Discussion:
Ebay-Hammer: keine Gebühren mehr für Privatverkäufer
(zu alt für eine Antwort)
Bert Schadler
2023-02-28 10:01:34 UTC
Permalink
https://www.heise.de/news/Ebay-Deutschland-streicht-Gebuehren-fuer-private-Verkaeufer-7529516.html

Das ist doch keine Gutmütigkeit von Ebay!?
Ich denke eher eine Reaktion auf
https://www.merkur.de/leben/geld/verkauf-ebay-privat-steuer-regelung-kleinanzeigen-plattform-deal-finanzamt-gesetz-etsy-zr-92005806.html
Martin Τrautmann
2023-02-28 11:23:32 UTC
Permalink
Post by Bert Schadler
https://www.heise.de/news/Ebay-Deutschland-streicht-Gebuehren-fuer-private-Verkaeufer-7529516.html
Das ist doch keine Gutmütigkeit von Ebay!?
Ich denke eher eine Reaktion auf
https://www.merkur.de/leben/geld/verkauf-ebay-privat-steuer-regelung-kleinanzeigen-plattform-deal-finanzamt-gesetz-etsy-zr-92005806.html
Mit einer Grenze von 30 Verkäufen oder 2000 € im Jahr ist man natürlich rasch im
Visier.
Werner Tann
2023-02-28 12:08:22 UTC
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Post by Bert Schadler
https://www.heise.de/news/Ebay-Deutschland-streicht-Gebuehren-fuer-private-Verkaeufer-7529516.html
Das ist doch keine Gutmütigkeit von Ebay!?
Ich denke eher eine Reaktion auf
https://www.merkur.de/leben/geld/verkauf-ebay-privat-steuer-regelung-kleinanzeigen-plattform-deal-finanzamt-gesetz-etsy-zr-92005806.html
Das hieße ja, Ebay läge daran, die privaten Verkäufer - trotz dieses
Steuerkrams - zu behalten. Im Gegenteil tut doch Ebay selbst seit
vielen Jahren alles - im Verbund mit der Post und ihren horrenden
Tarifen - den Privathandel abzuschaffen und alles den "Großen" zu
überlassen.
Harald Klotz
2023-02-28 12:14:56 UTC
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Post by Bert Schadler
https://www.heise.de/news/Ebay-Deutschland-streicht-Gebuehren-fuer-private-Verkaeufer-7529516.html
Das ist doch keine Gutmütigkeit von Ebay!?
Gute Frage.
Was ist mit dem Paypal Zwang und den Paypal Gebühren?
Post by Bert Schadler
Ich denke eher eine Reaktion auf
https://www.merkur.de/leben/geld/verkauf-ebay-privat-steuer-regelung-kleinanzeigen-plattform-deal-finanzamt-gesetz-etsy-zr-92005806.html
Das wird doch davon nicht berührt.

Wie ist das eigentlich, wenn ich einen Artikel vor 5 Jahren neu gekauft
habe und 100€ MwSt. gezahlt habe, den jetzt für 1 Euro verticke, müsste
ich doch die gezahlte MwSt. mit der verrechnen können, die in dem 1 Euro
enthalten ist, bekomme fast alles zurück. ;-)

Grüße
Harald
Ralf Kiefer
2023-02-28 13:09:05 UTC
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Post by Bert Schadler
Das ist doch keine Gutmütigkeit von Ebay!?
Das vermute ich genauso. Als Ebay im Juni 2021 den Privathandel
abgewürgt hatte, verschwand das ursprünglich typische Ebay-Angebot fast
komplett, also Gebrauchtsachen von privat. In den Rubriken, die ich
seinerzeit noch regelmäßig anschaute, versuchte Ebay das durch Anzeigen
von Angeboten aus benachbarten, mitteleuropäischen Ländern zu
kaschieren.

Laut Golem sank der Umsatz von Ebay allein im Jahr 2022 von
1,249Millarden EUR auf 1,023Milliarden EUR (18%). Dieser Trend freut
mich :-) Aber der Umsatzrückgang ist trotzdem zu gering, IMHO.

Laut Heise sind rund 20% der Verkäufe privat. Setze ich den Rückgang um
18% dazu in Relation, dann war Ebay ziemlich erfolgreich im Wegekeln
privater Verkäufer.

Wenn Ebay auf das ursprüngliche Modell von vor 15-20Jahren zurückkehrt,
werde auch ich wieder zurückkehren und dort kaufen und verkaufen. Aber
alleine die Drohungen mit der vor 1,5Jahren neuen "Zahlungsabwicklung"
bedeutet Abstand halten. Danach die wochenlang anhaltenden Droh- und
Bettel-Mails in HTML (ich hatte text/plain und kein HTML ausgewählt)
endlich der neuen Zahlungsabwicklung zuzustimmen ...

Ebay ist schon lange im Web vertreten, aber sie müssen immer noch
Grundlegendes lernen: den Umgang mit Kunden.

Gruß, Ralf
Michael Pachta
2023-02-28 16:02:32 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Ebay ist schon lange im Web vertreten, aber sie müssen immer noch
Grundlegendes lernen: den Umgang mit Kunden.
Solange man meint, dass man als Plattform alternativlos ist, wird nach
Gutsherrenart gehandelt. Friss oder stirb, war schon immer so. Lernen
tun solche "Vereine" nur dann, wenn es in der Kasse wehtut. War auch
schon immer so.
Sebastian Suchanek
2023-02-28 19:16:38 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Post by Bert Schadler
Das ist doch keine Gutmütigkeit von Ebay!?
Das vermute ich genauso. Als Ebay im Juni 2021 den Privathandel
abgewürgt hatte, verschwand das ursprünglich typische Ebay-Angebot fast
komplett, also Gebrauchtsachen von privat. In den Rubriken, die ich
seinerzeit noch regelmäßig anschaute, versuchte Ebay das durch Anzeigen
von Angeboten aus benachbarten, mitteleuropäischen Ländern zu
kaschieren.
Jupp, geht mir in "meinen" Bereichen genau so. Ein paar Privatverkäufer
(wobei sich da schon fast über die Definition streiten kann) gibt's da
noch, die aber alle ihr Zeugs in der x-dutzendesten Wiederholung zu
völlig überzogenen Fest- und Startpreisen einstellen. Klassische
Auktionen mit 1€ (oder zumindest ansatzweise realistischem) Startpreis
finden praktisch gar nicht mehr statt.
Post by Ralf Kiefer
[...]
Wenn Ebay auf das ursprüngliche Modell von vor 15-20Jahren zurückkehrt,
werde auch ich wieder zurückkehren und dort kaufen und verkaufen. Aber
alleine die Drohungen mit der vor 1,5Jahren neuen "Zahlungsabwicklung"
bedeutet Abstand halten.
Same here. Die Gebührenfreiheit interessiert mich nicht (die habe ich
auf [eBay] Kleinanzeigen, wohin ich gewechselt bin, auch) - diese
Zahlungsabwicklung muss weg, dann denke ich über eine Rückkehr nach.
Oder präziser: das mit der Zahlungsabwicklung inherent verbundene
Risiko, dass eBay nach der ihnen eigenen Gutsherrenart als
"Käuferschutz" verbrämt betrügerische Käufer und überzogene
Käufervorstellungen deckt.
Post by Ralf Kiefer
Danach die wochenlang anhaltenden Droh- und
Bettel-Mails in HTML (ich hatte text/plain und kein HTML ausgewählt)
endlich der neuen Zahlungsabwicklung zuzustimmen ...
Joh, die ganzen Rabatt-, Punktesammel- und Bonus-Aktionen, die eBay
einem bereits kurz nach Einführung der Zahlungsabwicklung um die Ohren
gehauen hat, waren schon auffällig. Wahrscheinlich haben sie selbst
schon nach kurzer Zeit gemerkt, dass das eine blöde Idee war.
Und das PStTG hat ihnen dann wohl den Rest gegeben - obwohl das für
echte Privatverkäufer (im Gegensatz zu Wohnzimmergewerblichen) im
Gegensatz zu den oft verkürzten Darstellungen in den Medien um im Netz
eigentlich gar keine wirkliche "Gefahr" ist.
Post by Ralf Kiefer
Ebay ist schon lange im Web vertreten, aber sie müssen immer noch
Grundlegendes lernen: den Umgang mit Kunden.
ACK.


Tschüs,

Sebastian
Manuel Reimer
2023-03-05 15:35:36 UTC
Permalink
Post by Sebastian Suchanek
Same here. Die Gebührenfreiheit interessiert mich nicht (die habe ich
auf [eBay] Kleinanzeigen, wohin ich gewechselt bin, auch) - diese
Zahlungsabwicklung muss weg, dann denke ich über eine Rückkehr nach.
Und die Alternative wäre? Wieder alles schön per Vorauskasse zahlen und
der Käufer ist der dumme wenn dann keine Ware kommt?

