Discussion:
Bedeutung von OVP
(zu alt für eine Antwort)
Wolfgang Rembges
2006-06-30 12:07:23 UTC
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Hallo Ebayer (natürlich auch andere Plattformen;-))

ich wurde gerade aufgeklärt, was OVP (bedeutet für mich nur original
verpackt) heißt:

Original Mail eines Käufers:

hallo,ich benötige die versandkosten nach norwegen,damit ich schnell
bezahlen kann.bitte wenn mögl. eine int. vers. bescheinigung außen am
paket befestigen(rechng.)dann gehts schneller beim zoll.übr.: nach ausk.
der verbraucherschutzzentrale bedeutet ovp: neu ungebr. und in
verschlossener orginalverpackg.das gilt auch bei privatverkäufen und
besonders bei wieder u. weiterverkäufen,und kann nicht durch
gewährleistungsausschlüsse beschränkt werden.ich freue mich trotzdem auf
ein gebr ... mit OVP

Ist das so korrekt? Und was meint der Käufer mit Rechnung? Ich bin
Privatverkäufer und habe eine gebrauchte Ware angeboten.

Danke schon einmal für Eure Antworten und schönes Wochenende

Wolfgang

P.s. Das Paket geht nach Norwegen. Kann es Probleme geben?
Peter Einstein
2006-06-30 12:15:16 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Rembges
Hallo Ebayer (natürlich auch andere Plattformen;-))
ich wurde gerade aufgeklärt, was OVP (bedeutet für mich nur original
hallo,ich benötige die versandkosten nach norwegen,damit ich schnell
bezahlen kann.bitte wenn mögl. eine int. vers. bescheinigung außen am
paket befestigen(rechng.)dann gehts schneller beim zoll.übr.: nach
ausk. der verbraucherschutzzentrale bedeutet ovp: neu ungebr. und in
verschlossener orginalverpackg.das gilt auch bei privatverkäufen und
besonders bei wieder u. weiterverkäufen,und kann nicht durch
gewährleistungsausschlüsse beschränkt werden.ich freue mich trotzdem
auf ein gebr ... mit OVP
Ist das so korrekt? Und was meint der Käufer mit Rechnung? Ich bin
Privatverkäufer und habe eine gebrauchte Ware angeboten.
Originalverpackt bedeutet:
'Wie vom Hersteller/Produzent verpackt (eingeschweißt, versiegelt, mit
Banderolen versehen etc.)'
Wenn das Gerät gebraucht ist, kann es unmöglich original verpackt sein!
Das sollte dir klar sein.
--
P.E.
Wolfgang Rembges
2006-06-30 12:21:14 UTC
Permalink
Post by Peter Einstein
'Wie vom Hersteller/Produzent verpackt (eingeschweißt, versiegelt, mit
Banderolen versehen etc.)'
Wenn das Gerät gebraucht ist, kann es unmöglich original verpackt sein!
Das sollte dir klar sein.
Hallo Peter, vielen Dank. Also müsste ich schreiben:

*IN* OVP? Oder besser noch: die originale Verpackung bekommen sie dazu?

Gruß Wolfgang
Peter Einstein
2006-06-30 12:24:41 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Rembges
Post by Peter Einstein
'Wie vom Hersteller/Produzent verpackt (eingeschweißt, versiegelt,
mit Banderolen versehen etc.)'
Wenn das Gerät gebraucht ist, kann es unmöglich original verpackt
sein! Das sollte dir klar sein.
*IN* OVP? Oder besser noch: die originale Verpackung bekommen sie dazu?
In diesem Fall wäre Nummer Eins besser. Also: 'Ware in OVP'

Gruß Peter
Christian Koch
2006-06-30 12:30:02 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Rembges
*IN* OVP?
Natürlich.
Da Du die Auktion ja nicht genannt hast, kann man ja nur spekulieren.
Natürlich kann man wenn Du das unglücklich formuliert hast, auch auf
die wenig übliche Idee kommen dass Du "originalverpackt" meintest.
Dann müsste die Ware in der Tat "originalverpackt" sein - somit kann
man zumindest darüber streiten ob sie dann auch gebraucht sein kann.
Da aber selbst Handys kaum noch in einer verschweissten und nicht
zerstörungsfrei zu öffnenden Verpackung angeboten werden, könnten wohl
viele denkbare Artikel sowohl "originalverpackt", als auch gebraucht
sein.
Christian Schmidt
2006-06-30 15:33:26 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Rembges
Post by Peter Einstein
'Wie vom Hersteller/Produzent verpackt (eingeschweißt, versiegelt, mit
Banderolen versehen etc.)'
Wenn das Gerät gebraucht ist, kann es unmöglich original verpackt sein!
Das sollte dir klar sein.
*IN* OVP? Oder besser noch: die originale Verpackung bekommen sie dazu?
Schreib es so genau wie möglich. Diese "OVP-Korinthenkackerei" hat vor
einiger Zeit angefangen und einige haben sich damit schönen Ärger
eingehandelt.

Also sowas wie "Der Originalkarton ist noch vorhanden und wird
mitgeliefert"


Gruß

Chris
--
Jetzt auch bei mir: http://blog.superbilk.org
Christian Koch
2006-06-30 12:26:04 UTC
Permalink
Danach war nicht gefragt.
Die Abkürzung OVP bedeutet nach üblicher Verwendung
OriginalVerPackung.
Torsten Rüdiger Hansen
2006-06-30 20:20:04 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Die Abkürzung OVP bedeutet nach üblicher Verwendung
OriginalVerPackung.
Nein. Originalverpackt.
--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich.
Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
Christian Koch
2006-06-30 21:00:09 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Nein. Originalverpackt.
Nein. Originalverpackung.
Hat genausoviel Aussagekraft.
Ich denke, dass mittlerweile klar sein sollte dass es im Kontext
ausgelegt werden muss - und den kennen wir ja nun immer noch nicht.
Ich persönlich halte nach wie vor die Verpackung als erste Wahl wenn
ich nur "OVP" lese. Besonders auch, weil man die gross schreibt,
verpackt dagegen klein.
Christian Koch
2006-06-30 12:24:20 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Rembges
Ist das so korrekt?
Natürlich ist das Quatsch. solange du nicht "originalverpackt"
geschrieben und so abgekürzt hast, bedeutet OVP üblicherweise
"Originalverpackung". Auch wenn sie geöffnet, gebraucht und sonstwie
mitgenommen ist.
Post by Wolfgang Rembges
Und was meint der Käufer mit Rechnung? Ich bin
Privatverkäufer und habe eine gebrauchte Ware angeboten.
Tja, das weiss wohl alleine der Käufer.
Am wahrscheinlichsten meint er wohl eine Zollinhaltserklärung wie Du
sie z.B. als grünen Aufkleber bei der Post bekommst (angehängt an den
Päckchenaufkleber.
Post by Wolfgang Rembges
P.s. Das Paket geht nach Norwegen. Kann es Probleme geben?
Mit einem Käufer der einem schon gleich zu Anfang so kommt? Bestimmt.
Allerdings in der Praxis wohl keine die über einen Bewertungskrieg
hinausgehen.
Benjamin Grund
2006-06-30 12:36:28 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Natürlich ist das Quatsch. solange du nicht "originalverpackt"
geschrieben und so abgekürzt hast, bedeutet OVP üblicherweise
"Originalverpackung".
Wenn man bei eBay nach "OVP" sucht, dann wird kaum eine Auktion
gefunden, in der OVP als Abkürzung für "Originalverpackung" benutzt
wird. Bei eBay steht die Abkürzung "OVP nämlich in der Regel für
"originalverpackt".

Gruß,
Benjamin
Christian Koch
2006-06-30 12:50:49 UTC
Permalink
Post by Benjamin Grund
Wenn man bei eBay nach "OVP" sucht, dann wird kaum eine Auktion
gefunden, in der OVP als Abkürzung für "Originalverpackung" benutzt
wird.
Das sehe ich anders - allein schon die Tatsache, dass eine Suche nach
gebrauchten Artikeln schon fast 15000 Ergebnisse mit "OVP" im Titel
findet, zeigt deutlich dass es da mit Sicherheit keine absolute
Meinung dazu gibt.
Alle die ich kenne, denken zunächst nur an die Verpackung.
Nicht zuletzt gibt es ja auch eine eigene eBayspezifische Diskussion
dazu: Die ganzen Kartonverkäufer-Threads zeigen das doch.
Benjamin Grund
2006-06-30 13:03:57 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Das sehe ich anders - allein schon die Tatsache, dass eine Suche nach
gebrauchten Artikeln schon fast 15000 Ergebnisse mit "OVP" im Titel
findet, zeigt deutlich dass es da mit Sicherheit keine absolute
Meinung dazu gibt.
Die eBay-Suche sagt da eigentlich was anderes, denn eine Suche nach
neuen Artikeln liefert bei "OVP" fast 490.000 Ergebnisse.

