Discussion:
Nettorechnung an Käufer außerhalb der EU, ohne Umsatzsteuer ID ?
(zu alt für eine Antwort)
Peter Kramer
2005-12-31 17:05:37 UTC
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Hallo,

ich betreibe ein Gewerbe und möchte ein Produkt an einen Käufer außerhalb
der EU (z.B. Schweiz) verkaufen.
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass ich Ihm nur eine
Nettorechnung ausstellen darf, wenn er mir eine Umsatzsteuer ID geben kann.

Ist das so richtig, oder geht das auch ohne Umsatzsteuer ID, einfach als
Netto Rechnung und ich muße unsere Finanzamt nichts abgeben?

MFG

Peter
Luigi Rotta
2005-12-31 17:55:12 UTC
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Am Sat, 31 Dec 2005 18:05:37 +0100 schrieb Peter Kramer
Post by Peter Kramer
Hallo,
ich betreibe ein Gewerbe und möchte ein Produkt an einen Käufer außerhalb
der EU (z.B. Schweiz) verkaufen.
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass ich Ihm nur eine
Nettorechnung ausstellen darf, wenn er mir eine Umsatzsteuer ID geben kann.
Ist das so richtig, oder geht das auch ohne Umsatzsteuer ID, einfach als
Netto Rechnung und ich muße unsere Finanzamt nichts abgeben?
Die Rechnungsadresse muss aufs Ausland lauten und du musst irgendwie
belegen können dass du es auch ins Ausland geschickt hast. Dann ist auch
keine MWSt geschuldet. Dies gilt für Waren. Dienstleistungen und
Software ist schon komplizierter.

Es gibt Ebayer, die verlangen von uns Schweizern gleich viel wie von den
Deutschen, sacken aber die 16% selber ein. Dort kaufe ich einfach nicht
mehr ein. Ganz einfach. Andererseits kaufe ich gerne ennet der Grenze
ein wenn ich weiss dass ich es ~16% günstiger kriege. ;)

Gruss

Luigi
Klaus Schmidt
2006-01-02 13:34:51 UTC
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Post by Luigi Rotta
Es gibt Ebayer, die verlangen von uns Schweizern gleich viel
wie von den Deutschen, sacken aber die 16% selber ein.
Wie soll das gehen?
Post by Luigi Rotta
Andererseits kaufe ich gerne ennet der Grenze
ein wenn ich weiss dass ich es ~16% günstiger kriege. ;)
Und wie das?

Klaus
Luigi Rotta
2006-01-02 19:50:48 UTC
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Am Mon, 2 Jan 2006 14:34:51 +0100 schrieb "Klaus Schmidt"
Post by Klaus Schmidt
Post by Luigi Rotta
Es gibt Ebayer, die verlangen von uns Schweizern gleich viel
wie von den Deutschen, sacken aber die 16% selber ein.
Wie soll das gehen?
Ganz einfach: Für einen Deutschen schreiben sie eine Rechnung
über 58?, sacken 50 ein und liefern 8 ab, bei einem Schweizer
schreiben sie eine Rechnung von 58? und sacken 58 ein.
Post by Klaus Schmidt
Post by Luigi Rotta
Andererseits kaufe ich gerne ennet der Grenze
ein wenn ich weiss dass ich es ~16% günstiger kriege. ;)
Und wie das?
Grüner Rückforderungsbeleg z.B. oder ich kriege eine Rechnung
über nur 50?.

Wohl keine Erfahrung mit Ausland.

Gruss

Luigi
Klaus Schmidt
2006-01-09 14:34:00 UTC
Permalink
Post by Luigi Rotta
Ganz einfach: Für einen Deutschen schreiben sie eine Rechnung
über 58?, sacken 50 ein und liefern 8 ab, bei einem Schweizer
schreiben sie eine Rechnung von 58? und sacken 58 ein.
Witzbold! Dem Finanzamt ist es wurscht, welcher Nationalität
ein Käufer angehört. Der Unternehmer führt in diesem Fall
immer 8 Euro USt ab.
Post by Luigi Rotta
Post by Klaus Schmidt
Post by Luigi Rotta
Andererseits kaufe ich gerne ennet der Grenze
ein wenn ich weiss dass ich es ~16% günstiger kriege. ;)
Und wie das?
Grüner Rückforderungsbeleg z.B. oder ich kriege eine Rechnung
über nur 50?.
und zahlst in diesem Fall 7,6 % MwSt. sowie mindestens 10 CHF
Gebühren, also nix mit ca. 16 % günstiger.
Post by Luigi Rotta
Wohl keine Erfahrung mit Ausland.
Genug jedenfalls, um nicht Unsinn wie du zu verzapfen.


Klaus
Luigi Rotta
2006-01-09 21:59:35 UTC
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Am Mon, 9 Jan 2006 15:34:00 +0100 schrieb "Klaus Schmidt"
Post by Klaus Schmidt
Post by Luigi Rotta
Wohl keine Erfahrung mit Ausland.
Genug jedenfalls, um nicht Unsinn wie du zu verzapfen.
Ich hole alle zwei Wochen meine Sachen in Deutschland
und führe sie selber aus. So what. Habe ich es bis
jetzt immer falsch gemacht und der Zöllner hat es
noch nie gemerkt.

Michael Kreienberg
2005-12-31 19:32:18 UTC
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Hallo,
Post by Peter Kramer
ich betreibe ein Gewerbe und möchte ein Produkt an einen
Käufer außerhalb der EU (z.B. Schweiz) verkaufen.
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass ich Ihm nur
eine Nettorechnung ausstellen darf, wenn er mir eine Umsatz-
steuer ID geben kann.
nein, Nettorechnung i n n e r h a l b der EU nur mit Umsatz-
steuer-ID, außerhalb der EU ist das nicht nötig und möglich.
Der Empfänger wird in seinem Heimatland selbst die dort
fällige Einfuhrumsatzsteuer abführen (vgl. auch
http://www.ratgeber-e-lancer.de/080501.html)

Wie soll ein Käufer außerhalb der EU auch etwas angeben
was dort gar nicht existiert (Umsatzsteuer-ID).

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kreienberg
Klaus Schmidt
2006-01-02 13:44:19 UTC
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Post by Peter Kramer
geht das auch ohne Umsatzsteuer ID, einfach als
Netto Rechnung und ich muße unsere Finanzamt nichts
abgeben?
Ja, netto und entsprechende Rechnung, in aller Regel
in dreifacher Ausfertigung, anheften. Für den Rest
ist der Käufer zuständig. Du musst den Export-Nachweis
für das FA aufbewahren.

Klaus
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