurückschicke.
Das ist eigentlich das Problem des Verkäufers, denn der hat den Fehler
gemacht. Es ist ja keine Rückgabe a la "Mir gefällt der Artikel nicht",
sondern der Verkäufer liefert nicht das bestellte Produkt.
Leichter gesagt als getan. Ich kenne den exakten Artikeltext nicht,
sondern nur zwei mögliche unterschiedliche Interpretationen:

V: Mein 2017 gekaufter MacXYZ ist defekt und wird hier zum Aussschlachten
angeboten
K: Hier wird das Modell MacXYZ (2017) angeboten,
also das Modell,
das am 28.11.2017 auf der Mac-Präsentation vorgestellt wurde
und ab da von Apple und deren Händlern verkauft wurde, bis am
3.10.2019 das Nachfolgermodell MacXYZ Expert erschien

Der Käufer muss vor Gericht beweisen, dass der Verkäufer absichtlich das
Modell MacXYZ (late 2014) als 2017er Modell angeboten hat.

Modellnamen und Daten frei erfunden.

Im Moment steht hier Aussage gegen Aussage, wer wohl was gemeint hat -
oder was anhand der Formlierung und des Angebots eindeutig belegbar ist.
Gerald E¡scher
2022-07-07 13:37:12 UTC
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Post by Martin Τrautmann
Post by Marco Moock
Post by Horea Georgian
Nun gut. Der Verkäufer will aber gar nicht zurücknehmen und ich würde
selbst wenn, nicht auf den Rücktransportkosten sitzen bleiben. (27"
iMac, internationaler Versand.) eBay besteht aber darauf, daß ich
zurückschicke.
Das ist eigentlich das Problem des Verkäufers, denn der hat den Fehler
gemacht. Es ist ja keine Rückgabe a la "Mir gefällt der Artikel nicht",
sondern der Verkäufer liefert nicht das bestellte Produkt.
Leichter gesagt als getan. Ich kenne den exakten Artikeltext nicht,
V: Mein 2017 gekaufter MacXYZ ist defekt und wird hier zum Aussschlachten
angeboten
K: Hier wird das Modell MacXYZ (2017) angeboten,
also das Modell,
das am 28.11.2017 auf der Mac-Präsentation vorgestellt wurde
und ab da von Apple und deren Händlern verkauft wurde, bis am
3.10.2019 das Nachfolgermodell MacXYZ Expert erschien
Meines Erachtens trifft eine dritte Variante zu:
Laut Artikeltext wurde ein iMac 27" 2017 angeboten. Irrtümlich gab der
Verkäufer nicht das Modelljahr sondern das Jahr des Kaufes an, und
es handelt sich um einen 2017 gekauften iMac aus dem Modelljahr 2015.
Post by Martin Τrautmann
Der Käufer muss vor Gericht beweisen, dass der Verkäufer absichtlich das
Modell MacXYZ (late 2014) als 2017er Modell angeboten hat.
Nein. Vor einem Zivilgericht müsste der Verkäufer nur beweisen, dass das
gelieferte Produkt nicht dem Angebotstext entspricht, ob Absicht oder
nicht, ist egal.
Sollte der Verkäufer absichtlich einen 2015er als 2017er angepriesen
haben, um einen höheren Preis zu erzielen, wäre das Betrug und das
müsste ihm in einem Strafprozess der Staatsanwalt und nicht der Käufer
nachweisen. Würde aber kaum gelingen und wird daher kein Staatsanwalt
versuchen.
--
Gerald
Martin Τrautmann
2022-07-07 15:50:37 UTC
Permalink
Post by Gerald E¡scher
Post by Martin Τrautmann
Post by Marco Moock
Post by Horea Georgian
Nun gut. Der Verkäufer will aber gar nicht zurücknehmen und ich würde
selbst wenn, nicht auf den Rücktransportkosten sitzen bleiben. (27"
iMac, internationaler Versand.) eBay besteht aber darauf, daß ich
zurückschicke.
Das ist eigentlich das Problem des Verkäufers, denn der hat den Fehler
gemacht. Es ist ja keine Rückgabe a la "Mir gefällt der Artikel nicht",
sondern der Verkäufer liefert nicht das bestellte Produkt.
Leichter gesagt als getan. Ich kenne den exakten Artikeltext nicht,
V: Mein 2017 gekaufter MacXYZ ist defekt und wird hier zum Aussschlachten
angeboten
K: Hier wird das Modell MacXYZ (2017) angeboten,
also das Modell,
das am 28.11.2017 auf der Mac-Präsentation vorgestellt wurde
und ab da von Apple und deren Händlern verkauft wurde, bis am
3.10.2019 das Nachfolgermodell MacXYZ Expert erschien
Laut Artikeltext wurde ein iMac 27" 2017 angeboten. Irrtümlich gab der
Verkäufer nicht das Modelljahr sondern das Jahr des Kaufes an, und
es handelt sich um einen 2017 gekauften iMac aus dem Modelljahr 2015.
Was ist hier der Unterschied zu meiner Aussage von V oben?
Post by Gerald E¡scher
Post by Martin Τrautmann
Der Käufer muss vor Gericht beweisen, dass der Verkäufer absichtlich das
Modell MacXYZ (late 2014) als 2017er Modell angeboten hat.
Nein. Vor einem Zivilgericht müsste der Verkäufer nur beweisen, dass das