Gruß,
Benjamin
Mike Mueller
2006-07-01 15:50:55 UTC
Permalink
Post by Benjamin Grund
Die eBay-Suche sagt da eigentlich was anderes, denn eine Suche nach
neuen Artikeln liefert bei "OVP" fast 490.000 Ergebnisse.
| Originalverpackung
| aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

| Die Originalverpackung wird OVP abgekürzt.

| Diese Abkürzung wird sehr häufig in Auktionshäusern wie eBay verwendet.
| Die meisten Missverständnisse gibt es, wenn Käufer und Verkäufer
| unterschiedliche Vorstellungen von "Originalverpackung" haben. So kann
| einmal gemeint sein, dass die Originalverpackung vorhanden und
| mitversendet wird und andererseits, dass die Ware noch original verpackt
| (= ungeöffnet in der Originalverpackung) ist (oftmals mit NEU+OVP
| angegeben). Aus diesem Grund sollte man im Zweifelsfall nachfragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Originalverpackung
--
cu - Mike
Benjamin Grund
2006-07-01 21:21:43 UTC
Permalink
Post by Mike Mueller
| Die Originalverpackung wird OVP abgekürzt.
| Diese Abkürzung wird sehr häufig in Auktionshäusern wie eBay verwendet.
Das ist schlichtweg falsch, denn "OVP" wird bei eBay in der Mehrzahl der
Fälle eben nicht als Abkürzung für "Originalverpackung" sondern als
Abkürzung für "original verpackt" verwendet.

Gruß,
Benjamin
Christian Koch
2006-07-01 21:39:39 UTC
Permalink
Post by Benjamin Grund
Das ist schlichtweg falsch, denn "OVP" wird bei eBay in der Mehrzahl der
Fälle eben nicht als Abkürzung für "Originalverpackung" sondern als
Abkürzung für "original verpackt" verwendet.
Nein das ist und bleibt so richtig, denn die Anzahl der Auktionen in
der die Abkürzung sehr wohl für "Originalverpackung" (bei meist
gebrauchten Geräten) steht, ist so hoch dass man ganz berechtigt von
"häufig" sprechen kann.
Falls Du Dir die Mühe machen willst, dann kannst Du ja mal die
Auktionen im Kontext durchsuchen und ausarbeiten wie häufig ovp im
sinne von "originalverpackt" im Verhältnis zu Formulierungen wie "in
OVP" oder "mit OVP" usw. verwendet wird.
Ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass OVP insgesamt, also
kontextbezogen weitaus häufiger im Sinn von "Originalverpackung"
verwendet wird.
Benjamin Grund
2006-07-02 08:05:38 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Nein das ist und bleibt so richtig, denn die Anzahl der Auktionen in
der die Abkürzung sehr wohl für "Originalverpackung" (bei meist
gebrauchten Geräten) steht, ist so hoch dass man ganz berechtigt von
"häufig" sprechen kann.
In dem Wikipedia-Artikel ist ja aber von "sehr häufig" die Rede und das
ist meiner Meinung nach falsch.
Post by Christian Koch
Falls Du Dir die Mühe machen willst, dann kannst Du ja mal die
Auktionen im Kontext durchsuchen und ausarbeiten wie häufig ovp im
sinne von "originalverpackt" im Verhältnis zu Formulierungen wie "in
OVP" oder "mit OVP" usw. verwendet wird.
Ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass OVP insgesamt, also
kontextbezogen weitaus häufiger im Sinn von "Originalverpackung"
verwendet wird.
Ich hab mal bischen mit der Suche rumgespielt und sowohl Titel als auch
Artikelbeschreibung von als neu gekennzeichneten Artikeln durchsucht:

ovp "originalverpackung": 58467 Ergebnisse
ovp "original verpackung": 7404 Ergebnisse
ovp "original verpackt": 56044 Ergebnisse
ovp "originalverpackt": 102890 Ergebnisse

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Schreibweisen macht das
also ca. 66.000 Ergebnisse für OVP als Abkürzung für
"Originalverpackung" gegenüber ca. 159.000 Ergebnisse für OVP als
Abkürzung für "original verpackt". OVP wird also deutlich häufiger als
Abkürzung für "original verpackt" verwendet, zumindest was neue Artikel
angeht.

Gruß,
Benjamin
Christian Koch
2006-07-02 08:22:48 UTC
Permalink
Post by Benjamin Grund
Ich hab mal bischen mit der Suche rumgespielt und sowohl Titel als auch
Hast du auch die genannten Kombinationen mit einbezogen, also auch
nach "in OVP", "mit OVP" etc. gesucht?
In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung der Abkürzung ja eindeutig -
und diese Kombination wird eben so häufig verwendet, das ich immer
noch der Meinung bin, absolut betrachtet steht "OVP" in Mehrheit für
die Verpackung.
Michael Block
2006-07-02 09:54:32 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Post by Benjamin Grund
Ich hab mal bischen mit der Suche rumgespielt und sowohl Titel als auch
Hast du auch die genannten Kombinationen mit einbezogen, also auch
nach "in OVP", "mit OVP" etc. gesucht?
Nein, hat er nicht, sonst sähen die Zahlen etwas anders aus:

"in OVP" findet sich zur Zeit 48187x, "mit OVP" 7793x, daneben noch
viele Varianten "OVP dabei", "inkl. OVP", "...OPV..." und zahlreiche andere.

Gruß
Michael
Benjamin Grund
2006-07-02 11:50:17 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Hast du auch die genannten Kombinationen mit einbezogen, also auch
nach "in OVP", "mit OVP" etc. gesucht?
Nein, aber ich hab das gerade mal noch nachgeholt:
"mit OVP": 3562 Ergebnisse
"in OVP": 34836 Ergebnisse

OVP als Abkürzung für "original verpackt" kommt also immer noch deutlich
häufiger vor. Hab die Suche zwar, wie bei den anderen Suchbegriffen
auch, auf neue Artikel eingeschränkt, aber wenn man diese Einschränkung
entfernt, dann werden es auch nicht arg viel mehr.

Gruß,
Benjamin
Hans-Jürgen Meyer
2006-07-02 11:01:16 UTC
Permalink
Post by Benjamin Grund
Post by Mike Mueller
| Die Originalverpackung wird OVP abgekürzt.
| Diese Abkürzung wird sehr häufig in Auktionshäusern wie eBay verwendet.
Das ist schlichtweg falsch, denn "OVP" wird bei eBay in der Mehrzahl der
Fälle eben nicht als Abkürzung für "Originalverpackung" sondern als
Abkürzung für "original verpackt" verwendet.
nur weil bei epay massenhaft auftretende [zensur] das falsch
benutzen/interpretieren wird es noch lange nicht richtig.

nein, meine shifttaste klemmt nicht. ich wollte nur die richtige
rechtschreibung nutzen. denn die muss wohl nur kleinbuchstaben haben.
schliesslich hat sich das im internet und den chats so eingebürgert.

SCNR
;)
Hans-Jürgen
Benjamin Grund
2006-07-02 11:43:00 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
nur weil bei epay massenhaft auftretende [zensur] das falsch
benutzen/interpretieren wird es noch lange nicht richtig.
Ich bezog mich mit dem "schlichtweg falsch" eigentlich hauptsächlich auf
die Formulierung "sehr häufig".

Gruß,
Benjamin
Rüdiger Silberer
2006-07-08 10:25:22 UTC
Permalink
Post by Benjamin Grund
Post by Hans-Jürgen Meyer
nur weil bei epay massenhaft auftretende [zensur] das falsch
benutzen/interpretieren wird es noch lange nicht richtig.
Ich bezog mich mit dem "schlichtweg falsch" eigentlich hauptsächlich auf
die Formulierung "sehr häufig".
Nach Deinen eigenen Zahlen sind die Verhältnisse wie nachstehend:

Originalverpackung 65.871
originalverpackt 158.934

Das ergibt zusammen: 224.805

Originalverpackung hat also einen Anteil von 29 %
originalverpackt einen Anteil von 71 %

Jetzt könnte man noch diskutieren, ob nahezu ein Drittel nicht doch
»sehr häufig« ist.
--
ade - Rüdiger

Ein Glück, morgen is Berufsschule!
Michael Block
2006-07-01 12:05:42 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Post by Wolfgang Rembges
Und was meint der Käufer mit Rechnung? Ich bin
Privatverkäufer und habe eine gebrauchte Ware angeboten.
Tja, das weiss wohl alleine der Käufer.
Am wahrscheinlichsten meint er wohl eine Zollinhaltserklärung wie Du
sie z.B. als grünen Aufkleber bei der Post bekommst (angehängt an den
Päckchenaufkleber.
Nein, er wird eine Rechnung meinen. Da sich der Zoll aus Warenwert inkl.
Porto berechnet geht es schneller, wenn eine (glaubhafte) Rechnung von
außen angebracht ist, wobei hier ein Ausdruck der Auktion schon genügen
sollte.
Post by Christian Koch
Post by Wolfgang Rembges
P.s. Das Paket geht nach Norwegen. Kann es Probleme geben?
Mit einem Käufer der einem schon gleich zu Anfang so kommt? Bestimmt.
Er könnte ja mal den Käufer fragen, ob der Norsk-IT kennt. Die haben
doch diesen Pseudo-Firmensitz in Norwegen, eben weil die dann praktisch
keine Verbraucherrechte beachten müssen. Also dann bitte auch andersrum :-)