Habe vor zwei Tagen erst etwas bei eBay Kleinanzeigen gekauft und
schlechte Nachricht für dich: Dort gibt es jetzt auch ein
Zahlungssystem. War für mich als Käufer überraschend einfach. Geld erst
dem Treuhänder überweisen. Der meldet sich beim Verkäufer wenn Geld da
ist und setzt das Geld erstmal fest. Ich als Käufer warte auf die Ware
und prüfe die Ware. Wenn alles OK ist gebe ich das Geld mit einem Klick
auf "Alles ist in Ordnung" frei.

Gruß

Manuel
Ralf Kiefer
2023-03-05 15:54:54 UTC
Permalink
Post by Manuel Reimer
Wieder alles schön per Vorauskasse zahlen und
der Käufer ist der dumme wenn dann keine Ware kommt?
Einer ist immer der Dumme: Käufer oder Verkäufer. Zumindestens, solange
die Ehrlichkeit im Handel auf dem gesunkenen Niveau verbleibt und die
Anspruchshaltung von Käufern im Bereich von Neuware liegt.
Post by Manuel Reimer
Wenn alles OK ist gebe ich das Geld mit einem Klick
auf "Alles ist in Ordnung" frei.
Wenn das alle so machen würden ... *seufz*

Ich war vor Weihnachten als Verkäufer auf einem Flohmarkt. Besucher
kamen, wurden zu Käufern, nachdem sie alles mit Augen und Fingern
anschauen konnten, ich hatte sofort mein Geld.

Statt der Ebay-Zahlungsabwicklung werfe ich die Sachen lieber in die
Tonne. Das spart mir(!) Geld und Nerven. Einzige Alternative:
Selbstabholung und Barzahlung bei Übergabe.

Gruß, Ralf
Werner Tann
2023-03-06 07:15:35 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Ich war vor Weihnachten als Verkäufer auf einem Flohmarkt. Besucher
kamen, wurden zu Käufern, nachdem sie alles mit Augen und Fingern
anschauen konnten, ich hatte sofort mein Geld.
Flohmärkte sind gut, wenn man nichts Bestimmtes sucht, sondern bereit
ist, sich überraschen zu lassen. Denn gegen das riesige Angebot im
Internet kommen solche Veranstaltungen nicht an. Außerdem ist das
handfeste Stöbern in alten, am Boden stehenden, staubigen Kisten und
eingekeilt zwischen Mitinteressenten desto weniger lustig, je älter
man wird. Und gewisse Waren lassen sich "mit Augen und Fingern" nur
teilweise prüfen, etwa Schallplatten. Spätere Reklamation ist
unmöglich oder sehr aufwändig und jedenfalls von der Gnade des
Verkäufers abhängig. Dagegen räumen im Internet auch viele
Privatverkäufer (wieder) ein Rückgaberecht ein, das meist anstandslos
über die Bühne geht. Preislich ist zumindest hier in Wien (bei meinen
Interessensgebieten) kein Unterschied zwischen Direkt- und Onlinekauf
zu bemerken. Oft steigt man, selbst wenn man in Deutschland kauft,
inkl. Versandkosten günstiger aus, als wenn man persönlich in Wien
kauft.
Ralf Kiefer
2023-03-06 14:24:48 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Und gewisse Waren lassen sich "mit Augen und Fingern" nur
teilweise prüfen, etwa Schallplatten.
(Vinyl-)Schallplatten sind schon als Neuware problematisch in der
Anschaffung.

Wer so was gebraucht kauft, trägt immer das Risiko, daß die Qualität
nicht die erwartete ist. Als Verkäufer würde ich niemals eine
Schallplatte aus der Hand geben mit dem Risiko diese von einem
Unkundigen zerstört zurückzubekommen.

Gruß, Ralf
Werner Tann
2023-03-06 17:18:06 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Wer so was gebraucht kauft, trägt immer das Risiko, daß die Qualität
nicht die erwartete ist. Als Verkäufer würde ich niemals eine
Schallplatte aus der Hand geben mit dem Risiko diese von einem
Unkundigen zerstört zurückzubekommen.
... oder ausgetauscht, von einem Böswilligen. :-)
Heute ist es ja einfach, online exakt den gleichen Release zu ordern
(selbe Matrix-Codes). Dann behält man die gute Platte und schickt die
alte, verschrumpelte im Cover des Verkäufers zurück.

Trotzdem sind nicht alle Menschen schlecht, und ohne Vertrauen gäbe es
vielleicht 90% des Gebrauchthandels nicht. Du darfst nicht vergessen,
dass auch Händler dieses Risiko jeden Tag haben.
Luigi Rotta
2023-03-06 19:28:31 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Trotzdem sind nicht alle Menschen schlecht, und ohne Vertrauen gäbe es
vielleicht 90% des Gebrauchthandels nicht. Du darfst nicht vergessen,
dass auch Händler dieses Risiko jeden Tag haben.
Ohne Vertrauen würde die ganze Wirtschaft zusammenbrechen. Vor lauter
Regeln ist es gar nicht mehr möglich eine Transaktion juristisch
wasserfest abzuwickeln.

Ich habe vor Jahren in der Inkassoabteilung gearbeitet und da hat man
Tricks mitbekommen, da stehen einem die Haare zu Berge.

Aber es ist wie in der Mechanik: es braucht Toleranzen, sonst bewegt
sich nichts in der Maschinerie.

Ach ja: bei mir nur strikt und ohne Ausnahem Vorauskasse. Dort wor ich
mal ein Auge zudrückte (renommierte Firma oder ähnlich) musste ich in
der Hälfte der Fälle dem Geld nachrennen.

Meine Argumentation: so kann ich günstigere Preise machen, weil ich kein
Delkredere (Debitorenverluste) einrechnen muss.
--
Gruss

Luigi

"Dumm geboren, später nichts gelernt und dann alles
wieder vergessen."
Werner Tann
2023-03-07 07:33:40 UTC
Permalink
Post by Luigi Rotta
Ach ja: bei mir nur strikt und ohne Ausnahem Vorauskasse.
Vorkasse ist für den Käufer dann kein Problem, wenn ein "Regulator"
existiert, der ihm das Geld zurückholt, falls die Ware nicht geliefert
wird oder nicht der Beschreibung entspricht. Trickreiche Käufer sind
hier recht einfach auszubremsen. Ab einem gewissen Verkaufspreis
schickt man nur bescheinigt, damit ist es nicht möglich zu sagen "hab
ich nie gekriegt". Und wenn die Ware nicht passt, egal aus welchem
Grund, muss der Regulator dafür sorgen, dass der Verkäufer
zurücknehmen muss, auch als Privater, egal, was er in seine
Bedingungen geschrieben hat. Nicht verpflichtet ist der VK natürlich,
die Rücksendekosten zu tragen, weshalb ein KF sich überlegen wird, aus
Jux oder Querulanz am Ende keine Ware, dafür finanziellen Schaden zu
haben. Der Verkäufer wiederum wird daraus lernen, dass ihn die
ständigen Retouren Zeit und (Hinsende)Porto kosten.
Ralf Kiefer
2023-03-07 12:15:39 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Und wenn die Ware nicht passt, egal aus welchem
Grund, muss der Regulator dafür sorgen, dass der Verkäufer
zurücknehmen muss, auch als Privater, egal, was er in seine
Bedingungen geschrieben hat.
Du verstehst offensichtlich nicht, daß manche potentiellen Verkäufer
dann nicht mehr verkaufen, sondern das Zeug in die Tonne treten. Mit
Ebay, Painpal und vermutlich ein paar anderen "Regulatoren" aus USA mit
eigenem, fremden, häufig zufallsgestütztem "Rechtsverständnis" lebt
nicht jeder, erkennbar am verringerten Aufkommen von privaten Auktionen
bei Ebay. Da sage ich der Partei der Käufer (zu der ich ggf. ebenso
gehöre): das war euer Problem mit zu vielen schwarzen Schafen auf dieser
Seite der Marktteilnehmer.

Was mancher vergißt: wir haben hier in .de durchaus eine Gesetzeslage,
die betrügerische Verkäufe sanktionieren kann. Für den schnellen
Überblick hatten zudem Verkaufsplattformen wie Ebay das Bewertungssystem
erfunden bzw. eingeführt.

Gruß, Ralf
Werner Tann
2023-03-07 17:23:30 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Post by Werner Tann
Und wenn die Ware nicht passt, egal aus welchem
Grund, muss der Regulator dafür sorgen, dass der Verkäufer
zurücknehmen muss, auch als Privater, egal, was er in seine
Bedingungen geschrieben hat.
Du verstehst offensichtlich nicht, daß manche potentiellen Verkäufer
dann nicht mehr verkaufen, sondern das Zeug in die Tonne treten.
Hätte ich nur den oben zitierten Satz geschrieben, wäre dein Einwand
verständlich. Leider scheinst du meinen Rest nur überflogen zu haben.
Ich habe doch geschrieben, dass das Rücksenden für Käufer kein Spaß
ist. Und ja, es gibt schwierige Käufer (so wie es schwierige Verkäufer
gibt), aber an vielen Problemen haben die VK mit Schuld. Zu bequem,
genau und vollständig zu beschreiben oder auf Mängel hinzuweisen,
anstatt sie nur auf den unscharfen Fotos zu zeigen (oder nicht mal da)
usw. Und dann frustriert sich aus Ebay zurückziehen, wenn Käufer
stinkig werden und Ebay denen hilft, ihre Kohle zurückzubekommen.