gelieferte Produkt nicht dem Angebotstext entspricht, ob Absicht oder
nicht, ist egal.
Sollte der Verkäufer absichtlich einen 2015er als 2017er angepriesen
haben, um einen höheren Preis zu erzielen, wäre das Betrug und das
müsste ihm in einem Strafprozess der Staatsanwalt und nicht der Käufer
nachweisen. Würde aber kaum gelingen und wird daher kein Staatsanwalt
versuchen.
Strafprozess? Der Käufer wird wohl eher eine Zivilklage brauchen?
Gerald E¡scher
2022-07-07 21:32:13 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Post by Gerald E¡scher
Post by Martin Τrautmann
V: Mein 2017 gekaufter MacXYZ ist defekt und wird hier zum Aussschlachten
angeboten
K: Hier wird das Modell MacXYZ (2017) angeboten,
also das Modell,
das am 28.11.2017 auf der Mac-Präsentation vorgestellt wurde
und ab da von Apple und deren Händlern verkauft wurde, bis am
3.10.2019 das Nachfolgermodell MacXYZ Expert erschien
Laut Artikeltext wurde ein iMac 27" 2017 angeboten. Irrtümlich gab der
Verkäufer nicht das Modelljahr sondern das Jahr des Kaufes an, und
es handelt sich um einen 2017 gekauften iMac aus dem Modelljahr 2015.
Was ist hier der Unterschied zu meiner Aussage von V oben?
"Mein 2017 gekaufter MacXYZ"
Der Verkäufer schrieb eben /nicht/, dass es sich bei der Jahreszahl 2017
um das Kaufdatum handelt.
Post by Martin Τrautmann
Post by Gerald E¡scher
Post by Martin Τrautmann
Der Käufer muss vor Gericht beweisen, dass der Verkäufer absichtlich das
Modell MacXYZ (late 2014) als 2017er Modell angeboten hat.
Nein. Vor einem Zivilgericht müsste der Verkäufer nur beweisen, dass das
gelieferte Produkt nicht dem Angebotstext entspricht, ob Absicht oder
nicht, ist egal.
Sollte der Verkäufer absichtlich einen 2015er als 2017er angepriesen
haben, um einen höheren Preis zu erzielen, wäre das Betrug und das
müsste ihm in einem Strafprozess der Staatsanwalt und nicht der Käufer
nachweisen. Würde aber kaum gelingen und wird daher kein Staatsanwalt
versuchen.
Strafprozess? Der Käufer wird wohl eher eine Zivilklage brauchen?
Selbstverständlich eine Zivilklage. Aber vor einem Zivilgericht muss er
doch nicht, wie von dir geschrieben, eine Absicht beweisen.
--
Gerald
Martin Τrautmann
2022-07-08 05:33:26 UTC
Permalink
Post by Gerald E¡scher
Post by Martin Τrautmann
Post by Gerald E¡scher
Post by Martin Τrautmann
V: Mein 2017 gekaufter MacXYZ ist defekt und wird hier zum Aussschlachten
angeboten
K: Hier wird das Modell MacXYZ (2017) angeboten,
also das Modell,
das am 28.11.2017 auf der Mac-Präsentation vorgestellt wurde
und ab da von Apple und deren Händlern verkauft wurde, bis am
3.10.2019 das Nachfolgermodell MacXYZ Expert erschien
Laut Artikeltext wurde ein iMac 27" 2017 angeboten. Irrtümlich gab der
Verkäufer nicht das Modelljahr sondern das Jahr des Kaufes an, und
es handelt sich um einen 2017 gekauften iMac aus dem Modelljahr 2015.
Was ist hier der Unterschied zu meiner Aussage von V oben?
"Mein 2017 gekaufter MacXYZ"
Der Verkäufer schrieb eben /nicht/, dass es sich bei der Jahreszahl 2017
um das Kaufdatum handelt.
Meine Formulierung besagt nicht, was im Auktionstext steht - da fehlt
uns vom Autor der exakte Beleg. Sondern sie gesagt, was der V gemeint
hat.
Post by Gerald E¡scher
Post by Martin Τrautmann
Post by Gerald E¡scher
Post by Martin Τrautmann
Der Käufer muss vor Gericht beweisen, dass der Verkäufer absichtlich das
Modell MacXYZ (late 2014) als 2017er Modell angeboten hat.
Nein. Vor einem Zivilgericht müsste der Verkäufer nur beweisen, dass das
gelieferte Produkt nicht dem Angebotstext entspricht, ob Absicht oder
nicht, ist egal.
Sollte der Verkäufer absichtlich einen 2015er als 2017er angepriesen
haben, um einen höheren Preis zu erzielen, wäre das Betrug und das
müsste ihm in einem Strafprozess der Staatsanwalt und nicht der Käufer
nachweisen. Würde aber kaum gelingen und wird daher kein Staatsanwalt
versuchen.
Strafprozess? Der Käufer wird wohl eher eine Zivilklage brauchen?
Selbstverständlich eine Zivilklage. Aber vor einem Zivilgericht muss er
doch nicht, wie von dir geschrieben, eine Absicht beweisen.
Warum nicht? Der Käufer unterstellt dem Verkäufer eine
Täuschungsabsicht, dass dieser bewusst den Artikel so dargestellt hat,
dass man ihn für ein 2017er Modell hielt, nicht aber als Modell von
2015.