Gruß
Michael
Christian Koch
2006-07-01 15:23:20 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Nein, er wird eine Rechnung meinen. Da sich der Zoll aus Warenwert inkl.
Porto berechnet geht es schneller, wenn eine (glaubhafte) Rechnung von
außen angebracht ist, wobei hier ein Ausdruck der Auktion schon genügen
sollte.
Die letzte Importerfahrung die ich mit einem eBay-Kauf aus HongKong
hatte war anders: Der Zollbeamte hat erklärt, dass der reine Warenwert
maßgeblich für die Zollgrenze (22EUR) sei. Das wird wohl auch gestimmt
haben, denn andernfalls hätte er sicher nicht auf die Berechnung
verzichtet (Warenwert 17EUR plus 13EUR Porto).
Anerkannt wurde übrigens nahezu alles: Während ich da war holten
ausschliesslich eBay-Käufer Waren ab. Einige durften am PC online die
betreffende Auktion aufrufen - ein Blick hat dann als Nachweis zum
Preis gereicht :-))
Michael Block
2006-07-01 16:26:12 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Post by Michael Block
Nein, er wird eine Rechnung meinen. Da sich der Zoll aus Warenwert inkl.
Porto berechnet geht es schneller, wenn eine (glaubhafte) Rechnung von
außen angebracht ist, wobei hier ein Ausdruck der Auktion schon genügen
sollte.
Die letzte Importerfahrung die ich mit einem eBay-Kauf aus HongKong
hatte war anders: Der Zollbeamte hat erklärt, dass der reine Warenwert
maßgeblich für die Zollgrenze (22EUR) sei. Das wird wohl auch gestimmt
haben, denn andernfalls hätte er sicher nicht auf die Berechnung
verzichtet (Warenwert 17EUR plus 13EUR Porto).
Hm, AFAIK liegt der Zollwert bei Warenpreis+Porto, in Deinem Fall also
30 Euro, denn das ist (Dir) die Ware ja insgesamt Wert gewesen.
Post by Christian Koch
Anerkannt wurde übrigens nahezu alles: Während ich da war holten
ausschliesslich eBay-Käufer Waren ab. Einige durften am PC online die
betreffende Auktion aufrufen - ein Blick hat dann als Nachweis zum
Preis gereicht :-))
Das ist natürlich nett, wenn die einem so eine Möglichkeit bieten.
Offenbar ist auch bei deutschen Behörden schon das Internet angekommen ;-)

Gruß
Michael
Christian Koch
2006-07-01 16:33:38 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Hm, AFAIK liegt der Zollwert bei Warenpreis+Porto, in Deinem Fall also
30 Euro, denn das ist (Dir) die Ware ja insgesamt Wert gewesen.
Ich kann nur das wiederholen was der Zollbeamte mir (und seine
Kollegen allen anderen die nahezu zeitgleich bedient wurden) gesagt
hat: Maßgeblich sei der reine Warenwert, hier also der
Auktionsendpreis, unabhängig vom gezahlten Porto.
Ich hab nochmal nachgeschaut, bei mir waren es 17,05 Ware + 12,99
Porto = 30,04
Michael Block
2006-07-01 16:44:44 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Post by Michael Block
Hm, AFAIK liegt der Zollwert bei Warenpreis+Porto, in Deinem Fall also
30 Euro, denn das ist (Dir) die Ware ja insgesamt Wert gewesen.
Ich kann nur das wiederholen was der Zollbeamte mir (und seine
Kollegen allen anderen die nahezu zeitgleich bedient wurden) gesagt
hat: Maßgeblich sei der reine Warenwert, hier also der
Auktionsendpreis, unabhängig vom gezahlten Porto.
Ich hab nochmal nachgeschaut, bei mir waren es 17,05 Ware + 12,99
Porto = 30,04
Ich glaube Dir ja, dass es so war. Ich habe es eben immer bisher anders
gelesen und irgendwie klang das mit der Hinzurechnung des Portos auch
nicht ganz unschlüssig. Freuen wir uns, wenn's anders ist :-)

Gruß
Michael
Martin Schoenbeck
2006-07-01 16:56:18 UTC
Permalink
Hallo Michael,
Post by Michael Block
Ich glaube Dir ja, dass es so war. Ich habe es eben immer bisher anders
gelesen und irgendwie klang das mit der Hinzurechnung des Portos auch
nicht ganz unschlüssig. Freuen wir uns, wenn's anders ist :-)
Der Zollwert ist der Wert, den die Ware beim Übertritt in die EU hat. Von
den Versandkosten gehört also der Teil dazu, der außerhalb der EU
angefallen ist. In der Praxis ist das natürlich nicht immer präzise
abzugrenzen, und dann wird im Zweifel zugunsten des Einführer entschieden.
Für die Einfuhrumsatzsteuer wird dagegen der gesamte Warenwert
zugrundegelegt, da kommen also die gesamten Versandkosten zum Tragen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Christian Koch
2006-07-01 20:59:28 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Für die Einfuhrumsatzsteuer wird dagegen der gesamte Warenwert
zugrundegelegt, da kommen also die gesamten Versandkosten zum Tragen.
Du meinst also dass die gesamte Belegschaftes des Zollamtes Berlin
Schöneberg-Post kollektiv Falschauskünfte erteilt hat, die allesamt
zugunsten der Einführer ausfielen?
Martin Schoenbeck
2006-07-01 21:53:28 UTC
Permalink
Hallo Christian,
Post by Christian Koch
Du meinst also dass die gesamte Belegschaftes des Zollamtes Berlin
Schöneberg-Post kollektiv Falschauskünfte erteilt hat, die allesamt
zugunsten der Einführer ausfielen?
Ich meine dazu überhaupt nichts, da ich die Einzelheiten nicht kenne. Du
darfst aber versichert sein, daß die Versandkosten bis zur EU-Außengrenze
zum Zollwert gehören, falls das Deine konkrete Frage war. Und ja, falls die
gesamte Belegschaft des Zollamtes Berlin Schöneberg-Post das bestritten hat
(was ich schlicht nicht glaube), hätte sie kollektiv eine Falschauskunft
erteilt. Das wirst Du jetzt nicht glauben (ich hatte schon den Verdacht, Du
bist der uns offenbar abhanden gekommene Harald Hengel, bloß paßt das
zeitlich nicht), aber es ist dennoch so.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Michael Block
2006-07-01 22:53:13 UTC
Permalink
[...] (ich hatte schon den Verdacht, Du
bist der uns offenbar abhanden gekommene Harald Hengel, bloß paßt das
zeitlich nicht)
Und ich dachte schon, ich sei der einzige, der ihn vermisst. Aber früher
war eben alles besser ;-)

Gruß
Michael
Christian Koch
2006-07-02 07:16:58 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Ich meine dazu überhaupt nichts, da ich die Einzelheiten nicht kenne. Du
darfst aber versichert sein, daß die Versandkosten bis zur EU-Außengrenze
zum Zollwert gehören,
Warum hat dann besagte Belegschaft kollektiv von einer Grenze bei
22EUR gesprochen die sich einzig auf den Warenwert / Auktionsendbetrag
bezog und Versandkosten überhaupt nicht einbezog? Von Einzelheiten in
der Berechnung war ja auch gar nicht die Rede
Normlerweise würde bei einer nur kleinsten Chance die Variante
herangezogen die dem Staat Einnahmen bringt - da das eben nicht der
Fall war und da ich kein Zolloberinspektor mit entsprechender
Ausbildung bin, gehe ich einfach durch die praktische Erfahrung davon
aus dass die Beamten richtig gehandelt haben.
Martin Schoenbeck
2006-07-02 11:52:10 UTC
Permalink
Hallo Christian,
Post by Christian Koch
Post by Martin Schoenbeck
Ich meine dazu überhaupt nichts, da ich die Einzelheiten nicht kenne. Du
darfst aber versichert sein, daß die Versandkosten bis zur EU-Außengrenze
zum Zollwert gehören,
Warum hat dann besagte Belegschaft kollektiv von einer Grenze bei
22EUR gesprochen die sich einzig auf den Warenwert / Auktionsendbetrag
bezog und Versandkosten überhaupt nicht einbezog?
Eine denkbare Lösung wäre, daß sich die Freigrenze nicht nach dem Zollwert,
sondern nach einem anderen Wert bestimmt. Wäre mir aber neu. Eine andere
denkbare Lösung wäre, daß die einfach keine Lust für einen Aufstand hatten,
weil sie von den betroffenen Waren ohnehin im Hinterkopf hatten, daß die
zollfrei sind.
Post by Christian Koch
Von Einzelheiten in
der Berechnung war ja auch gar nicht die Rede
Normlerweise würde bei einer nur kleinsten Chance die Variante
herangezogen die dem Staat Einnahmen bringt
Nee, nicht wirklich. Im Zweifelsfall - wenn der nicht gerade vom
Zollbeteiligten herbeigeführt wurde - wird eher nicht erhoben, als zuviel.
Nacherheben kann man immer noch.
Post by Christian Koch
- da das eben nicht der
Fall war und da ich kein Zolloberinspektor mit entsprechender
Ausbildung bin, gehe ich einfach durch die praktische Erfahrung davon
aus dass die Beamten richtig gehandelt haben.
Siehst Du, so unterschiedlich ist die Vorbildung.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Holger Pollmann
2006-07-01 16:04:00 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Er könnte ja mal den Käufer fragen, ob der Norsk-IT kennt. Die
haben doch diesen Pseudo-Firmensitz in Norwegen, eben weil die dann
praktisch keine Verbraucherrechte beachten müssen.
Stimmt ja gar nicht. Kuckstu mal Art. 29 EGBGB.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Michael Block
2006-07-01 16:21:37 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Michael Block
Er könnte ja mal den Käufer fragen, ob der Norsk-IT kennt. Die
haben doch diesen Pseudo-Firmensitz in Norwegen, eben weil die dann
praktisch keine Verbraucherrechte beachten müssen.
Stimmt ja gar nicht. Kuckstu mal Art. 29 EGBGB.
Und, was ändert das an meiner Aussage? Etwas "praktisch" zu tun und
etwas zu dürfen sind, wie Du weißt, zweierlei Dinge.

