Discussion:
Sofortkauf während laufender Auktion?
(zu alt für eine Antwort)
Sven Bötcher
2010-08-25 23:42:20 UTC
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Hallo,

in der Bucht wird man manchmal während einer laufenden Auktion gefragt,
ob man auch sofort-verkaufen würde. Ist das lt. ebay-Richtlinien
statthaft? Hier schreibt sogar ein Anbieter als Antwort auf die Frage
nach dem Sofort-Kauf: "Ich möchte die Auktion abwarten, bevor ich über
einen Sofortverkauf entscheide."
http://cgi.ebay.de/?ViewItem&item=230514390461
Wie geht das denn? Nach Ablauf der Auktion ist er doch verpflichtet, an
den Höchstbieter zu verkaufen und kann nicht über einen Festpreis
nachdenken, der ihm vielleicht mal angeboten wurde und evtl. höher ist
als das Höchstgebot der Auktion oder nicht?

Bye
Sven
Claus Reibenstein
2010-08-26 13:18:24 UTC
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Post by Sven Bötcher
Hier schreibt sogar ein Anbieter als Antwort auf die Frage
nach dem Sofort-Kauf: "Ich möchte die Auktion abwarten, bevor ich über
einen Sofortverkauf entscheide."
Wenn die Auktion schon läuft, wird ihm wohl kaum etwas Anderes übrig
bleiben.
Post by Sven Bötcher
Wie geht das denn? Nach Ablauf der Auktion ist er doch verpflichtet, an
den Höchstbieter zu verkaufen
Vorausgesetzt, es gibt einen.

Gruß. Claus
Andreas Portz
2010-08-26 13:34:11 UTC
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Post by Claus Reibenstein
Wenn die Auktion schon läuft, wird ihm wohl kaum etwas Anderes übrig
bleiben.
Wenn die Auktion noch keine Gebote hat, kann sie sehr wohl abgebrochen
werden. Es wurde zwar schon ganz hinterhältige Urteile gefällt, weil ein
potentieller Bieter dich darauf berief, dass es er x EUR hätten bieten
wollen, die Auktion aber schon früher abgebrochen wurde, aber laut den
ebay Vorschriften ist ein Zurückziehen eines unbebotenen Artikel ok.
Und wenn schon ein paar Gebote da sind, kann man immer noch so
verfahren, dass der Interessent seinen angebotenen Sofortkaufpreis
bietet und dann (falls er mit weniger als dem SKPreis die Auktion
anführt) ein 'zweiter Bieter' genau den gleichen SKPreis bietet. Dann
kann der VK die Auktion mittels "an den Höchstbieter verkaufen"
vorzeitig beenden. Auch völlig legal. Bis auf das nötige push-Gebot.


-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
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man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
Erich Hofbauer
2010-08-26 15:46:31 UTC
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Post by Andreas Portz
Post by Claus Reibenstein
Wenn die Auktion schon läuft, wird ihm wohl kaum etwas Anderes übrig
bleiben.
Wenn die Auktion noch keine Gebote hat, kann sie sehr wohl abgebrochen
werden.
Außerdem kann man da auch noch eine Sofortkauf-Option hinzufügen.
Dann muss der Anfragende nur noch rechtzeitig zuschlagen.

lg

Erich
Artur Kawa
2010-08-27 01:03:16 UTC
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Hallo,

erst Mal ist festzustellen, dass die Ware Dein Eigentum ist und nicht
die von Ebay.

Ist das Angebot lukrativ, so machen es manche Ebayer wie folgt:

1. Verkauf mit Interessenten zum angebotenen Preis durch
Adressaustausch und formlosen Kaufvertrag per Email rechtssicher
machen.

2. Einen Bekannten bitten, mit seinem Konto den aktuellen Preis
deutlich zu überbieten, damit er der Höchstbietende wird. Manche
Leute sollen auch ein auf falsche Daten angemeldete Ebay-Konten
dafür nutzen, die auf virtuelle Personen laufen, die nicht existieren.

3. Die Auktion abbrechen.
Link: <http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?EndingMyAuction>

4. Den Artikel an den Interessenten verkaufen.

Nach Außen hin ist es damit dem vorher Höchstbietenden
unmöglich irgendwelche Klagen anzustrengen, da er zum
Zeitpunkt des Auktionsabbruchs nicht mehr der Höchstbietende
war, sondern der Bekannte des Verkäufers. Das weis der
ursprüngliche Höchstbietende natürlich nicht. Er hat aber auch
keine Möglichkeit das tatsächlich geschehene zu beweisen.

Natürlich wird der Verkäufer vom Bekannten nicht auf Herausgabe
des Artikels verklagen.

Zum Interessenten besteht ein Kaufvertrag, der einklagbar ist, falls
er sich weigern sollte zu zahlen.

Viele Leute finden dieses Verhalten durchaus "fair" Ebay gegenüber,
nachdem Ebay die Verkäufer durch Änderungen der Bedingungen
in eine deutliche Schlechterstellung gebracht hat - und der Verkäufer
spart sich die Ebay-Verkaufsgebühren.

Tja, so habe ich das bereits oft gelesen.

Da ich Ebay sowieso nicht leiden kann, habe ich kein Problem über
diese Praxis zu informieren. Außerdem kann ich diese Praxis
einiger Verkäufer verstehen. Die besagten Verkäufer handeln nach
dem "wie Du mir, so ich Dir" Prinzip dem Ebay-Verein gegenüber.

Gruss
Artur

... der sich immer noch Fragt, wie eine Email-Adresse, die niemand
vorher nutzte und nur ein Mal für das Anlegen eines Ebay-Kontos
verwendet wurde, ohne dass über dieses Ebay-Konto jemals ein
Kauf oder Verkauf stattfand, nun einen Haufen Spam täglich über
diese Email erhält. Der Spam ging los, ca. 1 Monat nachdem Ebay
diese Email-Adresse bekannt wurde. Da frage ich mich, wer diese
Email-Adresse, die nur mir und Ebay bekannt ist, an die Spammer
weiterverkauft hat...

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