Discussion:
Kann das für mich zum Problem werden?
(zu alt für eine Antwort)
Reinhard Zwirner
2022-01-31 18:11:06 UTC
Permalink
Hi,

ich habe bei eBay was Höherpreisiges ersteigert. Da ich dem Risiko
eines Transportschadens aus dem Weg gehen wollte und im Wohnort des
Verkäufers ein Treffen mit Geschwistern möglich wäre, hab' ich den
Verkäufer also über die eBay-Kontaktschiene angeschrieben und
gefragt, ob Abholung möglich wäre; ich würde den Kaufpreis dann BAT
bezahlen. Der Verkäufer stimmte zu.

Alles klappte dann bestens: Einmal das Treffen und dann das Abholen.
Ich bekam das Teil und konnte es sogar kurz testen.

Daheim wollte ich dann die Bewertung abgeben. Pustekuchen! Der
Verkäufer hatte nämlich inzwischen den Kauf abgebrochen und spart auf
diese Weise 'ne Menge eBay-Gebühren ...

Nun meine Frage: Könnte sich aus dem geschilderten Geschehen
irgendein (juristisches) Problem für mich ergeben?

Fragt

Reinhard
Martin Klaiber
2022-02-01 00:08:01 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
ich habe bei eBay was Höherpreisiges ersteigert. Da ich dem Risiko
eines Transportschadens aus dem Weg gehen wollte und im Wohnort des
Verkäufers ein Treffen mit Geschwistern möglich wäre, hab' ich den
Verkäufer also über die eBay-Kontaktschiene angeschrieben und
gefragt, ob Abholung möglich wäre; ich würde den Kaufpreis dann BAT
bezahlen. Der Verkäufer stimmte zu.
Alles klappte dann bestens: Einmal das Treffen und dann das Abholen.
Ich bekam das Teil und konnte es sogar kurz testen.
Daheim wollte ich dann die Bewertung abgeben. Pustekuchen! Der
Verkäufer hatte nämlich inzwischen den Kauf abgebrochen und spart auf
diese Weise 'ne Menge eBay-Gebühren ...
Nun meine Frage: Könnte sich aus dem geschilderten Geschehen
irgendein (juristisches) Problem für mich ergeben?
Ich bin juristischer Laie und habe auch von Ebay nicht allzuviel
Ahnung, denke aber, dass eher der VK ein Problem bekommen könnte.
Denn er hat ja nach meinem Verständnis die Leistungen von Ebay in
Anspruch genommen um den Artikel zu verkaufen und prellt Ebay nun
um die (vereinbarte) Provision.

Hat sich Ebay bei Dir wegen des abgebrochenen Kaufs nicht gemeldet?

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, da kam irgendwann eine Frage von
Ebay, ob ich dem Abbruch des Kaufs zustimme. Ich war ganz verwundert
und schrieb zurück, dass ich den Artikel bereits gekauft habe und auch
behalten möchte. Weiß nicht, wie es ausging, hatte von Ebay oder dem
VK in der Sache nichts mehr gehört. Damals hatte ich allerdings auch
noch nicht verstanden, warum der VK den Kauf abbrechen möchte.

Wegen des Kaufs an sich: Ein gewisses Risiko ergibt sich nach meinem
Verständnis eben aus dem Barkauf. Ich wurde früher, als ich noch per
Überweisung bezahlt hatte, so oft von Ebay-VK betrogen, dass ich
höherpreisige Waren nur noch mit Käuferschutz bezahle. Bar oder per
Überweisung oder Paypal-Freunde, usw. bezahle ich nur noch kleine
Beträge.

Grüße
Martin
Sebastian Suchanek
2022-02-01 06:54:34 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
[...]
Daheim wollte ich dann die Bewertung abgeben. Pustekuchen! Der
Verkäufer hatte nämlich inzwischen den Kauf abgebrochen und spart auf
diese Weise 'ne Menge eBay-Gebühren ...
Nun meine Frage: Könnte sich aus dem geschilderten Geschehen
irgendein (juristisches) Problem für mich ergeben?
Das würde für Dich dann zum Problem werden, wenn Du von Deinem
vierwöchigen(?) Rückgaberecht Gebrauch machen wolltest. Dann wird eBay
natürlich behaupten, dass der Verkauf gar nicht statt gefunden hat.
So gesehen sehr clever vom Verkäufer: Er spart die eBay-Gebühren, Du
kannst ihn nicht negativ bewerten und er ist aus jeglichen
Rückgabeverpflichtungen 'raus.


Tschüs,

Sebastian
Michael Pachta
2022-02-01 11:56:04 UTC
Permalink
Post by Sebastian Suchanek
So gesehen sehr clever vom Verkäufer: Er spart die eBay-Gebühren, Du
kannst ihn nicht negativ bewerten und er ist aus jeglichen
Rückgabeverpflichtungen 'raus.
Das ist ein Problem für Ebay, und zwar ein finanzielles. Da lassen die
normalerweise nicht mit sich spaßen und werden versuchen, eine Lösung zu
finden, wenn sie vermehrt Hinweise darauf bekommen. Eine denkbare Lösung
wäre z.B., dass Verkäufer und Käufer beide erklären, dass der Artikel
abgeholt wurde. So gibt es für Ebay zumindest die Gebühren auf den
Kaufpreis.

Meine Frau hatte auch mal was versteigert und die Auktionsgewinnerin hat
den Gegenstand abgeholt. Meine Frau hat dann zähneknirschend die
Gebühren auf die Versandkosten (was IHMO sowieso eine Sauerei ist) bezahlt.
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