Objektiv betrachtet sind bei einer Reklamation beide, VK und KF, die
Verlierer. Beide haben Geld und Zeit verplempert. Oft sind deswegen ja
auch KF bereit, Vorschläge seitens des VKs zu akzeptieren, etwa
Preisnachlass. Wenn du jetzt meinst, na, so weit kommt's noch, das ist
doch nur Masche, die erfinden Mängel blablabla, dann denke darüber
nach, inwieweit der absolut problemlose Rücktritt bei Amazon zum
Erfolg des Unternehmens beigetragen hat ...
Post by Ralf Kiefer
Mit
Ebay, Painpal und vermutlich ein paar anderen "Regulatoren" aus USA mit
eigenem, fremden, häufig zufallsgestütztem "Rechtsverständnis" lebt
nicht jeder,
Ebay sind keine Richter, sie prüfen halt den Fall, so gut sie können,
sie können z. B. die gesamte Konversation der Ebayer nachlesen und
sehen z. B. auch, wenn sich der VK erstmal 14 Tage totgestellt hat
oder er nicht in der Lage ist, einen Beleg fürs Warenabsenden zu
bringen.
Post by Ralf Kiefer
erkennbar am verringerten Aufkommen von privaten Auktionen
bei Ebay.
Das hat auch andere Gründe, u. a. die Versandkosten, die in den
letzten 10 Jahren explodiert sind.
Post by Ralf Kiefer
Was mancher vergißt: wir haben hier in .de durchaus eine Gesetzeslage,
die betrügerische Verkäufe sanktionieren kann. Für den schnellen
Überblick hatten zudem Verkaufsplattformen wie Ebay das Bewertungssystem
erfunden bzw. eingeführt.
Mit dem Bewertungssystem kann man viel tricksen, wie du selber weißt.
Und wie viele tun es sich an, wegen 100 Euro Zeit und Energie in einen
Rechtsstreit, gar über Ländergrenzen hinweg, anzufangen?

Ich bleibe dabei: Am schlechtesten funktioniert es anarchisch. Da
gewinnt immer der Trickreichere, Abgebrühtere, Empathielosere. Das
Recht nimmt meist nur der Kundige in Anspruch, der Zeit und Geld hat,
somit gerade nicht der, den der miese Handel am meisten trifft. Die
Regulatoren sind so gesehen die Gewerkschaften für den kleinen
Ebay-Proletarier. :-)
Ralf Kiefer
2023-03-07 18:24:57 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Zu bequem,
genau und vollständig zu beschreiben oder auf Mängel hinzuweisen,
anstatt sie nur auf den unscharfen Fotos zu zeigen (oder nicht mal da)
usw.
Bei unklaren Angeboten biete ich nicht mit. Das war einfach. Oder ich
frage Details explizit beim Verkäufer nach.
Post by Werner Tann
dann denke darüber
nach, inwieweit der absolut problemlose Rücktritt bei Amazon zum
Erfolg des Unternehmens beigetragen hat ...
Amazon nutze ich nie. Gibt's dort überhaupt private Verkäufer?
Post by Werner Tann
Ebay sind keine Richter
Oh, doch. Genau dazu schwingen sie sich auf, wenn sie entscheiden, ob
ein Käufer oder ein Verkäufer recht hat.
Post by Werner Tann
Post by Ralf Kiefer
erkennbar am verringerten Aufkommen von privaten Auktionen
bei Ebay.
Das hat auch andere Gründe, u. a. die Versandkosten, die in den
letzten 10 Jahren explodiert sind.
Wir begannen diese Diskussion mit der neuartigen "Kaufabwicklung" im
Juni 2021. Das war der Punkt, an dem die Privatverkäufe in den von mir
beobachteten Segmenten massiv zurückgegangen waren.
Post by Werner Tann
Mit dem Bewertungssystem kann man viel tricksen, wie du selber weißt.
... wenn der Anbieter dieses Thema nicht ernst nimmt.
Post by Werner Tann
Und wie viele tun es sich an, wegen 100 Euro Zeit und Energie in einen
Rechtsstreit, gar über Ländergrenzen hinweg, anzufangen?
Deswegen kauft man lokal im eigenen Rechtssystem. Ich würde daher auch
keinen Vertrag mit einem bankähnlichen Gebilde aus Luxemburg eingehen.
Alleine die Einschreibbriefe dorthin kosten erheblich mehr als innerhalb
von .de. BTDT.
Post by Werner Tann
Die
Regulatoren sind so gesehen die Gewerkschaften für den kleinen
Ebay-Proletarier. :-)
Diese sind eher die Ersatz-Götter für Internet-Gläubige.

Gruß, Ralf
Werner Tann
2023-03-08 07:23:00 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Amazon nutze ich nie. Gibt's dort überhaupt private Verkäufer?
Theoretisch ja, aber das war nicht der Punkt, sondern inwieweit ein
Verkäufer der "Dumme" ist, wenn er anstandslos sein Zeug zurücknimmt.
Natürlich hat ein Riesenunternehmen wie Amazon eine andere ökonomische
Potenz wie ein Privater, aber man kann beobachten, dass auch auf Ebay
und anderswo private und relativ kleine Unternehmen viele Tausende
positive Bewertungen haben (100%). Und du glaubst doch nicht, dass
diese noch nie an Problembären geraten sind. Die wurden (über)kulant
behandelt, und gut war's. Ergebnis: solch ein Bewertungsprofil ist für
viele potentielle Kunden selbstverständlich ein Kaufanreiz.
Andreas Borutta
2023-03-09 12:58:18 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Was mancher vergißt: wir haben hier in .de durchaus eine Gesetzeslage,
die betrügerische Verkäufe sanktionieren kann.
Davon ging ich bisher auch aus, bis ich letztes Jahr mal Opfer eines
betrügerischen Verkäufers auf Ebay-Kleinanzeigen wurde.

Details siehe:
Message-ID: <***@borumat.de>
de.soc.recht.strafrecht
Date: Tue, 11 Oct 2022 22:12:32 +0200

Fazit:
Auch wenn der Staatsanwaltschaft bekannt ist, dass es sich um einem
mehrfachen Online-Betrüger handelt, schränkt sie sein wichtigste
Hilfsmittel zum Betrügen in keinster Weise ein:
sein Online-Banking.

Meine naive Rechtsauffassung war:
Wenn der Aufenthaltsort durch die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln
werden kann, beauftragt sie oder ein Richter seine Bank, sein Konto so
lange zu sperren, bis er sich auf der nächsten Polizeidienststelle
gemeldet hat.


Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Werner Tann
2023-03-09 13:27:06 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Auch wenn der Staatsanwaltschaft bekannt ist, dass es sich um einem
mehrfachen Online-Betrüger handelt,
Ob jemand ein Betrüger ist, definiert nicht die Staatsanwaltschaft,
sondern ein Gericht (Unschuldsvermutung).
Post by Andreas Borutta
Wenn der Aufenthaltsort durch die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln
werden kann, beauftragt sie oder ein Richter seine Bank, sein Konto so
lange zu sperren, bis er sich auf der nächsten Polizeidienststelle
gemeldet hat.
Das Konto sperren? Das geht ja nicht mal *nach* einem Urteil, und
schon überhaupt nicht davor! Und wozu? Warum hebt das Gericht nicht
das Bankgeheimnis auf und fragt einfach nach dem Kontoinhaber? Das
Sperren ist doch vollkommen sinnfrei und schädigt ggf. einen
Unschuldigen ökonomisch massiv..
Andreas Borutta
2023-03-09 13:50:16 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Andreas Borutta
Wenn der Aufenthaltsort durch die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln
werden kann, beauftragt sie oder ein Richter seine Bank, sein Konto so
lange zu sperren, bis er sich auf der nächsten Polizeidienststelle
gemeldet hat.
Warum hebt das Gericht nicht
das Bankgeheimnis auf und fragt einfach nach dem Kontoinhaber?
Das weiß ich nicht.

Falls der Betrüger auch der Bank eine falsche Adresse mitgeteilt hat,
wäre man nicht weiter.

Der Staatsanwalt hat mir jedenfalls nicht mitgeteilt, ob er bei einem
Richter angefragt hat, bei der Bank nach der dort deklarierten Adresse
zu verlangen.
Post by Werner Tann
Post by Andreas Borutta
Das Sperren ist doch vollkommen sinnfrei und schädigt ggf. einen
Unschuldigen ökonomisch massiv..
Diese Bewertung teile ich nicht.

Die Sperre könnte der unter Verdacht stehende mühelos aufheben.


Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Ralf Kiefer
2023-03-09 14:13:40 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Falls der Betrüger auch der Bank eine falsche Adresse mitgeteilt hat,
wäre man nicht weiter.
Hierzulande wird ein Bohei drum gemacht, wenn jemand ein Konto eröffnen
möchte. Wie kann dann eine falsche, nicht verfolgbare Adresse bei einer
Bank landen?

