Reinhard Zwirner
2022-01-31 18:11:06 UTC
Hi,
ich habe bei eBay was Höherpreisiges ersteigert. Da ich dem Risiko
eines Transportschadens aus dem Weg gehen wollte und im Wohnort des
Verkäufers ein Treffen mit Geschwistern möglich wäre, hab' ich den
Verkäufer also über die eBay-Kontaktschiene angeschrieben und
gefragt, ob Abholung möglich wäre; ich würde den Kaufpreis dann BAT
bezahlen. Der Verkäufer stimmte zu.
Alles klappte dann bestens: Einmal das Treffen und dann das Abholen.
Ich bekam das Teil und konnte es sogar kurz testen.
Daheim wollte ich dann die Bewertung abgeben. Pustekuchen! Der
Verkäufer hatte nämlich inzwischen den Kauf abgebrochen und spart auf
diese Weise 'ne Menge eBay-Gebühren ...
Nun meine Frage: Könnte sich aus dem geschilderten Geschehen
irgendein (juristisches) Problem für mich ergeben?
Fragt
Reinhard
ich habe bei eBay was Höherpreisiges ersteigert. Da ich dem Risiko
eines Transportschadens aus dem Weg gehen wollte und im Wohnort des
Verkäufers ein Treffen mit Geschwistern möglich wäre, hab' ich den
Verkäufer also über die eBay-Kontaktschiene angeschrieben und
gefragt, ob Abholung möglich wäre; ich würde den Kaufpreis dann BAT
bezahlen. Der Verkäufer stimmte zu.
Alles klappte dann bestens: Einmal das Treffen und dann das Abholen.
Ich bekam das Teil und konnte es sogar kurz testen.
Daheim wollte ich dann die Bewertung abgeben. Pustekuchen! Der
Verkäufer hatte nämlich inzwischen den Kauf abgebrochen und spart auf
diese Weise 'ne Menge eBay-Gebühren ...
Nun meine Frage: Könnte sich aus dem geschilderten Geschehen
irgendein (juristisches) Problem für mich ergeben?
Fragt
Reinhard