Norsk hat den Firmensitz aus diesem Grund dorthin verlegt/dort gewählt
(Stichwort: Widerrufsrecht), weshalb sogar in Preisvergleichdiensten wie
geizhals.at explizit darauf hingewiesen wird:
"Hinweis: Firmensitz in Norwegen (nicht in der EU!)"

Solange der "normale" Verbraucher erst mal nur eine Firma in Norwegen
mit Adresse ebendort auf der Rechnung sieht wird er eine Einschränkung
oder Nichtgewährung von Verbraucherrechten viel eher hinnehmen.

Ok, Norsk hat inzwischen etwas zurückgerudert, aber die Abschreckung mit
Firmensitz Norwegen haben sie beibehalten und offenbar funktioniert das
auch ganz gut, wie man in diversen Foren lesen kann: "Was soll ich denn
machen, klagen kann ich ja nicht, weil die in Norwegen sind [...]" etc.

Gruß
Michael
Holger Pollmann
2006-07-01 16:42:37 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Post by Holger Pollmann
Post by Michael Block
Er könnte ja mal den Käufer fragen, ob der Norsk-IT kennt. Die
haben doch diesen Pseudo-Firmensitz in Norwegen, eben weil die
dann praktisch keine Verbraucherrechte beachten müssen.
Stimmt ja gar nicht. Kuckstu mal Art. 29 EGBGB.
Und, was ändert das an meiner Aussage? Etwas "praktisch" zu tun und
etwas zu dürfen sind, wie Du weißt, zweierlei Dinge.
"praktisch nicht müssen" stimmt eben nicht - praktisch müssen sie.
Post by Michael Block
Norsk hat den Firmensitz aus diesem Grund dorthin verlegt/dort
gewählt (Stichwort: Widerrufsrecht)
Und eben das ist der Punkt: das Norks-IT seinen Firmensitz in Norwegen
hat, ändert nichts daran, daß die deutschen Verbraucherschutzregeln
greifen. Will heißen: wer beiu Norsk-IT kauft, hat ein Widerrufsrecht.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Michael Block
2006-07-01 16:56:15 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Michael Block
Und, was ändert das an meiner Aussage? Etwas "praktisch" zu tun und
etwas zu dürfen sind, wie Du weißt, zweierlei Dinge.
"praktisch nicht müssen" stimmt eben nicht - praktisch müssen sie.
Dann haben wir da wohl verschiedenen Vorstellungen von Theorie und
Praxis. Fakt ist, dass sie es in der Praxis nicht getan haben, obwohl
sie es theoretisch (per Gesetz) mussten.
Post by Holger Pollmann
Post by Michael Block
Norsk hat den Firmensitz aus diesem Grund dorthin verlegt/dort
gewählt (Stichwort: Widerrufsrecht)
Und eben das ist der Punkt: das Norks-IT seinen Firmensitz in Norwegen
hat, ändert nichts daran, daß die deutschen Verbraucherschutzregeln
greifen. Will heißen: wer beiu Norsk-IT kauft, hat ein Widerrufsrecht.
Ja, solange er aber davon nichts weiß wird er es auch nicht in Anspruch
nehmen.

Es ist für Norsk also vollkommen ausreichend, wenn man vielen
erfolgreich "verkaufen" kann, dass eben das nicht der Fall sei und diese
Leute dann auch nichts unternehmen, weil man ja "in Norwegen klagen muss".

Klar, derjenige, der seine Rechte kennt kann sie wahrnehmen. Die breite
Masse wird das aber einfach so akzeptieren.

Gruß
Michael
Holger Pollmann
2006-07-01 17:02:28 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Post by Holger Pollmann
Post by Michael Block
Und, was ändert das an meiner Aussage? Etwas "praktisch" zu tun
und etwas zu dürfen sind, wie Du weißt, zweierlei Dinge.
"praktisch nicht müssen" stimmt eben nicht - praktisch müssen sie.
Dann haben wir da wohl verschiedenen Vorstellungen von Theorie und
Praxis. Fakt ist, dass sie es in der Praxis nicht getan haben,
obwohl sie es theoretisch (per Gesetz) mussten.
Du meinst "praktisch tun". Müssen und Tun sind untzerschiedliche Dinge.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.
Michael Block
2006-07-01 21:40:30 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Michael Block
Dann haben wir da wohl verschiedenen Vorstellungen von Theorie und
Praxis. Fakt ist, dass sie es in der Praxis nicht getan haben,
obwohl sie es theoretisch (per Gesetz) mussten.
Du meinst "praktisch tun". Müssen und Tun sind untzerschiedliche Dinge.
Ja, ok, ich meinte "praktisch tun" und ich denke, das ist aus dem
Zusammenhang auch klar geworden. Haarespalter gibt es natürlich überall :-)

Gruß
Michael
Benjamin Grund
2006-06-30 12:30:03 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Rembges
ich wurde gerade aufgeklärt, was OVP (bedeutet für mich nur original
Richtig, OVP steht in der Regel für originalverpackt. Aber
originalverpackt bedeutet nunmal was ganz anderes, als Du offensichtlich
drunter verstehst.
Post by Wolfgang Rembges
hallo,ich benötige die versandkosten nach norwegen,damit ich schnell
bezahlen kann.bitte wenn mögl. eine int. vers. bescheinigung außen am
paket befestigen(rechng.)dann gehts schneller beim zoll.übr.: nach ausk.
der verbraucherschutzzentrale bedeutet ovp: neu ungebr. und in
verschlossener orginalverpackg.das gilt auch bei privatverkäufen und
besonders bei wieder u. weiterverkäufen,und kann nicht durch
gewährleistungsausschlüsse beschränkt werden.ich freue mich trotzdem auf
ein gebr ... mit OVP
Ist das so korrekt?
Ja, das ist absolut korrekt. OVP steht für originalverpackt und das
bedeutet wiederum, dass die Ware noch so verpackt ist, wie sie vom
Hersteller ausgeliefert wird. Das kann also z.B. bedeuten, dass ein
Artikel noch eingeschweißt oder versiegelt ist. Bei als originalverpackt
gekennzeichneten Artikeln kann man also Neuware erwarten.

Du verwechselst originalverpackt scheinbar mit "in Originalverpackung".
Da kann der Artikel auch gebraucht sein, denn das heißt eigentlich nur,
dass der Artikel z.B. im Originalkarton geliefert wird, sagt aber nichts
über den Zustand des Artikels aus.
Post by Wolfgang Rembges
Und was meint der Käufer mit Rechnung?
Damit meint er, dass Du außen am Paket eine Rechnung anbringen sollst,
damit der Warenwert bei der Verzollung schneller bestimmt werden kann.
Post by Wolfgang Rembges
Ich bin Privatverkäufer und habe eine gebrauchte Ware angeboten.
Offensichtlich hast Du die Ware aber als OVP angeboten und das ist bei
Gebrauchtware nunmal falsch.

Gruß,
Benjamin
Christian Koch
2006-06-30 12:34:37 UTC
Permalink
Post by Benjamin Grund
Ja, das ist absolut korrekt. OVP steht für originalverpackt
Nö.
Die Ablürzung steht für Originalverpackung. Jedenfalls wird sie
überwiegend so gebraucht - auch und gerade bei eBay.
Solange es keine klare gesetzliche Regelung zum Gebrauch dieser
Abkürzung gibt, müsste man die genaue Bedeutung dem Kontext im
Einzelfall entnehmen und auslegen.
Post by Benjamin Grund
Offensichtlich hast Du die Ware aber als OVP angeboten und das ist bei
Gebrauchtware nunmal falsch.
Nö.
Ich als Käufer lese bei OVP zunächst einmal nur, dass die originale
Verpackung noch vorhanden und dabei ist.
Alles weitere ist dann Auslegungssache dem Kontext nach - dem ersten
Anschein nach würde ich aber mal bei der Mehrheit aller Leser annehmen
dass sie "Originalverpackung" verstehen.
Benjamin Grund
2006-06-30 12:43:06 UTC
Permalink
Jedenfalls wird sie überwiegend so gebraucht - auch und gerade bei
eBay.
Nein. Gerade bei eBay steht "OVP" in der Regel eben nicht für
"Originalverpackung", sondern für "originalverpackt". Such einfach mal
nach "OVP", in den Suchergebnissen taucht da kaum eine Auktion auf, in
der "OVP" als Abkürzung für "Originalverpackung" verwendet wird.