Gruß, Ralf
Andreas Borutta
2023-03-09 15:13:16 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Post by Andreas Borutta
Falls der Betrüger auch der Bank eine falsche Adresse mitgeteilt hat,
wäre man nicht weiter.
Hierzulande wird ein Bohei drum gemacht, wenn jemand ein Konto eröffnen
möchte. Wie kann dann eine falsche, nicht verfolgbare Adresse bei einer
Bank landen?
Ist mir auch ein Rätsel.

Es ging um ein Konto bei der Sparkasse Berlin, BTW, also eine Bank in
DE.

Das andere Konto, was mir der Verkäufer nannte, war sein Paypalkonto.


Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Werner Tann
2023-03-09 16:30:56 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Post by Ralf Kiefer
Post by Andreas Borutta
Falls der Betrüger auch der Bank eine falsche Adresse mitgeteilt hat,
wäre man nicht weiter.
Es geht zunächst einmal um die Identität. Diese einer Bank nicht
zweifelsfrei nachzuweisen, halte ich für normale Leute nachgerade
unmöglich.
Post by Andreas Borutta
Post by Ralf Kiefer
Hierzulande wird ein Bohei drum gemacht, wenn jemand ein Konto eröffnen
möchte. Wie kann dann eine falsche, nicht verfolgbare Adresse bei einer
Bank landen?
Ist mir auch ein Rätsel.
Der Knackpunkt ist ja nicht die Adresse, sondern die Person. Es gibt
ein Melderegister. Und wenn der Typ nicht ohne Meldung in DE lebt
(geht praktisch kaum) oder ein Mafioso mit falschen Papieren ist,
kriegt man ihn über Name und Geburtsdatum und Ausweisnummer. Eine
Bank, die diese Daten nicht hat, gibt es zumindest in Europa nicht.
Andreas Borutta
2023-03-09 17:09:33 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Andreas Borutta
Post by Ralf Kiefer
Hierzulande wird ein Bohei drum gemacht, wenn jemand ein Konto eröffnen
möchte. Wie kann dann eine falsche, nicht verfolgbare Adresse bei einer
Bank landen?
Ist mir auch ein Rätsel.
Der Knackpunkt ist ja nicht die Adresse, sondern die Person. Es gibt
ein Melderegister. Und wenn der Typ nicht ohne Meldung in DE lebt
(geht praktisch kaum) oder ein Mafioso mit falschen Papieren ist,
kriegt man ihn über Name und Geburtsdatum und Ausweisnummer. Eine
Bank, die diese Daten nicht hat, gibt es zumindest in Europa nicht.
Wie erklärst Du Dir dann, dass die Staatsanwaltschaft nicht an den
Betrüger rankommt und auch keine weiteren Schritte einleitet?



Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Werner Tann
2023-03-09 17:17:06 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Wie erklärst Du Dir dann, dass die Staatsanwaltschaft nicht an den
Betrüger rankommt und auch keine weiteren Schritte einleitet?
Das weiß ich nicht, weil ich den Fall nicht zur Gänze kenne (deinem
Link bin ich nicht gefolgt). Die Staatsanwalt ist wie gesagt kein
Gericht. Es ist denkbar, dass eine Bank auf Zuruf eines Staatsanwalts
gar nichts macht. Und warum das Gericht nichts macht, keine Ahnung.
Vielleicht erscheint ihm der ganze Vorfall zu wenig belegt. Ein
Gericht beschließt keine Hausdurchsuchungen oder Kontensperrungen oder
Aufhebung des Bankgeheimnisses, weil ein Staatsanwalt das fordert.
Dieser muss schon Verdachtsgründe liefern.

Warum nimmst du dir keinen Anwalt, der kann ggf. dem Staatsanwalt und
dem Richter Beine machen.
Thomas Hochstein
2023-03-09 21:13:37 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Und wenn der Typ nicht ohne Meldung in DE lebt
(geht praktisch kaum)
Grau, grau ist alle Theorie.
Martin Theodor Ludwig
2023-03-09 22:32:35 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Hierzulande wird ein Bohei drum gemacht, wenn jemand ein Konto eröffnen
möchte. Wie kann dann eine falsche, nicht verfolgbare Adresse bei einer
Bank landen?
Indem die Eröffnung in irgendeiner Online-Variante mit einem geklauten
oder gehackten Personalausweis-Foto erfolgt. Oder indem zum Zeitpunkt
der Eröffnung die Adresse stimmt, aber danach ein "unbekannt verzogen"
erfolgt. Oder ....

Bis dann, Martin
--
Autoreisezüge in Europa: http://www.autoreisezuege.org
Werner Tann
2023-03-10 06:47:50 UTC
Permalink
Post by Martin Theodor Ludwig
Indem die Eröffnung in irgendeiner Online-Variante mit einem geklauten
oder gehackten Personalausweis-Foto erfolgt.
Gibt es Online-Varianten, wo du keine Stammbank brauchst, die wiederum
alle deine Daten hat, persönlich geprüft?
Post by Martin Theodor Ludwig
Oder indem zum Zeitpunkt der Eröffnung die Adresse stimmt, aber danach
ein "unbekannt verzogen erfolgt. Oder ...
Du stellst dir das lustig vor. Du meinst, du kaufst dir einen Ferrari
mit Anzahlung, und vor der Überweisung ziehst du "unbekannt" um. :-)
Du solltest Fernsehkrimis schreiben.
Harald Klotz
2023-03-12 20:00:25 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Martin Theodor Ludwig
Indem die Eröffnung in irgendeiner Online-Variante mit einem geklauten
oder gehackten Personalausweis-Foto erfolgt.
Gibt es Online-Varianten, wo du keine Stammbank brauchst, die wiederum
alle deine Daten hat, persönlich geprüft?
In Deutschland nicht.
Du brauchst schon einen geklauten Ausweis einer Person, die ein
Videoabgleich mit deinem Gesicht stand hält.

Ein Trick war einmal dass Betrüger Agenten suchten, die auf eigene
Rechnung verkauften.
Du solltest die Ware der Betrüger verkaufen und das Geld auf ein
ausländisches Konto überweisen. Du durftest dir eine satte Provision
abziehen.
Pech für den der drauf reingefallen ist, der hatte schnell die Kripo vor
der Tür.
Post by Werner Tann
Post by Martin Theodor Ludwig
Oder indem zum Zeitpunkt der Eröffnung die Adresse stimmt, aber danach
ein "unbekannt verzogen erfolgt. Oder ...
Du stellst dir das lustig vor. Du meinst, du kaufst dir einen Ferrari
mit Anzahlung, und vor der Überweisung ziehst du "unbekannt" um. :-)
Du solltest Fernsehkrimis schreiben.
Im Krimi klappt doch. ;-)

Grüße
Harald
Andreas Borutta
2023-03-13 10:27:50 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by Werner Tann
Gibt es Online-Varianten, wo du keine Stammbank brauchst, die wiederum
alle deine Daten hat, persönlich geprüft?
In Deutschland nicht.
Du brauchst schon einen geklauten Ausweis einer Person, die ein
Videoabgleich mit deinem Gesicht stand hält.
Das war auch mein bisheriges Verständnis.

Bleibt die Frage, warum die Staatsanwaltschaft den Kontoinhaber nicht
zur Rechenschaft ziehen kann.

Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Ralf Kiefer
2023-03-13 15:08:04 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Bleibt die Frage, warum die Staatsanwaltschaft den Kontoinhaber nicht
zur Rechenschaft ziehen kann.
Das bedeutet Arbeit und gibt keine Punkte auf dem Weg zum
Oberstaatsanwalt. Nur als Vermutung ;-)

Gruß, Ralf
Harald Klotz
2023-03-13 17:28:09 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Post by Harald Klotz
In Deutschland nicht.
Du brauchst schon einen geklauten Ausweis einer Person, die ein
Videoabgleich mit deinem Gesicht stand hält.
Das war auch mein bisheriges Verständnis.
Bleibt die Frage, warum die Staatsanwaltschaft den Kontoinhaber nicht
zur Rechenschaft ziehen kann.
Welchen Kontoinhaber?
Der unbekannte oder der, dem man den Ausweis geklaut hat.

Ein Fremder eröffnet auf deinen Namen ein Konto, damit bist du Kontoinhaber
Und man zieht dich zur Rechenschaft für die Betrügereien eines anderen?

Klar, das ist der Weg, du bist dran, denn sonst?
Nur weil du beteuerst, es nicht gewesen zu sein, wird man dich nicht aus
der Haftung entlassen.

Es muss schon nachgewiesen werden, dass du es nicht warst.
Allerdings es gibt nicht viele Doppelgänger.