Ansonsten wird der Käufer auf seinem Irrtum sitzen bleiben.
Werner Tann
2022-07-08 05:36:14 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Post by Gerald E¡scher
Sollte der Verkäufer absichtlich einen 2015er als 2017er angepriesen
haben, um einen höheren Preis zu erzielen, wäre das Betrug und das
müsste ihm in einem Strafprozess der Staatsanwalt und nicht der Käufer
nachweisen. Würde aber kaum gelingen und wird daher kein Staatsanwalt
versuchen.
Strafprozess? Der Käufer wird wohl eher eine Zivilklage brauchen?
Praktisch gesehen sicher. Denn von einer strafrechtlichen Verurteilung
des Täters hat ein Geschädigter nichts als die Genugtuung (so er nicht
Schadenersatz, Schmerzensgeld u. ä. zugesprochen bekommt).

Wenn ein VK aber bei niedrigen Beträgen zu keiner Einigung bereit ist,
kann eine solche Genugtuung durchaus den Verlust "ausgleichen". Im
gegenständlichen Fall halte ich eine Strafanzeige für aussichtslos.

Wenn er geschrieben hat "ist von 2017", kann das "gekauft" oder
"gebaut" bedeuten, auch wenn in Verkaufsanzeigen die zweite Bedeutung
wohl überwiegt, denn in Artikelbeschreibungen ist nicht die
Lebensgeschichte des VKs, sondern das Produkt das Thema. Aber, wie
gesagt, eindeutig ist das nicht.

Ich würde entsprechend bewerten: "VK beschreibt Modellversion von 2015
mit "ist von 2017" und meint damit gekauft! Keine Rücknahme!"