Wenn "OVP" bei eBay als Abkürzung für "Originalverpackung" benutzt wird,
dann eigentlich ausschließlich in der Form "in OVP" oder "mit OVP".

Gruß,
Benjamin
Karl-Heinz Bongartz
2006-07-01 07:24:59 UTC
Permalink
Post by Benjamin Grund
Nein. Gerade bei eBay steht "OVP" in der Regel eben nicht für
"Originalverpackung", sondern für "originalverpackt".
Liebe Leute.
Was soll der Geiz mit den ganzen obskuren Kürzeln? Wenn man schon
verkaufen will, könnte man sich doch die Mühe machen und das Produkt
wohl eindeutig und deutlich beschreiben.
Scheint mir doch den Sekunden dauernden Mehraufwand wert zu sein, oder?

Von hier aus
trinkt's Bier aus
Scharlih
Torsten Rüdiger Hansen
2006-07-01 08:24:38 UTC
Permalink
Post by Karl-Heinz Bongartz
Wenn man schon
verkaufen will, könnte man sich doch die Mühe machen und das Produkt
wohl eindeutig und deutlich beschreiben.
Scheint mir doch den Sekunden dauernden Mehraufwand wert zu sein, oder?
Die Überschirft hat nur eine begrenzte Länge, dort benutze ich "OVP". Im
Text dann ausgeschrieben und weiter erläutert, wenn sinnvoll.
--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich.
Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
Christian Koch
2006-07-01 08:25:46 UTC
Permalink
Post by Karl-Heinz Bongartz
Was soll der Geiz mit den ganzen obskuren Kürzeln?
Der Platz in der Artikelüberschrift ist nun mal begrenzt - in der
Beschreibung selbst sollte man natürlich so ausführlich wie möglich
sein, klar.
Wolfgang Ottenweller
2006-07-01 09:45:10 UTC
Permalink
Christian Koch schrieb:

Hallo,
Post by Christian Koch
Der Platz in der Artikelüberschrift ist nun mal begrenzt
warum wird er dann für die relativ unwesentliche Aussage daß der alte
Originalkarton noch vorhanden ist verschwendet?

Für die meisten Käufer ist der Zustand des Artikels viel wichtiger als
der alte Karton, und über den Zustand sagt die vorhandene
Originalverpackung nichts aus.

Selbst das Wörtchen "defekt" hat häufig nur Platz in der Beschreibung
weil es in der Titelzeile dem viel wichtigeren *OVP* weichen mußte. :-((
Post by Christian Koch
- in der
Beschreibung selbst sollte man natürlich so ausführlich wie möglich
sein, klar.
Das auf jeden Fall.

Gruß, Wolfgang
Christian Koch
2006-07-01 09:59:05 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
warum wird er dann für die relativ unwesentliche Aussage daß der alte
Originalkarton noch vorhanden ist verschwendet?
Für die meisten Käufer ist der Zustand des Artikels viel wichtiger als
der alte Karton, und über den Zustand sagt die vorhandene
Originalverpackung nichts aus.
Ich würde sagen dass du Dich da irrst was die Bedeutung der OVP
(=Originalverpackung) angeht.
Natürlich ist der Zustand der Ware wichtig, meist sogar wichtiger. Das
Vorhandensein der OVP inkl. dem Kram der noch so dabei ist, bis hin zu
den Flyern etc. ist für viele aber auch bedeutend.
Es gibt sogar Extrem- und ausnahmefälle in denen die OVP den Wert
explosionsartig erhöht - Modellbahnen oder Spielzeugfiguren (dann muss
sie aber ungeöffnet / geblistert sein) fallen mir da ein.
Bei Handys z.B. kann man sehr wohl beobachten, dass sie mit OVP,
ansonsten aber genau gleich "gebraucht" einen höheren Preis erzielen.
Vielleicht eine unterbewusste Unterstellung, dass jemand der die
Verpackung aufbewahrt auch sonst ordentlich mit seinem Eigentum
umgeht?
Wolfgang Ottenweller
2006-07-01 11:12:39 UTC
Permalink
Christian Koch schrieb:

Hallo,
Post by Christian Koch
Ich würde sagen dass du Dich da irrst was die Bedeutung der OVP
(=Originalverpackung) angeht.
ich bezweifle nicht, daß sie _auch_ eine Bedeutung hat, insbesondere bei
Sammlern.
Post by Christian Koch
Natürlich ist der Zustand der Ware wichtig, meist sogar wichtiger.
Das dürfte auch für Sammler gelten, ich kann mir keinen (ernsthaften)
Sammler vorstellen dem ein Sammelstück in schlechtem Zustand mit
Originalkarton wichtiger ist als eines in gutem Zustand ohne Karton.

Außer der Karton selbst ist das Sammlerstück. Wenn jemand Müslipackungen
sammelt dürfte ihn tatsächlich der Zustand der Schachtel vorrangig
interessieren, allerdings wird auch keiner seine Sammelschachtel als
"Müsli *OVP*" bei Ebay reinsetzen, sondern als "Müslischachtel xyz (mit
Inhalt)".
Post by Christian Koch
Das Vorhandensein der OVP inkl. dem Kram der noch so dabei ist, bis hin zu
den Flyern etc. ist für viele aber auch bedeutend.
Richtig, aber IMHO bei allem außer Verpackungssammelstücken _nach_ dem
Zustand des eigentlichen Artikels.
Post by Christian Koch
Es gibt sogar Extrem- und ausnahmefälle in denen die OVP den Wert
explosionsartig erhöht - Modellbahnen oder Spielzeugfiguren (dann muss
sie aber ungeöffnet / geblistert sein) fallen mir da ein.
Richtig, wie Du selbst schreibst "dann muss sie aber ungeöffnet /
geblistert sein", die _ungeöffnete_ Originalverpackung erhöht den
Artikelwert massiv.
Post by Christian Koch
Bei Handys z.B. kann man sehr wohl beobachten, dass sie mit OVP,
ansonsten aber genau gleich "gebraucht" einen höheren Preis erzielen.
Du meinst, daß sie mit der Angabe *OVP* in der Artikelzeile mehr
bringen? _Das_ bezweifle ich nicht.
Post by Christian Koch
Vielleicht eine unterbewusste Unterstellung, dass jemand der die
Verpackung aufbewahrt auch sonst ordentlich mit seinem Eigentum
umgeht?
Nach meiner Erfahrung (hab schon einige Handys ersteigert) ist diese
Unterstellung falsch, die ohne OVP ersteigerten Handys waren im Mittel
gesehen in besserem Zustand und besser verpackt als die mit OVP.
Natürlich sind meine paar Handykäufe nicht repräsentativ.

Gruß, Wolfgang
Christian Koch
2006-07-01 11:40:36 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
Das dürfte auch für Sammler gelten, ich kann mir keinen (ernsthaften)
Sammler vorstellen dem ein Sammelstück in schlechtem Zustand mit
Originalkarton wichtiger ist als eines in gutem Zustand ohne Karton.
Es gibt solche extremen Ausnahmen: Z.B. bei Modelleisenbahnen oder den
erwähnten Figuren. Das sind aber ausnahmen, da sind wir uns sicher
einig.
Post by Wolfgang Ottenweller
Du meinst, daß sie mit der Angabe *OVP* in der Artikelzeile mehr
bringen? _Das_ bezweifle ich nicht.
Nein, auch wenn das nur in der Beschreibung ganz normal (ob abgekürzt
oder ausgeschrieben, in jedem Fall aber eben eindeutig verständlich
als "Originalverpackung vorhanden, aber geöffnet und schon gebraucht)
angegeben ist.
Post by Wolfgang Ottenweller
Nach meiner Erfahrung (hab schon einige Handys ersteigert) ist diese
Unterstellung falsch, die ohne OVP ersteigerten Handys waren im Mittel
gesehen in besserem Zustand und besser verpackt als die mit OVP.
Natürlich sind meine paar Handykäufe nicht repräsentativ.
Meine Erfahrungen sind eben anders - die Geräte mit OVP sind
durchschnitlich insgesamt besser erhalten und gepflegter.
Ob das jetzt repräsentativ ist? Gerade hat der Paketbote die Nr. 228
bis 230 gebracht - die wieder weiterverkauften erhöhen die Zahl der
Handys die ich in den letzten 10 - 14 Jahren gekauft habe auf über
300.
Torsten Rüdiger Hansen
2006-07-01 11:11:35 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
warum wird er dann für die relativ unwesentliche Aussage daß der alte
Originalkarton noch vorhanden ist verschwendet?
Neben der anderen Antwort: Weil der Versand dann sicherer ist (nicht in
Zeitung eingewickelt, weil dann anzunehmen ist, das alle Teile (Zubehör,
Handbücher, Tüten) noch dabei ist und weil es einen "kompletteren"
Verkauf ausmacht als nur das (Haupt)Teil.