Grüße
Harald
Harald Klotz
2023-03-12 19:53:30 UTC
Permalink
Post by Martin Theodor Ludwig
Post by Ralf Kiefer
Hierzulande wird ein Bohei drum gemacht, wenn jemand ein Konto eröffnen
möchte. Wie kann dann eine falsche, nicht verfolgbare Adresse bei einer
Bank landen?
Indem die Eröffnung in irgendeiner Online-Variante mit einem geklauten
oder gehackten Personalausweis-Foto erfolgt. Oder indem zum Zeitpunkt
der Eröffnung die Adresse stimmt, aber danach ein "unbekannt verzogen"
erfolgt. Oder ....
Du meinst also bei der Prüfung des Ausweises sehe ich dann wie Frau
Mustermann aus und bekomme ein Konto.
Das mit der falschen Adresse könnte klappen, wegziehen und nicht melden.
Dazu muss der Vermieter mitspielen und dich nicht melden.

Grüße
Harald
Thomas Hochstein
2023-03-09 21:13:37 UTC
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Post by Andreas Borutta
Der Staatsanwalt hat mir jedenfalls nicht mitgeteilt, ob er bei einem
Richter angefragt hat, bei der Bank nach der dort deklarierten Adresse
zu verlangen.
Warum sollte er Dir auch irgendetwas in dieser Art mitteilen? Wozu sollte
es erforderlich sein, einen Richter mit der Angelegenheit zu befassen?
Post by Andreas Borutta
Post by Andreas Borutta
Das Sperren ist doch vollkommen sinnfrei und schädigt ggf. einen
Unschuldigen ökonomisch massiv..
Diese Bewertung teile ich nicht.
Dann musst Du nur noch den Gesetzgeber überzeugen.
Thomas Hochstein
2023-03-09 20:56:14 UTC
Permalink
... naiv und ohne jeden Bezug zur Realität.
Werner Tann
2023-03-05 16:27:52 UTC
Permalink
Post by Manuel Reimer
Post by Sebastian Suchanek
Same here. Die Gebührenfreiheit interessiert mich nicht (die habe ich
auf [eBay] Kleinanzeigen, wohin ich gewechselt bin, auch) - diese
Zahlungsabwicklung muss weg, dann denke ich über eine Rückkehr nach.
Und die Alternative wäre? Wieder alles schön per Vorauskasse zahlen und
der Käufer ist der dumme wenn dann keine Ware kommt?
Aus der Sicht des (ehrlichen) Käufers finde ich die neue
Kaufabwicklung auch als entschiedene Verbesserung. Ich bin seit dem
vorigen Jahrhundert bei Ebay. Und da habe ich, obwohl kein Vielkäufer,
viel erlebt. Man bekam den Auktionszuschlag, worauf erstmal Warten
angesagt war, bis sich nämlich der Herr Verkäufer bewegte und mir die
Gnade erwies, mir die Kontodaten mitzuteilen. Das konnte durchaus ein
paar Tage dauern, vor allem bei den Internetfrischlingen um die
Jahrtausendwende, die 1x wöchentlich ihre Mails abholten (kein Witz!).
Hatte man endlich die Kontonummer, stellte sich heraus, sie war
falsch. Der Hirsch hatte sich vertippt. Wieder Nachfrage, wieder
warten. Bei einigen brauchte ich tatsächlich die Hilfe Ebays, weil die
Leute einfach keine Daten schickten. Das größte Risiko war natürlich,
du hast es erwähnt, dass man nach Bezahlung nichts mehr vom Verkäufer
hörte. Dann musste man Ebay umständlich belegen, was ausgemacht wurde
und dass man bezahlt hatte.

Heute: Bezahlung sofort, es gibt kein Hin und Her. Bei Problemen:
Käuferschutz. Ebay wäre freilich nicht Ebay, wenn nicht nach wie vor
Haken da wären. Wenn der Verkäufer den internationalen Versand nicht
freigeschaltet hat, kann zweierlei passieren:

1) Man möchte kurz vor Ende bieten und erhält die Meldung: "Der
Verkäufer liefert nicht nach Österreich." Mail an VK und dass der das
ändert, geht sich in der Regel nicht mehr aus.
2) Zwar kann man kaufen, aber die Kaufabwicklung scheitert, der VK,
heißt es, liefere nicht nach Österreich. Und: Fordern Sie den
Gesamtbetrag an. Macht man das, meldet Ebay: "Der Verkäufer bietet
keinen Rabatt auf Mehrfachkäufe an" oder so ähnlich. Alles klar. 8) Da
war ein Skriptprofi am Werk. - Man muss in dem Fall dem VK eine
Nachricht senden, die nichts mit dem soeben gekauften Artikel zu tun
hat. Andere erreichen ihn nicht.
Arno
2023-03-05 22:42:01 UTC
Permalink
Post by Manuel Reimer
Und die Alternative wäre? Wieder alles schön per Vorauskasse zahlen und
der Käufer ist der dumme wenn dann keine Ware kommt?
Genau so. Deswegen gibt es ja die Kundenbewertungen über den Verkäufer.
Und mal ganz unter uns: Anders als erst Geldeingang auf mein Konto und
dann versichertes Paket abschicken gab es bei mir in den letzten 30 (!)
jahren, also schon vor ebay, nicht und wird es auch nicht geben.
Post by Manuel Reimer
Geld erst
dem Treuhänder überweisen. Der meldet sich beim Verkäufer wenn Geld da
ist und setzt das Geld erstmal fest. Ich als Käufer warte auf die Ware
und prüfe die Ware
Genau das ist ja der Haken: Wir schütz mich (Verkäufer) davor, das du
(der Käufer) - egal ob aus Vorsatz oder Dämlichkeit - beim Treuhändler
falsche Angaben machst?
--
Seit ... nutze ich:
1960: Diese Erde. 1963: Fahrräder.
1985: Apple Computer. 1999: Das Internet
2012: Newsgroups..
Arno
2023-03-05 22:46:17 UTC
Permalink
Post by Manuel Reimer
Und die Alternative wäre? Wieder alles schön per Vorauskasse zahlen und
der Käufer ist der dumme wenn dann keine Ware kommt?
Genau so. Deswegen gibt es ja die Kundenbewertungen über den Verkäufer.
Und mal ganz unter uns: Anders als erst Geldeingang auf mein Konto und
dann versichertes Paket abschicken gab es bei mir in den letzten 30 (!)
jahren, also schon vor ebay, nicht und wird es auch nicht geben.
Post by Manuel Reimer
Geld erst
dem Treuhänder überweisen. Der meldet sich beim Verkäufer wenn Geld da
ist und setzt das Geld erstmal fest. Ich als Käufer warte auf die Ware
und prüfe die Ware
Genau das ist ja der Haken: Wer schütz mich (Verkäufer) davor, das du
(der Käufer) - egal ob aus Vorsatz oder Dämlichkeit - beim Treuhändler
falsche Angaben machst?
--
Seit ... nutze ich:
1960: Diese Erde. 1963: Fahrräder.
1985: Apple Computer. 1999: Das Internet
2012: Newsgroups..
Werner Tann
2023-03-06 07:15:35 UTC
Permalink
Post by Arno
Genau so. Deswegen gibt es ja die Kundenbewertungen über den Verkäufer.
Und mal ganz unter uns: Anders als erst Geldeingang auf mein Konto und
dann versichertes Paket abschicken gab es bei mir in den letzten 30 (!)
jahren, also schon vor ebay, nicht und wird es auch nicht geben.
Vor 30 Jahren wäre mir nicht eingefallen, einem Fremden meine
Kontonummer zu sagen. Ich habe über Gratisanzeigen (Print) mit
Telefonnummer und persönlicher Abholung verkauft (90er Jahre), die
frühen Ebay-Käufer mussten die Kohle im Brief schicken ... :-)

Dazu kam, dass in Vor-EU-Zeiten Auslandsgeschäfte sowieso ein Horror
waren wegen der Überweisungsgebühren und evt. anfallendem Zoll.
Insgesamt muss man sagen, dass erstens die EU, zweitens der Euro,
drittens die Ebay-Kaufabwicklung private Geschäfte sehr erleichtert
haben. Der BREXIT ist ein "zivilisatorischer" Rückschritt, verschärft
durch unfähige Verkäufer und unfähige/schlampige Post. Nicht nur, dass
wieder Zoll fällig ist, es kann einem passieren, ihn doppelt bezahlen
zu müssen. Die Foren sind voll mit diesem Thema.

Und was die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit angeht, finden sich die
Idioten gut verteilt bei Käufern und Verkäufern, vor Ort und online.
Je regulierter die Geschäfte sind, desto risikoärmer für beide Seiten.
Ralf Kiefer
2023-03-06 14:24:48 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Je regulierter die Geschäfte sind, desto risikoärmer für beide Seiten.
Painpal oder Ebay als Regulierer? Es gibt Institutionen, zu denen ich
mehr Vertrauen entwickle.

Gruß, Ralf
Werner Tann
2023-03-06 17:18:06 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Post by Werner Tann
Je regulierter die Geschäfte sind, desto risikoärmer für beide Seiten.
Painpal oder Ebay als Regulierer? Es gibt Institutionen, zu denen ich
mehr Vertrauen entwickle.
Es nützt nichts, wenn man zu anderen Institutionen mehr Vertrauen hat,
diese aber keine alten Schallplatten verkaufen. Nur so als Beispiel.