Dem VK ist weniger die unklare Formulierung vorzuwerfen, als jetzt die
fehlende Gesprächsbereitschaft. Und die ist Fakt.
Luigi Rotta
2022-07-05 05:16:03 UTC
Permalink
Am Sun, 3 Jul 2022 02:03:19 -0700 (PDT) schrieb Horea Georgian
Post by Horea Georgian
Was ist in so einem Fall aktuell zu tun?
Sich überlegen, ob sich das ganze Bohee für ein paar Doppelmark
überhaupt lohnt.
--
Gruss

Luigi


Man muss nicht von Anfang das Perfekte machen, es genügt
wenn man beginnt es besser zu machen.(L.R.)
Horea Georgian
2022-07-05 05:59:23 UTC
Permalink
Post by Luigi Rotta
Am Sun, 3 Jul 2022 02:03:19 -0700 (PDT) schrieb Horea Georgian
Post by Horea Georgian
Was ist in so einem Fall aktuell zu tun?
Sich überlegen, ob sich das ganze Bohee für ein paar Doppelmark
überhaupt lohnt.
Aus der Tatsache, daß ich hier nachfragte, kannst du ableiten, daß
ich mir das überlegt und entschieden habe.
Marco Moock
2022-07-06 20:20:28 UTC
Permalink
Post by Luigi Rotta
Sich überlegen, ob sich das ganze Bohee für ein paar Doppelmark
überhaupt lohnt.
Warum sollte man sich solch ein Verhalten eines Verkäufers gefallen
lassen?
Bei geschenkt würde ich sagen ok, aber wenn ich Geld zahle will ich
auch das bekommen, was ich bestelle.
Marco Moock
2022-07-06 20:18:07 UTC
Permalink
Post by Horea Georgian
Auf eBay einen "iMac 2017 defekt für Ersatzteile" ersteigert. Kam an,
ist auch defekt nur ist es das 2015-er Modell. Verkäufer redet sich
heraus mit "was willst du, ich habe einen
defekten iMac ohne Garantie verkauft". (Natürlich paßt vom 2015-er
Modell nichts von dem was ich hätte an Teilen gebrauchen können.)
Er liefert dir nicht das bestelle Produkt. Kontaktiere den, sage dass
dir das nicht passt und du entweder den 2017er defekt willst oder du
den Vertrag rückabwickeln willst.
Setze dem ne Frist, aber mache dem klar, dass du das so nicht
akzeptierst.
Luigi Rotta
2022-07-07 15:42:35 UTC
Permalink
Post by Marco Moock
Post by Horea Georgian
Auf eBay einen "iMac 2017 defekt für Ersatzteile" ersteigert. Kam an,
ist auch defekt nur ist es das 2015-er Modell. Verkäufer redet sich
heraus mit "was willst du, ich habe einen
defekten iMac ohne Garantie verkauft". (Natürlich paßt vom 2015-er
Modell nichts von dem was ich hätte an Teilen gebrauchen können.)
Er liefert dir nicht das bestelle Produkt. Kontaktiere den, sage dass
dir das nicht passt und du entweder den 2017er defekt willst oder du
den Vertrag rückabwickeln willst.
Setze dem ne Frist, aber mache dem klar, dass du das so nicht
akzeptierst.
Da der TO keinen Link zum Angebot einstellt ist alles ein Blick in die
rauchige Kristallkugel.
--
Gruss

Luigi


Man muss nicht von Anfang das Perfekte machen, es genügt
wenn man beginnt es besser zu machen.(L.R.)
Martin Τrautmann
2022-07-08 05:57:36 UTC
Permalink
Post by Horea Georgian
Hallo an die Gruppe!
Auf eBay einen "iMac 2017 defekt für Ersatzteile" ersteigert. Kam an, ist auch defekt nur ist es das 2015-er Modell. Verkäufer redet sich heraus mit "was willst du, ich habe einen defekten iMac ohne Garantie verkauft". (Natürlich paßt vom 2015-er Modell nichts von dem was ich hätte an Teilen gebrauchen können.)
Angebote bei ebay erfordern üblicherweise eine Modellauswahl. Hierbei
wird automtisch einiges an technischen Daten ausgefüllt,
unter anderem das "Erscheinungsjahr: 2017".

Ist diese Angabe so zu finden, dann sollte eigentlich eindeutig belegbar
sein, dass hier das Modell iMac18,3 gemeint sein muss.
Verwechslungsgefahr besteht eher zwischen den Modellen iMac15,1 und
iMac17,1, beide von 2015.

Wenn der Verkäufer hier das falsche Erscheinungsjahr 2017 angegeben hat, dann
halte ich das für das wichtigste Argument, dass der Artikel nicht so ist
wie beschrieben.

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