Mir ist es jedenfalls einige % buw. Euro wert, alles (Ware + Verpackung
vom Hersteller) zu bekommen.
--
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Wolfgang Ottenweller
2006-07-01 11:24:44 UTC
Permalink
Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Hallo,
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Weil der Versand dann sicherer ist
für bestimmte Artikel sehe ich das auch so, Extremfall Fernseher.
Post by Torsten Rüdiger Hansen
nicht in Zeitung eingewickelt,
Die meisten (kleinen) Artikel sind in Zeitung eingewickelt und einen
alten Karton gesteckt besser transportverpackt als Originalverpackung
mit Adressaufkleber drauf.
Post by Torsten Rüdiger Hansen
weil dann anzunehmen ist, das alle Teile (Zubehör,
Handbücher, Tüten) noch dabei ist
*OVP* als Abkürzung für "mit Anleitung und komplettem Originalzubehör"
halte ich für eine sehr gewagte Interpretation, es sei denn man deutet
die Abkürzung als "originalverpackt" - wenn die Verpackung noch nie
offen war wird wohl alles drin sein.
Post by Torsten Rüdiger Hansen
und weil es einen "kompletteren"
Verkauf ausmacht als nur das (Haupt)Teil.
Sicher ist ein Verkauf mit der originalen Schachtel kompletter als ohne,
ich bin nur weiterhin der Meinung daß der Karton (von Sonderfällen
abgesehen) nicht so wichtig ist wie der Zustand des Artikels, die
Vollständigkeit des originalen Zubehörs und das Vorhandensein der
Anleitung. All das läßt sich aber aus *OVP* gerade nicht herauslesen
wenn man es nicht als "in ungeöffneter Originalverpackung" interpretiert.

Es war aber genau das was ich zum Audruck bringen wollte: *OVP* erweckt
den Eindruck daß Anleitung und Originalzubehör komplett mitkommen bzw
bei Neuware daß die Verpackung noch nicht geöffnet wurde.

Gruß, Wolfgang
Christian Koch
2006-07-01 11:42:22 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Neben der anderen Antwort: Weil der Versand dann sicherer ist
Naja - es gibt so Experten, die kleben einfach den Paketaufkleber
direkt auf die OVP. Sicher ist dann nur eins: Das Siebstahlrisiko auf
dem Transportweg schnellt extrem in die Höhe
Torsten Rüdiger Hansen
2006-07-01 13:46:37 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Naja - es gibt so Experten, die kleben einfach den Paketaufkleber
direkt auf die OVP.
Mag sein. Ich mache GRUNDSÄTZLICH noch einen Umkarton rum. Der sieht
dann allerdings mal sehr billig aus, aber manchmal auch "wertiger" als
der richtige Karton(inhalt).
--
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Christian Koch
2006-07-01 15:24:47 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Mag sein. Ich mache GRUNDSÄTZLICH noch einen Umkarton rum.
Dann wäre ich grundsätzlich betrachtet wahrscheinlich ein zufriedener
Käufer bei Dir ;-)
Torsten Rüdiger Hansen
2006-07-02 16:19:03 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Dann wäre ich grundsätzlich betrachtet wahrscheinlich ein zufriedener
Käufer bei Dir ;-)
Danke... Aber nur zur Warnung: Bei ebay steht immer noch mein Name von
vor der Hochzeit...
--
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Wolfgang Ottenweller
2006-07-01 09:38:08 UTC
Permalink
Karl-Heinz Bongartz schrieb:

Hallo,
Post by Karl-Heinz Bongartz
Was soll der Geiz mit den ganzen obskuren Kürzeln? Wenn man schon
verkaufen will, könnte man sich doch die Mühe machen und das Produkt
wohl eindeutig und deutlich beschreiben.
selbstverständlich.
Post by Karl-Heinz Bongartz
Scheint mir doch den Sekunden dauernden Mehraufwand wert zu sein, oder?
Es geht nicht um den Aufwand sondern das Ergebnis.

Ein ehrliches "der aufgerissene vergilbte Originalkarton wird
mitgeliefert" bringt weniger Erlös als ein eingeredetes "in ungeöffneter
Originalverpackung".

Gruß, Wolfgang
Christian Koch
2006-07-01 09:53:45 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
Ein ehrliches "der aufgerissene vergilbte Originalkarton wird
mitgeliefert" bringt weniger Erlös als ein eingeredetes "in ungeöffneter
Originalverpackung".
Jetzt wird es langsam grotesk:
Die Unterstellung dass durch die Verwendung der Abkürzung "OVP"
alleine schon irgendwetwas "eingeredet" wird, ist absurd.
Erst recht wenn unterstellt wird, das man mit "OVP" ein "ungeöffnet"
gleich mit "einredet".
Wolfgang Ottenweller
2006-07-01 10:53:34 UTC
Permalink
Christian Koch schrieb:

Hallo,
warum grotesk?

Die Diskussion in diesem Thread hat doch (wieder mal) gezeigt, daß
etliche Ebayteilnehmer *OVP* als originalverpackt interpretieren.
Post by Christian Koch
Erst recht wenn unterstellt wird, das man mit "OVP" ein "ungeöffnet"
gleich mit "einredet".
originalverpackt (kleingeschrieben!) impliziert ungeöffnet.

Ausgepackt und gleich wieder sorgfältig eingepackt ist "in
Originalverpackung" aber nicht originalverpackt.

In Originalverpackung (*OVP*) kann alles sein zwischen kurz angeguckt
und gleich wieder rein bis zu Schrott an dem alles defekt ist außer dem
Karton.

Gruß, Wolfgang
Christian Koch
2006-07-01 11:43:33 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
originalverpackt (kleingeschrieben!) impliziert ungeöffnet.
Absolut einverstanden.
Nur ist eben die Verwendung der (grossgeschriebenen) Abkürzung "OVP"
imho damit eindeutig nicht identisch.
Karl-Heinz Bongartz
2006-07-01 16:28:55 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Nur ist eben die Verwendung der (grossgeschriebenen) Abkürzung "OVP"
Sorry, ich wollte nur polemisch gegen die allgemeine Abkürzungswut
anstänkern.
Falls ich jemals bei irgendeinem meiner Verkäufe mit dem Kürzel "OVP"
werbe, so hat das schlicht und einfach die Bedeutung von "Ohne Viel
Poppen" (wie immer das in den diversen Dialekten auch verstanden sein
will).

Von hier aus
trinkt 's Bier aus
Scharlih
Peter Einstein
2006-06-30 12:43:24 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Post by Benjamin Grund
Ja, das ist absolut korrekt. OVP steht für originalverpackt
Nö.
Die Ablürzung steht für Originalverpackung. Jedenfalls wird sie
überwiegend so gebraucht - auch und gerade bei eBay.
Solange es keine klare gesetzliche Regelung zum Gebrauch dieser
Abkürzung gibt, müsste man die genaue Bedeutung dem Kontext im
Einzelfall entnehmen und auslegen.
Post by Benjamin Grund
Offensichtlich hast Du die Ware aber als OVP angeboten und das ist
bei Gebrauchtware nunmal falsch.
Nö.
Ich als Käufer lese bei OVP zunächst einmal nur, dass die originale
Verpackung noch vorhanden und dabei ist.
Alles weitere ist dann Auslegungssache dem Kontext nach - dem ersten
Anschein nach würde ich aber mal bei der Mehrheit aller Leser
annehmen dass sie "Originalverpackung" verstehen.
OVP muß mit dem Kontext in Einklang gebracht werden. Daraus resultiert
in der Regel, ob OVP 'original verpackt' oder 'Originalverpackung'
bedeutet.
--
P.E.
Rainer Reuss
2006-07-01 16:21:07 UTC
Permalink
Post by Benjamin Grund
Ja, das ist absolut korrekt. OVP steht für originalverpackt
Nö.
Die Ablürzung steht für Originalverpackung. [...]
Ist schon interessant, daß der eine es so, der andere es anders
versteht. Aber mit ein wenig Logik und etwas Nachdenken stellt man fest,
daß die Originalverpackung ja das origiginalverpackt-sein bedingt. Wenn
ich die Originalverpackung öffne, ist sie durch diese Veränderung nicht
mehr im Originalzustand, sie kann also keine Originalverpackung mehr
sein. Im Allgemeinen kann man wegen aufgerissener Folie, Klebstoff,
Siegeln usw. diesen Zustand auch optisch nicht mehr herstellen. Es ist
also egal, wie man die Abkürzung OVP auslegt, der Gegenstand ist
jedenfalls noch nie ausgepackt gewesen.

Daß viele Verkäufer das anders sehen und OVP dazuschreiben, wenn der
zerfledderte Karton der Ware noch erhalten ist, steht auf einem anderen
Blatt und ist in meinen Augen eine Täuschung des Käufers, fall es nicht
genauer beschrieben ist.

Übrigens gab es vor Ebay auch schon Verkäufe von Waren. Unter Sammlern
hieß damals OVP immer origiginalverpackt, da bei Sammelstücken (z.B.
Figuren) es preislich einen riesigen Unterschied machen konnte (und
immer noch macht), ob das Stück noch wie vom Werk war oder schon
ausgepackt.