Du glaubst nicht, was ich alles erlebt habe in früheren Jahren, beim
fast gänzlich unregulierten Kauf. Ein Computerspiel, über ein
Zeitschrifteninserat gekauft, kam ohne Landkarte, meine Rückfrage hat
der Verkäufer nicht mal ignoriert. Da konnte man sich nicht mal mit
einer Bewertung revanchieren. Ein Motherboard habe ich hier in Wien
auf Online-Inserat hin gekauft, mit Abholung - am Gartentürl,
reingebeten hat mich der Verkäufer gar nicht. Das hätte schon die
Alarmklingeln läuten lassen sollen. Eingebaut, schien alles okay. Erst
Monate später merkte ich, dass zwei PCI-Slots einfach kaputt waren.
Das wusste der Mistsack natürlich, hat sich diese wohl beim Basteln
abgeschossen.

Würde mir das heute bei Ebay passieren, würde ich erst Nachbesserung
verlangen und mir dann die Kohle über den Käuferschutz zurückholen.
Solche Handelspartner sind nur über Regulierung zu zivilisieren. Wie
Regulierung heute übrigens in vielen gesellschaftlichen Bereichen
nottäte, die zunehmend von unzivilisiertem Gesocks bevölkert sind.
Aber das ist ein anderes Thema.
Harald Klotz
2023-03-09 23:21:38 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Painpal oder Ebay als Regulierer? Es gibt Institutionen, zu denen ich
mehr Vertrauen entwickle.
Vielleicht Klarna. :-)

Grüße
Harald
Harald Klotz
2023-03-09 23:20:14 UTC
Permalink
Post by Arno
Genau so. Deswegen gibt es ja die Kundenbewertungen über den Verkäufer.
Trotz massenhaften negativen sagt Ebay 100% positiv, man muss nur 1 Jahr
warten.
Post by Arno
Genau das ist ja der Haken: Wer schütz mich (Verkäufer) davor, das du
(der Käufer) - egal ob aus Vorsatz oder Dämlichkeit - beim Treuhändler
falsche Angaben machst?
Nichts.

Ach ja, Paypal Zahlung, da hatte ich Fälle, wo die Verkäufer erst
warteten bis sie das Geld auf ihrem Bankkonto hatten und das dauerte
früher bis zu einer Woche und auch erst nach Anforderung.

Grüße
Harald
Harald Klotz
2023-03-09 22:59:27 UTC
Permalink
Post by Manuel Reimer
Und die Alternative wäre? Wieder alles schön per Vorauskasse zahlen und
der Käufer ist der dumme wenn dann keine Ware kommt?
Und das ist er bei Paypal Zahlung auch.
In 2 von 3 Fällen hat Paypal verweigert.
690 Euro für eine falsch beschriebene Ware, nichts Wert.
Der Verkäufer konnte nachweisen etwas geliefert zu haben, trotz
gewerblichem Verkäufer verweigerte er die Rücknahme.
Paypal verweigerte mit der Begründung, er hat was geliefert, das reicht.
Mein Schaden 690 Euro.
In dem anderen Fall weiß ich nicht mehr genau warum, war ein Kleinbetrag
in dem Fall wo Paypal eingetreten ist, waren es 10 Euro.
Post by Manuel Reimer
Habe vor zwei Tagen erst etwas bei eBay Kleinanzeigen gekauft und
schlechte Nachricht für dich: Dort gibt es jetzt auch ein
Zahlungssystem. War für mich als Käufer überraschend einfach. Geld erst
dem Treuhänder überweisen. Der meldet sich beim Verkäufer wenn Geld da
ist und setzt das Geld erstmal fest.
Und der Vk. sendet einen Backstein, natürlich per nachgewiesenem Versand.
Was kostet der Treuhänder?
Post by Manuel Reimer
Ich als Käufer warte auf die Ware
und prüfe die Ware. Wenn alles OK ist gebe ich das Geld mit einem Klick
auf "Alles ist in Ordnung" frei.
Träum weiter.

Grüße
Harald
Andreas Borutta
2023-03-09 13:41:15 UTC
Permalink
Post by Bert Schadler
https://www.merkur.de/leben/geld/verkauf-ebay-privat-steuer-regelung-kleinanzeigen-plattform-deal-finanzamt-gesetz-etsy-zr-92005806.html
Moin.

Ich bevorzuge seit Jahrzehnten in vielen Lebensbereichen den Kauf
eines gebrauchten Gegenstandes von privat gegenüber dem Neukauf.
Damit möchte ich auch einen kleinen Beitrag zu einem nachhaltigeren
Lebensstil leisten.

Regelmäßig verkaufe ich daher auch nicht mehr benötigte gebrauchte
Dinge privat über Ebay oder Ebay-Kleinanzeigen.

Dabei geht es nie um Spekulationsobjekte, also Dinge, die man allein
deshalb gekauft hat um sie gewinnbringend weiterzuveräußern.

Die formale Grenze für steuerfreie Einnahmen aus Privatverkäufen liegt
bei 600 EUR, wenn ich es richtig verstanden habe.

Mir leuchtet das Motiv des Gesetzgebers völlig ein, Aktivitäten von
Personen erfassen zu wollen, die erkennbar eine
Gewinnerzielungsabsicht wie ein typischer Gewerbetreibender haben.

Das dient der Steuergerechtigkeit.

Mir selber erscheint jedoch der aktuelle Ansatz mit 600 EUR Freibetrag
als praxisfern.

Und wie sieht es mit hochpreisigen Dingen aus, die privat veräußert
werden?

Ein privat genutzter PKW wird (wir reden weiterhin nicht über Verkäufe
mit Spekulationsobjekten) nach einigen Jahren für 20.000 € verkauft.

Also müssen 19.400 EUR als Einnahme versteuert werden.

Und wenn der eingenommene Betrag danach für die Anschaffung eines
privat genutzten PKWs verwendet wird?
Das kann nicht steuermindern geltend gemacht werden.

Ein weiteres Thema ist des Kriterium des Finanzamtes "Anzahl der
Verkäufe pro Jahr" um zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher
Tätigkeit zu unterscheiden.

Die Natur einer digitalen Plattform für Privatverkäufe ist, dass sie
kontinuierlich genutzt wird. Bei einem Flohmarktstand ist das anders.
Er wird nur ein- oder wenige Male pro Jahr von Privatverkäufern
genutzt.

Also einmal 100 Dinge an einem einzigen Tag auf einem Flohmarkt
verkaufen, versus 100 Dinge verteilt über ein ganzes Jahr auf einer
digitalen Plattform.

Oder:
wer 31 geringwertige Güter verkauft, wird als gewerblich eingestuft,
wer dagegen 2 höherwertige Güter veräußert (wir bleiben unter 600 EUR)
nicht.

Mich interessiert eure Sicht auf diese Themen.

Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Markus Schaaf
2023-03-09 14:00:46 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Die formale Grenze für steuerfreie Einnahmen aus Privatverkäufen liegt
bei 600 EUR, wenn ich es richtig verstanden habe.
Dabei geht es jedoch nicht um den erzielten Verkaufspreis allein.
Der Gewinn aus einem Veräußerungsgeschäft berechnet sich nach
Ertrag bei Veräußerung minus Kosten für Anschaffung. Solange Du
also einfach von Dir gebrauchte Dinge nach einiger Zeit
weiterverkaufst, solltest Du meist keinen Gewinn erzielen.

MfG
Andreas Borutta
2023-03-09 15:11:42 UTC
Permalink
Post by Markus Schaaf
Post by Andreas Borutta
Die formale Grenze für steuerfreie Einnahmen aus Privatverkäufen liegt
bei 600 EUR, wenn ich es richtig verstanden habe.
Dabei geht es jedoch nicht um den erzielten Verkaufspreis allein.
Der Gewinn aus einem Veräußerungsgeschäft berechnet sich nach
Ertrag bei Veräußerung minus Kosten für Anschaffung. Solange Du
also einfach von Dir gebrauchte Dinge nach einiger Zeit
weiterverkaufst, solltest Du meist keinen Gewinn erzielen.
Danke!

OK, dann ist das Thema Versteuerung vermutlich vom Tisch.

Problematisch wäre im Fall einer Prüfung der Nachweis der
Anschaffungskosten. Einen schriftlichen Kaufnachweis habe ich bei dem
gebrauchten Zeug kaum je.

Und wie verhält es sich bei Dingen, die man geschenkt bekam oder die
man auf dem Sperrmüll fand.

Gilt dort:
Anschaffungspreis 0, also ist der Erlös voll zu versteuern?


Und wie gehen diejenigen, die mehr als 30 Dinge pro Jahr privat
verkaufen, mit der neuen Meldepflicht um?

Sorgt ihr euch um eine Einstufung als gewerblicher Verkäufer durch das
Finanzamt?


Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Markus Schaaf
2023-03-09 16:24:46 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Problematisch wäre im Fall einer Prüfung der Nachweis der
Anschaffungskosten. Einen schriftlichen Kaufnachweis habe ich bei dem
gebrauchten Zeug kaum je.
Das ist dann Dein Problem. Steuerlich bist Du prinzipiell in der
Nachweispflicht. Allerdings wird man bei solchen
Gebrauchtgeschäften davon ausgehen können, dass kein Gewinn
erzielt wird; außer wenn man es gezielt darauf anlegt; wobei man
dann sowieso sehr schnell im gewerblichen Bereich ist; und bei
Liebhaberstücken oder Wertgegenständen, die im Preis steigen.
Post by Andreas Borutta
Und wie verhält es sich bei Dingen, die man geschenkt bekam oder die
man auf dem Sperrmüll fand.
Würde ich verschieden bewerten. Geschenkte Dinge haben einen
eindeutigen steuerlichen Wert. Der muss ja sowieso ermittelt
werden, wegen der Schenkungssteuer. Das ist der Anschaffungspreis.

Wenn Du Müll sammelst und verkaufst, ist das (neben evtl.
Diebstahl) Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit. Und wenn man das
regelmäßig macht und damit ein Einkommen erzielt, natürlich ein
Gewerbe.
Post by Andreas Borutta
Und wie gehen diejenigen, die mehr als 30 Dinge pro Jahr privat
verkaufen, mit der neuen Meldepflicht um?
Sorgt ihr euch um eine Einstufung als gewerblicher Verkäufer durch das
Finanzamt?
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du es zum eigenen Gebrauch
angeschafft hast, sollte das kein Problem sein, auch wenn Du
Deinen gesamten Hausstand verkaufst. Haushaltsauflösungen o.ä.
gab es ja schon vor Ebay.

MfG
Harald Klotz
2023-03-10 00:06:14 UTC
Permalink
Allerdings wird man bei solchen Gebrauchtgeschäften
davon ausgehen können, dass kein Gewinn erzielt wird;
Die gesamte Einnahme ist Gewinn, auch das Porto, wenn du nicht den Kauf
nachweisen kannst.
außer wenn man es
gezielt darauf anlegt; wobei man dann sowieso sehr schnell im
gewerblichen Bereich ist; und bei Liebhaberstücken oder
Wertgegenständen, die im Preis steigen.
Ab 2000€ oder 30 Verkäufen ist Ebay in der Meldepflicht.
Die Ampel weiß wie man die Bürger schröpft.

Da wird dann im Gegenzug geprahlt was die Regierung alles gutes tut.

Siehe Gas- und Strompreise.
Da hat der Fiskus massiv verdient.

Ein paar kleine Häppchen gab es dann als Entlastungszahlung.
Lächerlich im Verhältnis zu den Steuereinnahmen.

Grüße
Harald
Andreas Borutta
2023-03-10 07:16:38 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Allerdings wird man bei solchen Gebrauchtgeschäften
davon ausgehen können, dass kein Gewinn erzielt wird;
Die gesamte Einnahme ist Gewinn, auch das Porto, wenn du nicht den Kauf
nachweisen kannst.
Man darf also den Kauf einer privat genutzten gebrauchten Jeans von
der Einkommenssteuer absetzen (zur Minderung des Gewinns), so eine
private Quittung vom Käufer vorliegt?

Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Harald Klotz
2023-03-12 20:05:16 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Man darf also den Kauf einer privat genutzten gebrauchten Jeans von
der Einkommenssteuer absetzen (zur Minderung des Gewinns), so eine
private Quittung vom Käufer vorliegt?
Das wäre schön.
Aber die Jeans gilt in dem Moment wo du sie gekauft hast im Steuerrecht
als voll abgeschrieben. Der Wert ist null. Als nicht gewerblicher kannst
du die Steuer nirgends anrechnen. Das ändert aber nichts am Buchwert.
Verkaufst du sie als Privat spielt das keine Rolle.
Wirst du als gewerblich eingestuft ist der Erlös 100% Gewinn, du kannst
den Kaufpreis nicht gegenrechnen.

Grüße
Harald
Andreas Borutta
2023-03-13 10:25:45 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by Andreas Borutta
Man darf also den Kauf einer privat genutzten gebrauchten Jeans von
der Einkommenssteuer absetzen (zur Minderung des Gewinns), so eine
private Quittung vom Käufer vorliegt?
Das wäre schön.
Aber die Jeans gilt in dem Moment wo du sie gekauft hast im Steuerrecht
als voll abgeschrieben. Der Wert ist null. Als nicht gewerblicher kannst
du die Steuer nirgends anrechnen.
Das war auch mein bisheriges Verständnis, was also korrekt war.
Post by Harald Klotz
Das ändert aber nichts am Buchwert.
Verkaufst du sie als Privat spielt das keine Rolle.
Was meinst Du bitte mit "spielt das keine Rolle"?

Fließt der Erlös durch einen Privatverkauf der Jeans also nicht in den
Freibetrag von 600€ ein?
Post by Harald Klotz
Wirst du als gewerblich eingestuft ist der Erlös 100% Gewinn, du kannst
den Kaufpreis nicht gegenrechnen.
Das wird sicher zu interessanten Klagen führen, wenn das Finanzamt als
Indiz für gewerbliche Tätigkeit die Anzahl von 31 Transaktionen pro
Jahr heranzieht.

Bin gespannt.

Da ich nicht als gewerblich eingestuft werden möchte, werde ich meine
bisherige Praxis des Verkaufens von mehr als 30 privat genutzten
Gegenständen pro Jahr solange einstellen, bis da mehr Klarheit
herrscht.

Das andere Indiz, welches das Finanzamt heranzieht ist für mich
weniger relevant: 2000€ Umsatz.

Auch das werde ich gespannt beobachten.

Jeder, der etwas privat pro Jahr verkauft mit einem höheren Wert als
2000€ muss das ja in der EStE deklarieren.

Das wird eine erhebliche zusätzliche Steuerlast und einen
Riesenaufwand an Buchhaltung verursachen, weil Zehntausende Bürger
plötzlich als Gewerbetreibende eingestuft werden.


Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Harald Klotz
2023-03-13 17:56:41 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Was meinst Du bitte mit "spielt das keine Rolle"?
Der Kaufpreis spielt keine Rolle, weil die Ware nach Steuerrecht keinen
Wert hat, solange der Anschaffungspreise unter 800 Euro lag.
Post by Andreas Borutta
Fließt der Erlös durch einen Privatverkauf der Jeans also nicht in den
Freibetrag von 600€ ein?
Welcher Freibetrag?
Ich fand 410 Euro.
Für Angestellte, Beamte und Pensionäre, die online nebenbei gewerbsmäßig
verdienen, sind bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr steuerfrei. Höhere
Nebeneinkünfte müssen sie aber in ihrer Steuererklärung angeben. Weitere
Steuern muss ein Kleinunternehmer bis zu einem Umsatz von 22 000 Euro
brutto nicht zahlen.
<
Post by Andreas Borutta
Post by Harald Klotz
Wirst du als gewerblich eingestuft ist der Erlös 100% Gewinn, du kannst
den Kaufpreis nicht gegenrechnen.
Das wird sicher zu interessanten Klagen führen, wenn das Finanzamt als
Indiz für gewerbliche Tätigkeit die Anzahl von 31 Transaktionen pro
Jahr heranzieht.
Du bist damit nicht automatisch gewerblich, aber 30 Verkäufen im Jahr
muss Ebay es dem Finanzamt melden oder ab 2000 Euro.
Je nach dem was früher erreicht wird.

Ich vermute, das Finanzamt bekommt viel sinnlose Arbeit.

Hier ein Artikel von Stiftung Warentest.
https://www.test.de/Privatverkauf-und-Steuern-Wann-das-Finanzamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/
Post by Andreas Borutta
Da ich nicht als gewerblich eingestuft werden möchte, werde ich meine
bisherige Praxis des Verkaufens von mehr als 30 privat genutzten
Gegenständen pro Jahr solange einstellen, bis da mehr Klarheit
herrscht.
Solange es nachweisbar Gegenstände aus deinem Haushalt sind, hast du
kaum was zu befürchten.
Post by Andreas Borutta
Das andere Indiz, welches das Finanzamt heranzieht ist für mich
weniger relevant: 2000€ Umsatz.
Die kann man schnell erreichen.
Post by Andreas Borutta
Auch das werde ich gespannt beobachten.
Jeder, der etwas privat pro Jahr verkauft mit einem höheren Wert als
2000€ muss das ja in der EStE deklarieren.
Ich frage mich gerade, wie es mit dem Gebrauchtwagen läuft.
Da sind die 2000 schnell überschritten.
Post by Andreas Borutta
Das wird eine erhebliche zusätzliche Steuerlast und einen
Riesenaufwand an Buchhaltung verursachen, weil Zehntausende Bürger
plötzlich als Gewerbetreibende eingestuft werden.
Das hat die SPD noch nie interessiert, sie erzeugt Aufwand.
Steuereinnahmen sind sind höchst wichtig, Dann wird geprahlt, was sie
alles für die Bürger tut.

Grüße
Harald
Andreas Borutta
2023-03-14 08:48:04 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Hier ein Artikel von Stiftung Warentest.
https://www.test.de/Privatverkauf-und-Steuern-Wann-das-Finanzamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/
Der Artikel gibt, wie alle anderen, die ich zuvor überflogen hatte,
keinerlei für die Praxis des Privatverkaufens nützliche Hinweise.