Gruß, Rainer
Hans-Jürgen Meyer
2006-07-01 16:52:05 UTC
Permalink
Post by Rainer Reuss
Post by Benjamin Grund
Ja, das ist absolut korrekt. OVP steht für originalverpackt
Nö.
Die Ablürzung steht für Originalverpackung. [...]
Ist schon interessant, daß der eine es so, der andere es anders
versteht. Aber mit ein wenig Logik und etwas Nachdenken stellt man fest,
daß die Originalverpackung ja das origiginalverpackt-sein bedingt. Wenn
Wie kommst Du denn darauf? Eine Originalverpackung heisst nicht das es
noch nicht geöffnet wurde. Im DV-Bereich wird z.B. auch zwischen
Bulk-Verpackung und Retail-Verpackung unterschieden. In der Retail sind
z.B. Treiber-CD o.ä. enthalten
Post by Rainer Reuss
ich die Originalverpackung öffne, ist sie durch diese Veränderung nicht
mehr im Originalzustand, sie kann also keine Originalverpackung mehr
sein. Im Allgemeinen kann man wegen aufgerissener Folie, Klebstoff,
Siegeln usw. diesen Zustand auch optisch nicht mehr herstellen. Es ist
also egal, wie man die Abkürzung OVP auslegt, der Gegenstand ist
jedenfalls noch nie ausgepackt gewesen.
Dann müsste jeder Händler von den Kunden im Versandhandel kaufen das
Recht haben die Differenzkosten zu fordern. Dem ist aber m.W. nicht so.
Post by Rainer Reuss
Daß viele Verkäufer das anders sehen und OVP dazuschreiben, wenn der
zerfledderte Karton der Ware noch erhalten ist, steht auf einem anderen
Blatt und ist in meinen Augen eine Täuschung des Käufers, fall es nicht
genauer beschrieben ist.
Du sagst es treffend: in *Deinen* Augen.
Post by Rainer Reuss
Übrigens gab es vor Ebay auch schon Verkäufe von Waren. Unter Sammlern
hieß damals OVP immer origiginalverpackt, da bei Sammelstücken (z.B.
Nein. Auch da hiess es schon Originalverpackung. Denn die ist in den
Fällen deutlich Preissteigernd.
Post by Rainer Reuss
Figuren) es preislich einen riesigen Unterschied machen konnte (und
immer noch macht), ob das Stück noch wie vom Werk war oder schon
ausgepackt.
Du kannst argumentieren wie Du willst. OVP heisst Originalverpackung.
Das einige Ebayer das anders auslegen ist dabei völlig egal und dient in
meinen Augen nur dazu nachträglich den Preis zu drücken. Ich würde mich
in einem solchen Fall verklagen lassen. Und dann schaut man mal ;)

Hans-Jürgen
Wolfgang Ottenweller
2006-07-01 18:58:07 UTC
Permalink
Hans-Jürgen Meyer schrieb:

Hallo,
Post by Hans-Jürgen Meyer
Dann müsste jeder Händler von den Kunden im Versandhandel kaufen das
Recht haben die Differenzkosten zu fordern.
ganz unabhängig von der Bedeutung von OVP:

nein, weil der Verkäufer Wertminderung die auschließlich auf die Prüfung
der Ware zurückzuführen ist ersatzlos hinnehmen muß.
Post by Hans-Jürgen Meyer
OVP heisst Originalverpackung.
Da widerspreche ich nicht, denn OVP ist in Großbuchstaben und somit ein
Substantiv. "ovp" hingegen ist kleingeschrieben und somit Adjektiv, kann
also nicht _O_riginalverpackung sondern nur _o_riginalverpackt bedeuten.

So einfach könnte man klarstellen was gemeint ist, auch platzsparend in
der Titelzeile, aber ich fürchte, ein großer Teil der Ebaykäufer würde
nicht kapieren oder gefühlsmäßig ablehnen, daß die kleinen Buchstaben
einen höhereren Wert beschreiben als die großen.

Wenn man's schon gramatikalisch korrekt sehen will, dann ist "Siemens
C55 OVP" ein leerer Originalkarton und nicht etwa ein Handy in einem
solchen.

Wenn das Handy dabei ist kann OVP nur ein der Auffälligkeit halber in
Großbuchstaben abgekürztes Adjektiv sein und somit "originalverpackt".

Die korrekte Schreibweise wäre "Siemens C55 in OVP", dann ist auch
eindeutig klar daß der Karton nicht ungeöffnet sein muß und es braucht
auch nicht mehr Platz als wenn man das OVP noch mit Sonderzeichen
drumrum betont.

Gruß, Wolfgang
Wolfgang Rembges
2006-07-01 19:28:26 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
Da widerspreche ich nicht, denn OVP ist in Großbuchstaben und somit ein
Substantiv. "ovp" hingegen ist kleingeschrieben und somit Adjektiv, kann
also nicht _O_riginalverpackung sondern nur _o_riginalverpackt bedeuten.
So einfach könnte man klarstellen was gemeint ist, auch platzsparend in
der Titelzeile, aber ich fürchte, ein großer Teil der Ebaykäufer würde
nicht kapieren oder gefühlsmäßig ablehnen, daß die kleinen Buchstaben
einen höhereren Wert beschreiben als die großen.
Wenn man's schon gramatikalisch korrekt sehen will, dann ist "Siemens
C55 OVP" ein leerer Originalkarton und nicht etwa ein Handy in einem
solchen.
Wenn das Handy dabei ist kann OVP nur ein der Auffälligkeit halber in
Großbuchstaben abgekürztes Adjektiv sein und somit "originalverpackt".
Die korrekte Schreibweise wäre "Siemens C55 in OVP", dann ist auch
eindeutig klar daß der Karton nicht ungeöffnet sein muß und es braucht
auch nicht mehr Platz als wenn man das OVP noch mit Sonderzeichen
drumrum betont.
Gruß, Wolfgang
oweia oweia ;-)

ich mache Abi nach, studiere Jura und Germanistik und *danach* verkaufe
ich wieder bei Ebay.

Herzliche Grüße

Wolfgang
Christian Koch
2006-07-01 21:02:15 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Rembges
ich mache Abi nach, studiere Jura und Germanistik und *danach* verkaufe
ich wieder bei Ebay.
Noch ein paar Semester Soziologie und Bewertungslehre und Du kannst
für einige Praxissemester schonmal als Käufer üben ;-))
Christian Koch
2006-07-01 21:01:01 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
Da widerspreche ich nicht, denn OVP ist in Großbuchstaben und somit ein
Substantiv. "ovp" hingegen ist kleingeschrieben und somit Adjektiv, kann
also nicht _O_riginalverpackung sondern nur _o_riginalverpackt bedeuten.
Ich glaube nicht dass man bei eBay mit grammatikalischen Feinheiten so
weit kommt ;-))
Wolfgang Ottenweller
2006-07-01 22:46:00 UTC
Permalink
Christian Koch schrieb:

Hallo,
Post by Christian Koch
Ich glaube nicht dass man bei eBay mit grammatikalischen Feinheiten so
weit kommt ;-))
ich auch nicht.

In der Praxis mach ich das ganz einfach: Auktionen mit *OVP* werden
ignoriert weil die meistens höher gehen als andere. :-))

Gruß, Wolfgang
Hans-Jürgen Meyer
2006-07-02 07:34:38 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
Hallo,
Post by Hans-Jürgen Meyer
Dann müsste jeder Händler von den Kunden im Versandhandel kaufen das
Recht haben die Differenzkosten zu fordern.
nein, weil der Verkäufer Wertminderung die auschließlich auf die Prüfung
der Ware zurückzuführen ist ersatzlos hinnehmen muß.
Dir ist bekannt was "müsste" in dem Satz bedeutet? Und dann sagst Du
nein und schreibst das was das "müsste" ja bedeuten :(
Post by Wolfgang Ottenweller
Post by Hans-Jürgen Meyer
OVP heisst Originalverpackung.
Da widerspreche ich nicht, denn OVP ist in Großbuchstaben und somit ein
Substantiv. "ovp" hingegen ist kleingeschrieben und somit Adjektiv, kann
also nicht _O_riginalverpackung sondern nur _o_riginalverpackt bedeuten.
100% ACK. Allerdings haben viele heute defekte Shifttasten bzw. sind der
Groß- und Kleinschreibung nicht mehr mächtig. Der Wert der Groß- bzw.
Kleinschreibung im Internet ist gleich Null.
Post by Wolfgang Ottenweller
So einfach könnte man klarstellen was gemeint ist, auch platzsparend in
der Titelzeile, aber ich fürchte, ein großer Teil der Ebaykäufer würde
nicht kapieren oder gefühlsmäßig ablehnen, daß die kleinen Buchstaben
einen höhereren Wert beschreiben als die großen.
Wenn man's schon gramatikalisch korrekt sehen will, dann ist "Siemens
C55 OVP" ein leerer Originalkarton und nicht etwa ein Handy in einem
solchen.
100% ACK - genau so würde ich es verstehen.
Post by Wolfgang Ottenweller
Wenn das Handy dabei ist kann OVP nur ein der Auffälligkeit halber in
Großbuchstaben abgekürztes Adjektiv sein und somit "originalverpackt".
Nein, dann wird das Handy *in* Originalverpackung geliefert. Denn *ovp*
wäre originalverpackt. Aber in Zeiten von Pisa ist eben nur in
Originalverpackung ;)
Post by Wolfgang Ottenweller
Die korrekte Schreibweise wäre "Siemens C55 in OVP", dann ist auch
"in" bzw. "mit" ist die eindeutig verständliche Ausdrucksform.
Post by Wolfgang Ottenweller
eindeutig klar daß der Karton nicht ungeöffnet sein muß und es braucht
auch nicht mehr Platz als wenn man das OVP noch mit Sonderzeichen
drumrum betont.
Ich würde das OVP immer in Abhängigkeit der gesamten Auktion beurteilen.
Gibt es z.B. ein Foto von der zu verkaufenden Ware, dann kann es eben
nicht mehr "originalverpackt" sein. Ein Käufer der darauf rumreiten
würde, den würde ich abblitzen lassen und seelenruhig einen Prozess
abwarten.