Formulierungen wie

"sind in der Regel"

"Sobald das Finanz­amt Ihren Handel als gewerblich einstuft, müssen
Sie etwa Ihre Ebay-Verkäufe versteuern."

"Indizien für das Finanz­amt sind etwa die Anzahl der Verkäufe, viele
Bewertungen, aufwendige Angebotsplatzierungen, hohe Umsätze und der
Zeitpunkt des Verkaufs."

helfen in keiner Weise weiter.

Wie schon erwähnt, ich werde da nix riskieren und werde die Lage
erstmal beobachten.


Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Bert Schadler
2023-04-11 07:52:35 UTC
Permalink
Hallo,
ganz ohne Gebühren ist der Verkauf nun doch nicht!
Eben was nach Frankreich verkauft, da fiel ein kleiner Betrag an, weil "Verkauf ins Ausland".
VIeleicht ein Hinweis auch darauf, das in anderen Ländern die Gebührenfreiheit nicht gilt.

Bert
Andreas Borutta
2023-04-16 10:13:08 UTC
Permalink
Post by Bert Schadler
ganz ohne Gebühren ist der Verkauf nun doch nicht!
Eben was nach Frankreich verkauft, da fiel ein kleiner Betrag an, weil "Verkauf ins Ausland".
VIeleicht ein Hinweis auch darauf, das in anderen Ländern die Gebührenfreiheit nicht gilt.
Yep, da fallen Gebühren von 3% an.

Ich biete als Default meine (meist niedrigwertigen) Artikel nur im
Inland zum Verkauf an, weil mir das Ermitteln von Versandgebühren für
die diversen Länder(gruppen) und das Einpflegen in Versandtabellen
viel zu zeitaufwändig wäre.

Im Artikeltext erwähne ich aber (auch auf Englisch), dass Verkäufer
aus dem Ausland individuell anfragen können.

Das Verfahren, wie man dann elegant einem solchen einzelnen Verkäufer
einen Kauf ermöglicht, kenne ich selber noch nicht lange.

Vielleicht ist es für Mitleser interessant?


1. Kontoeinstellungen
2. Verkäufereinstellungen
3. Ihre Käufer: gesperrte Verkäufer > Bearbeiten
Hier ist per Default der Haken bei allen Verkäufern, die im Ausland
wohnen, wenn man nur Inlandsversand anbietet.
4. Ausnahmsliste für Verkäufer verwalten
5. Dort den Benutzernamen des Anfragenden eintragen
Er kann dann kaufen und bekommt aber keine Versandkosten angezeigt.
Die trägt man dann als Verkäufer individuell ein, sobald der der
Käufer gekauft hat



Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Harald Klotz
2023-03-10 00:00:06 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
OK, dann ist das Thema Versteuerung vermutlich vom Tisch.
Keineswegs.
Schau ins Steuergesetz.
Post by Andreas Borutta
Und wie verhält es sich bei Dingen, die man geschenkt bekam oder die
man auf dem Sperrmüll fand.
Dürfte alles unter geringwertig fallen, also Wert unmittelbar nach
Anschaffung 0.

Bei höheren Werten gilt dann wohl die übliche Abschreibung, der
Wertverfall bei Privat genutztem dürfte geringer sein.
Ein Auto schreibst du in, ich meine, 6 Jahren ab.
Nach 6 Jahren ist der Wert 0, verkaufst du es für 10.000 wird die volle
MwSt. fällig.
Post by Andreas Borutta
Anschaffungspreis 0, also ist der Erlös voll zu versteuern?
Der ist immer 0, fast immer.
Also voll zu versteuern.
Post by Andreas Borutta
Und wie gehen diejenigen, die mehr als 30 Dinge pro Jahr privat
verkaufen, mit der neuen Meldepflicht um?
Das kommt auf das Finanzamt an.
Die bekommen viel zu tun, Dank Ampel.
Post by Andreas Borutta
Sorgt ihr euch um eine Einstufung als gewerblicher Verkäufer durch das
Finanzamt?
Wenn ich nach 31 Verkäufen 100 Euro gemacht habe, dann hat das Finanzamt
mehr Arbeit als sie an Steuern fordern können.

Grüße
Harald
Thomas Hochstein
2023-03-10 18:20:26 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Schau ins Steuergesetz.
Selbst das würde bei Dir vermutlich nicht helfen.

(Welches der vielen, übrigens?)
Harald Klotz
2023-03-09 23:50:43 UTC
Permalink
Dabei geht es jedoch nicht um den erzielten Verkaufspreis allein. Der
Gewinn aus einem Veräußerungsgeschäft berechnet sich nach Ertrag bei
Veräußerung minus Kosten für Anschaffung. Solange Du also einfach von
Dir gebrauchte Dinge nach einiger Zeit weiterverkaufst, solltest Du
meist keinen Gewinn erzielen.
Was nachzuweisen wäre.
Hast du noch die Kaufquittung?

Aber auch das hilft nicht. Geringwertige Güter werden sofort
abgeschrieben, habe also eine Wert von 0.
Verkaufst du das, hast du 100% Gewinn und die Steuer wird fällig. ;-)
Mach die Rechnung nicht ohne das Finanzamt.

Grüße
Harald
Markus Schaaf
2023-03-10 07:12:25 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Dabei geht es jedoch nicht um den erzielten Verkaufspreis allein. Der
Gewinn aus einem Veräußerungsgeschäft berechnet sich nach Ertrag bei
Veräußerung minus Kosten für Anschaffung. Solange Du also einfach von
Dir gebrauchte Dinge nach einiger Zeit weiterverkaufst, solltest Du
meist keinen Gewinn erzielen.
Was nachzuweisen wäre.
Hast du noch die Kaufquittung?
Aber auch das hilft nicht. Geringwertige Güter werden sofort
abgeschrieben, habe also eine Wert von 0.
Verkaufst du das, hast du 100% Gewinn und die Steuer wird fällig. ;-)
Mach die Rechnung nicht ohne das Finanzamt.
Du verwechselst hier Einkommensteuer für Privatpersonen und
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (bzw. Buchführung) für ein Gewerbe.
Für erstere gilt, was ich skizziert habe. Und auch für das
Gewerbe sind die Ausgaben für geringwertige Güter im Jahr der
Anschaffung abzugsfähig. Die Abschreibungsregeln ändern nicht das
Steuerprinzip, sondern nur den Zeitpunkt der Verrechnung.

MfG
Harald Klotz
2023-03-12 20:12:13 UTC
Permalink
Post by Markus Schaaf
Post by Harald Klotz
Verkaufst du das, hast du 100% Gewinn und die Steuer wird fällig. ;-)
Mach die Rechnung nicht ohne das Finanzamt.
Du verwechselst hier Einkommensteuer für Privatpersonen und
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (bzw. Buchführung) für ein Gewerbe.
Nein, ich verwechsel nichts.

Es geht um Privatverkäufe bei denen du plötzlich als gewerblich
eingestuft wirst und um die Frage ob du im Nachhinein einen
Einkaufspreis gegenrechnen darfst.
Post by Markus Schaaf
Für
erstere gilt, was ich skizziert habe. Und auch für das Gewerbe sind die
Ausgaben für geringwertige Güter im Jahr der Anschaffung abzugsfähig.
Die Abschreibungsregeln ändern nicht das Steuerprinzip, sondern nur den
Zeitpunkt der Verrechnung.
Was spielt es für eine Rolle. Das private Teil gilt als abgeschrieben.
Wird das nun gewerblich verkauft, was könntest du vom Kaufpreis geltend
machen?

Grüße
Harald
Andreas Borutta
2023-03-10 08:28:13 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Mich interessiert eure Sicht auf diese Themen.
Hier im Thread kamen bisher einige Faktoren zur Sprache, die
potentiell Einfluss auf die Sachlage haben.

Ich habe den Stand mal zusammengefasst und noch einige weitere
ergänzt.


Faktoren

1. Ausschließliche private Nutzung
ja, nein

2. Spekulationsobjekt
ja, nein

3. Wert
geringwertig, hochwertig

4. Art
Gegenstand, Dienstleistung

5. Herkunft des Gegenstandes
Neukauf, Gebrauchtkauf, Geschenk, Fund

6. Kaufnachweis
mit, ohne

7. Art des Kaufnachweises
Kopie einer Bestätigung auf einer digitalen Plattform, Kopie eines
Nachrichtenverlaufes, schriftlicher Nachweis mit Namen des Verkäufers
und seiner Unterschrift, ...

8. Anzahl der Transaktionen pro Jahr über alle Plattformen

9. Einnahmensumme pro Jahr über alle Plattformen

10. Zeitliche Verteilung
über das ganze Jahr, wenige Wochen im Jahr, ...

11. Streuung
Anzahl der Anwendungsbereiche der Gegenstände

12. Berufsausübung
Angestellter, Selbstständiger, beides

13. Dauer der eigenen Nutzung vor dem Verkauf
länger als ein Jahr, kürzer als 1 Jahr



Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
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