Hans-Jürgen
Rainer Reuss
2006-07-02 12:00:30 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Du kannst argumentieren wie Du willst. OVP heisst Originalverpackung.
Schade, daß Du das nicht tust, sondern nur behauptest. Ich halte mich da
lieber an Leute, die argumentieren, statt einfach nur etwas zu
behauptem.
Hans-Jürgen Meyer
2006-07-02 14:23:37 UTC
Permalink
Post by Rainer Reuss
Post by Hans-Jürgen Meyer
Du kannst argumentieren wie Du willst. OVP heisst Originalverpackung.
Schade, daß Du das nicht tust, sondern nur behauptest. Ich halte mich da
lieber an Leute, die argumentieren, statt einfach nur etwas zu behauptem.
Ne, schon klar ne. Ich übe für die WM im Bananenweitwurf... :)

Du hast sicher noch nicht alles in diesem Thread gelesen. Ich habe auch
u.a. auch Links aufgeführt.
Z.B. diesen: http://www.code-knacker.de/handelsueblich.htm .
http://acronyms.thefreedictionary.com/OVP

Wir werden uns aber in der Diskussion im Kreis drehen. Jeder wird seinen
Standpunkt verteidigen. Solange bis ein Gericht darüber ein Urteil
gefällt hat.

Hans-Jürgen
Wolfgang Rembges
2006-07-02 14:47:38 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Ne, schon klar ne. Ich übe für die WM im Bananenweitwurf... :)
Wir werden uns aber in der Diskussion im Kreis drehen. Jeder wird seinen
Standpunkt verteidigen. Solange bis ein Gericht darüber ein Urteil
gefällt hat.
Ich möchte bei der WM mitmachen ;-)
Ich habe zwar nie ein Sportabzeichen gemacht, aber bei *dieser* WM
rechne ich mir alle Chancen aus.

Was die Diskussion angeht: ich glaube im Geschäftsleben
kann es ja nicht härter zugehen.

Ist nur so mein Eindruck.

Gruß

Wolfgang
Leo Stern
2006-06-30 15:51:28 UTC
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Post by Wolfgang Rembges
Ist das so korrekt? Und was meint der Käufer mit Rechnung? Ich bin
Privatverkäufer und habe eine gebrauchte Ware angeboten.
Im Paket soll ein Beleg liegen, aus dem der Kaufpreis ersichtlich ist.
Die Herren vom Zoll wollen das so haben. Sonst haben sie nix vom
Auspacken.

Auch du kannst ein Blatt Papier nehmen, oben irgendwo deine Adresse
schreiben, etwas weiter unten "Rechnung" und zuunterst den Artikel und
den Kaufpreis aufgeführt.

Ach ja, und irgendwo Ort und Datum. Mehr braucht es nicht und sollte
jeder ab der dritten Klasse können. ;)

Eine Rechnung ist nämlich nicht ein eidesstattliches Dokument. Das
kann
nun jeder machen.

Gruss Leo
Michael Block
2006-07-01 11:57:37 UTC
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Post by Leo Stern
Post by Wolfgang Rembges
Ist das so korrekt? Und was meint der Käufer mit Rechnung? Ich bin
Privatverkäufer und habe eine gebrauchte Ware angeboten.
Im Paket soll ein Beleg liegen, aus dem der Kaufpreis ersichtlich ist.
Die Herren vom Zoll wollen das so haben. Sonst haben sie nix vom
Auspacken.
Achso, deswegen schrieb er auch "außen am paket befestigen".
^^^^^
Post by Leo Stern
Auch du kannst ein Blatt Papier nehmen, oben irgendwo deine Adresse
schreiben, etwas weiter unten "Rechnung" und zuunterst den Artikel und
den Kaufpreis aufgeführt.
Es genügt wohl für Privatleute, einen Ausdruck der Auktion zu machen und
von aussen bspw. in einer Versandtasche (gibt es kostenlos bei der Post)
anzubringen. Preis und ggf. Versndkosten sind dann für den Zoll direkt
ersichtlich.

Gruß
Michael
Hans-Jürgen Meyer
2006-07-01 07:57:26 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Rembges
Hallo Ebayer (natürlich auch andere Plattformen;-))
ich wurde gerade aufgeklärt, was OVP (bedeutet für mich nur original
hallo,ich benötige die versandkosten nach norwegen,damit ich schnell
bezahlen kann.bitte wenn mögl. eine int. vers. bescheinigung außen am
paket befestigen(rechng.)dann gehts schneller beim zoll.übr.: nach ausk.
der verbraucherschutzzentrale bedeutet ovp: neu ungebr. und in
*ovp* würde ich als "originalverpackt* akzeptieren. Aber bei dem
Schreiber ist offensichtlich die Shift-Taste defekt.
Post by Wolfgang Rembges
verschlossener orginalverpackg.das gilt auch bei privatverkäufen und
besonders bei wieder u. weiterverkäufen,und kann nicht durch
gewährleistungsausschlüsse beschränkt werden.ich freue mich trotzdem auf
ein gebr ... mit OVP
Was man bei Ebay macht oder wie das dort von einigen gesehen wird ist
sowas von sche...egal.
*OVP* heisst *Originalverpackung* (zumindest in Verbindung mit Verpackungen)
http://www.code-knacker.de/handelsueblich.htm

Ich zitiere ungern Wiki, aber hier wurde es ganz nett beschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Originalverpackung


Im Zweifelsfall geht auch aus der Beschreibung hervor ob die Ware neu
oder gebraucht ist. Wenn jemand eine Auktion laufen hat in der er OVP
schreibt und bei Zustand gebraucht schreibt, dann ist doch wohl klar was
gemeint ist. Und wenn es ein Bild von dem Artikel gibt, dann dürfte im
Zweifelsfall jedem Idioten klar sein, das die Verpackung dazu geöffnet
wurde. OVP hätte für *mich* nur eine Bedeutung wenn da steht:
*ungeöffnete OVP".

Ich lasse mich aber gern durch ein *Gerichts-Urteil* von anderen
überzeugen. Die Meinung der Verbraucherschutzorganisation interessiert
mich im Prinzip nur in der Verbindung Gewerblich->Privat.
Post by Wolfgang Rembges
Ist das so korrekt? Und was meint der Käufer mit Rechnung? Ich bin
Privatverkäufer und habe eine gebrauchte Ware angeboten.
Die Rechnung wird ggf. für den Zoll benötigt. Dann geht das schneller.

Hans-Jürgen
Christian Koch
2006-07-01 08:30:21 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
http://de.wikipedia.org/wiki/Originalverpackung
Das wirklich interessanteste an diesem Artikel ist die Erwähnung das
Sprays, das "nach verbranntem Polyester riecht" um den Eindruck eines
frisch ausgepackten Gerätes zu erwecken.
Ist das einer von den vielen bei Wiki eingeschmuggelten
pseudowissenschaftlichen Mätzchen, oder gibt es so was tatsächlich -
und wird auch so verwendet?
Hans-Jürgen Meyer
2006-07-01 08:57:29 UTC
Permalink
Post by Christian Koch
Post by Hans-Jürgen Meyer
http://de.wikipedia.org/wiki/Originalverpackung
Das wirklich interessanteste an diesem Artikel ist die Erwähnung das
Sprays, das "nach verbranntem Polyester riecht" um den Eindruck eines
frisch ausgepackten Gerätes zu erwecken.
Ist das einer von den vielen bei Wiki eingeschmuggelten
pseudowissenschaftlichen Mätzchen, oder gibt es so was tatsächlich -
und wird auch so verwendet?
Da es mittlerweile auch "Neuwagen-Duftspray" gibt kann ich mir sowas
durchaus vorstellen.

Gerade Duftstoffe werden heute in vielen Bereichen eingesetzt. Teilweise
auch ganz gezielt in Kaufhäusern um bestimmte Produkte zu verkaufen.

Hans-Jürgen
Christian Koch
2006-07-01 09:10:15 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Da es mittlerweile auch "Neuwagen-Duftspray" gibt kann ich mir sowas
durchaus vorstellen.
Gerade Duftstoffe werden heute in vielen Bereichen eingesetzt. Teilweise
auch ganz gezielt in Kaufhäusern um bestimmte Produkte zu verkaufen.
Schon klar und bekannt.
Aber - "Verbranntes Polyester"? Das ist doch noch ein paar Nummern
absurder.
Elcaro Nosille
2006-07-02 16:21:28 UTC
Permalink
... versandkosten nach norwegen, ...
... nach ausk. der verbraucherschutzzentrale bedeutet ovp: neu ungebr.
Meint der die norwegische Verbraucherschutz-Zentrale?
Wäre sicherlich nicht maßgeblich für ein Angebot auf eBay.de, aber
kann ja sein, daß man in Norwegen da was anderes drunter versteht.
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